IHK-Magazin Ausgabe 8/2025

TIPPS

STEUERN Betriebsfeiern rechtssicher gestalten Bowlen gehen, beim Italiener schlemmen oder gemeinsam kochen: Solche Aktivitäten sind gut fürs Arbeitsklima. Die Kosten dafür sind als Betriebsausgaben abziehbar.

RECHT & STEUERN

• Die Teilnahme von betriebs- fremden Personen ist un- schädlich, solange die Zahl der betriebsfremden Personen die Zahl der eigenen Arbeitnehmer nicht übersteigt. • Beispiel: An einer Feier zum 50-jährigen Bestehen des Unternehmens nehmen neben den 50 Arbeitnehmern auch 25 Geschäftsfreunde teil. Für die Arbeitnehmer handelt es sich um eine Betriebsver- anstaltung, da die Zahl der betriebsfremden Personen die Zahl der Arbeitnehmer nicht übersteigt. • Eine Zuwendung bei einer Betriebsveranstaltung ist jede Aufwendung, die der Arbeit- geber im Zusammenhang mit einer Betriebsfeier tätigt. Zweimal jährlich sind Auf- wendungen bis 110 Euro pro Betriebsveranstaltung und Arbeitnehmer steuerfrei. Die Finanzverwaltung hat einen nicht abschließenden Katalog aufgestellt, der einen Über- blick darüber gibt, welche Zuwendungen in Betracht kommen. • Wichtig: Die Umsatzsteuer ist stets Teil der Zuwendungen. • Der Katalog der Zuwendun- gen an Arbeitnehmer und Welche Zuwendungen sind steuerfrei? Begleitpersonen umfasst unter anderem folgende Positionen: 1. Speisen, Getränke, Tabakwa- ren und Süßigkeiten 2. die Übernahme von Fahrt- kosten und Übernachtungs- kosten

Einmal kräftig feiern bitte: Haben Sie schon die Weihnachts- Betriebsfeier geplant?

nehmern offen stehen. Dazu zählen aktive Arbeitnehmer, ehemalige Arbeitnehmer, Praktikanten, Referendare, ähnliche Personen sowie Be- gleitpersonen. • Der Arbeitgeber kann ent- weder alle Angestellten seines Betriebes einladen oder alle Zugehörigen eines Betriebs- teils, wie beispielsweise einer Abteilung. Möglich ist auch, einen begrenzten Teilneh- merkreis einzuladen, solange dieser dadurch nicht gegen- über anderen Arbeitnehmern bevorzugt wird. Die Finanz- verwaltung sieht es beispiels- weise als zulässig an, wenn nur Angestellte eingeladen werden, die bereits mehr als zehn Jahre im Unternehmen tätig sind (Jubilarfeiern), auch wenn neben diesen ein begrenzter Kreis weiterer Arbeitnehmer eingeladen werden.

Was ist eine Betriebsfeier und wer kann daran teilnehmen? • Betriebsfeiern sind Veran- staltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter. Sie dienen dazu, den Kontakt der Arbeitnehmer untereinander zu fördern und ein gutes Betriebsklima zu pflegen. Wichtig: Sie werden überwiegend im Interesse des Arbeitsgebers veranstaltet. Ob die Veranstaltung vom Arbeitgeber, Betriebsrat oder Personalrat durchgeführt wird, ist unerheblich. Die „üblichen Kosten“ für die Veranstaltung sind steuer- und sozialfreie Be- triebsausgaben. • Betriebsausflüge, Weih- nachtsfeiern und Jubiläums- feiern sind gewöhnliche Anlässe für eine Betriebsver- anstaltung. • Eine Betriebsfeier muss grundsätzlich allen Arbeit-

Was gilt es bei Betriebsfeiern steuerlich außer- dem zu beachten? ihk.de/rhein- neckar/betriebs veranstaltungen

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IHK Magazin Rhein-Neckar 08 | 2025

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