TIPPS
STEUERTIPP So können Sie sparen Ob Fuhrpark, Maschinen oder Dienstwagen: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um strategisch zu investieren.
RECHT & STEUERN
Höchstens das Dreifache der linearen AfA Zeitanteilige Anwendung im Anschaffungsjahr
gen eine Preisgrenze von 70.000 €. Zum 1. Juli 2025 wurde diese auf 100.000 € angehoben. Für die private Nutzung eines E-Dienstwagens wird weiterhin nur 0,25 % des Bruttolistenpreises monatlich versteuert – nun auch für höherwertige Fahrzeuge ab Juli 2025. Die Begünstigung gilt für Fahrzeuge, die nach dem 31. Dez- ember 2018 und vor dem 1. Januar 2031 angeschafft wurden bzw. angeschafft werden. INFO: Mehr Erleichterungen für Unternehmen werden mit dem Steueränderungsgesetz 2025 kom- men.
Degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge – 75 Prozent
1.
im ersten Jahr Unternehmen, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 ein vollelektrisches Fahrzeug anschaffen, können dieses mit 75 Prozent im Jahr der Anschaffung abschreiben – unabhängig vom Kauf- monat. BEISPIEL: Ein mittelständisches Groß- handelsunternehmen für Büroaus- stattung kauft im August 2025 ein vollelektrisches Lieferfahrzeug für 90.000 €. Abschreibung im Jahr 2025: 67.500 € Restwert: 22.500 €, der in den fünf Folgejahren weiter degressiv (10%, 5%, 5%, 3% und 2%) abgeschrieben wird. Gilt nicht für Leasingfahrzeuge Erhöhte Bruttolistenpreisgrenze für Dienstwagen: 100.000 € Vorteil: Sofortige steuerliche Entlastung und verbesserte Liquidität – besonders attraktiv für KMU mit eigener Logistik. Die erhöhte Absetzung für Abnutzung (AfA) schlägt nicht durch auf den geldwerten Vorteil für Arbeitnehmer.
BEISPIEL: Ein Unternehmen kauft im September 2025 eine Produktionsma- schine für 100.000 €.: Lineare AfA: 10% Degressive AfA: max. 30% Abschreibung 2025: 4/12 von 30% = 10.000 € Folgejahr: 30% von 90.000 € = 27.000 €
Steuerlich begünstigte E- Dienstwagen: Preisgrenze
3.
Aktuelle Informationen dazu unter
steigt auf 100.000 €
Bisher galt für die Dienstwagen- besteuerung bei Elektrofahrzeu-
ihk.de/rhein-neckar/ steueraenderungsgesetz
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Degressive AfA von bis zu 30% für Maschinen und Geräte
2.
(§7 Abs.2 EStG) Für andere bewegliche Wirtschafts- güter des Anlagevermögens – zum Beispiel Maschinen, Geräte oder Fahrzeuge – kann eine neue de- gressive Abschreibung angewendet werden: Maximal 30% pro Jahr
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IHK Magazin Rhein-Neckar 08 | 2025
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