IHK-Magazin Ausgabe 8/2025

TIPPS

ARBEITSSCHUTZ Erste Hilfe im Unternehmen Haben Sie als Arbeitgeber vorgesorgt? Achtung: Dazu sind Sie verpflichtet.

UNTER- NEHMENS- FÜHRUNG

Wie organisiere ich erste Hilfe am Arbeitsplatz? Schnell ist es passiert: Verletzt mit dem Schneidemesser, Unachtsamkeit im Treppen- haus oder ein plötzlicher Kreislaufkollaps. Ersthelfer sind im Unternehmen die Ersten, die sich um Verletzte kümmern sollen. Dabei geht es nicht um eine vollumfängliche Versorgung, sondern um – wie der Name es ausdrückt – erste Hilfe für den Verunfallten, bis der Notdienst am Unfallort eintrifft. Nach der Vorgabe der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) „Vorschrift 1“ müs- sen Unternehmen sicherstellen, dass stets aus- reichende Versorgung als Erste Hilfe aus dem Kollegenkreis anwesend ist. Je nach Branche sind dies bis zu zehn Prozent der anwesenden Mitarbeiter. Welche Pflichten haben Arbeitgeber? Was gilt aber bei Home-Office oder gleitenden Arbeitszeiten? Wie können Unternehmen vor- sorgen, dass immer ausreichend Ersthelfer an- wesend sind?: Ersthelfer sollten aus Abteilungen berufen werden, die immer besetzt sind und bei denen Home-Office nicht möglich ist. Und: Geeignete Kollegen können sich gegen- seitig vertreten – in der Arbeitsorganisation als auch als Ersthelfer: Ist einer im Urlaub, sind Arbeitsfeld und Ersthilfe abgedeckt. Die Anzahl ist grundsätzlich abhängig von der Mitarbeiterzahl und der Art des Unternehmens: Beispielsweise muss bei zwei bis 20 anwesenden Beschäftigten im IT-Start-up oder im Einzelhan- del mindestens ein Ersthelfer anwesend sein. Bei mehr als 20 Beschäftigten müssen min- destens fünf Prozent der Anwesenden geschult sein, in sonstigen Betrieben mindestens zehn Prozent. In Unternehmen mit größerem Gefah- renpotential werden mehr Ersthelfer benötigt. Dabei sollte auch bedacht werden, dass mit dem Ausscheiden eines Mitarbeiters nicht nur Wissen verloren geht, sondern auch seine Funk- tion für die Notfallhilfe. Wie viele Mitarbeiter sollten Ersthelfer sein?

Wissens-Auffri - schung: Unterneh- men haben dafür zu sorgen, dass be - triebliche Ersthelfer in der Regel in Zeit- abständen von zwei Jahren fortgebildet werden.

Wer eignet sich als Ersthelfer? Grundsätzlich kann jeder Mitarbeiter zum Ersthelfer ausgebildet werden, wenn keine kör- perlichen oder psychischen Beeinträchtigungen vorliegen. Das Basiswissen umfasst die Erste Hilfe allgemein sowie weitere Handlungsstränge bezogen auf die betriebliche Umgebung. Der Wissensstand sollte alle zwei Jahre aufgefrischt werden. Für die Auswahl der Kandidaten ist die Per- sonalabteilung am geeignetsten. Dann können nämlich auch gleich der gegenseitige Austausch und Treffen dieser wichtigen Funktionsträger organisiert werden. Dabei koordiniert die Perso- nalabteilung die Schulungen und die Informa- tion, wer als Ersthelfer in welchen Abteilungen und wo im Einsatz ist und wer wen vertritt: Kommunikation ist hier neben der eigentlichen Funktion sehr wichtig für den Einsatzfall. Dazu gehört auch eine Vorlage für die soge- nannte Alarmierungskette. Hilfestellung gibt die Gefährdungsbeurteilung, in der neben Funktion und Anzahl auch der eigentliche Rettungsweg nach den betrieblichen individuellen Vorgaben beschrieben wird. Vereinfacht: Wie werden Ersthelfer alarmiert, wo befinden sich Hilfesta- tionen, wo ist der nächste Ersthelfer, wer muss zusätzlich zeitnahe informiert werden? Und weiß jeder, dass bei ernsten Situationen die -112 gewählt werden muss?

Erste-Hilfe- Material und Unfallbuch – was gibt es zu beachten?

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IHK Magazin Rhein-Neckar 08 | 2025

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