ZWEIJÄHRIGE NEUHEITEN
DEUTSCH
Wir freuen uns, Ihnen unsere Neuheiten-Broschüre zweijähriger Pflanzen präsentieren zu können, in der Sie die neuesten Ergänzungen in unserem Frühjahrsblüher-Sortiment finden. Die aktuellste Einführung ist Viola cornuta Penny Pro, eine Serie, in der alle Sorten sowohl einzeln als auch untereinander in Bezug auf die Frühzeitigkeit sehr einheitlich sind, was die Kulturplanung vereinfacht. Penny Pro eignet sich sowohl für die Herbst- als auch für die Frühjahrssaison und ist ein Musthave in ihrem Programm kleinblumiger Violen. Andere Ergänzungen unseres Sortiments zweijähriger Pflanzen sind neue Farben der Viola x wittrockiana Serien Delta ® Pro, Colossus ® und Select. Außerdem gibt es neue Sorten in den Primula eliator-Serien Spring Bliss und Stieletto. Mit diesen Markteinführungen können wir Ihnen eine breite und farbenfrohe Produktpalette anbieten. Herzlich willkommen
Schließlich enthält diese Broschüre unsere bekannten Serien, die gut zu Penny Pro und Delta ® Pro passen und mit dem Sie Ihr Farbsortiment erweitern können.
Wenn Sie Beratung wünschen, wenden Sie sich einfach an unsere Verkaufsberater die technischen Experten oder unser Team im Kundenservice.
Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Freude an dieser Broschüre!
Mit freundlichen Grüßen Anna Obermann
2
Penny Pro Pink with Face
Legende
SERIE
PRODUKTION
GARDEN
Neue Serie
Höhe
Topfgröße (cm)
Geeignet für Beetbepflanzung
Pack Geeignet für Packproduktion
Neue Sorte
Frühzeitigkeit 1 = Früh / 5 = Spät
Verbesserte Sorte
Ampel
Wuchs im Gewächshaus 1 = Kompakt / 5 = Stark
Ausgezeichnet
Wuchs im Freiland 1 = Kompakt / 5 = Stark
Ausverkauf
Sell out
3
Index
Viola x cornuta F1
10
Penny Pro
10 14 18 20
Rocky Deltini
Endurio®
Viola x wittrockiana F1
24
Delta ® Pro
24 26 28 30
Delta ®
Colossus ®
Select
Primula elatior
31
Spring Bliss
31 32
Stieletto
Seasonal Colours - Frühlingsstauden
34
4
Penny Pro Yellow with Purple Wing
Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Saison!
5
Das Team
Verkaufsleitung
Swetlana Croonen Kundendienst Regionen 3/4/10 +49 2821 994 237 SyngentaFlowers.DE@syngenta.com Peter Derks Kundendienst Region 4/6 +49 2821 994 134 SyngentaFlowers.DE@syngenta.com Bilgin Bilimkalp Kundendienst Regionen 2/14/15 +49 2821 994 148 SyngentaFlowers.DE@syngenta.com Fabian Tadaszak Kundendienst Regionen 9/11 +49 1728 263 119 SyngentaFlowers.DE@syngenta.com
Anna Obermann Sales Unit Manager DACH anna.obermann@syngenta.com Carsten Strohkamp Sales Area Manager Nord-West +49 172 2633 527 carsten.strohkamp@syngenta.com Uwe Elvers Sales Area Manager Nord-Ost +49 173 3036 520 uwe.elvers@syngenta.com Christian Thoma Sales Area Manager AT & Retail +49 172 8416 927 christian.thoma@syngenta.com Stefan Wilhelm Sales Area Manager Süd-West & Schweiz +49 171 5629 209 stefan.wilhelm@syngenta.com
/7
Margarethe Rauch Support Kundendienst +49 2821 994 244
Logistik
Isabelle Lambert Logistik +49 2821 994 128
SyngentaFlowers.DE@syngenta.com Customerservice.Claims@syngenta.com
logistik.de@syngenta.com
Technische Spezialisten Klaus Hess
leergut.de@syngenta.com
Stauden/Einjährige aus Saatgut/Zweijährige +49 174 1684 478 klaus.hess@syngenta.com Ulrich Eberhardt Topfpflanzen/Einjährige aus Stecklingen +49 171 8709 494 ulrich.eberhardt@syngenta.com
Kundendienst
Tanja Berns Leiterin Kundendienst +49 2821 994 142
tanja.berns@syngenta.com
Martina Wahlenmaier Kundendienst, Reklamationen +49 2821 994 241 SyngentaFlowers.DE@syngenta.com Customerservice.Claims@SYNGENTA.COM Sabine Zevens Kundendienst Regionen 1/12 +49 2821 994 234 SyngentaFlowers.DE@syngenta.com Torben Roth Kundendienst Regionen 4/8 +49 2821 994 235 SyngentaFlowers.DE@syngenta.com
Marketing
Kevin Menting Marketing Communications Specialist +49 1722 026 370 kevin.menting@syngenta.com
6
Verkaufsberater DE/AT/CH Uwe Elvers +49 173 3036 520 uwe.elvers@syngenta.com 1
Vertriebspartner Andreas Kröger Vertriebspartner Region 1/2/3 +49 40 7932 7730 +49 171 6857 323 +49 40 7932 7731 info@kroeger-gartenbau.de
Carsten Strohkamp +49 172 2633 527 carsten.strohkamp@syngenta.com
2
Samen Aders GmbH & Co KG Vertriebspartner Region 8/9/10/12
Julia Kotke
3
+49 211 9029 120 +49 211 9029 129 info@samen-aders.de
+49 172 8582 027 julia.kotke@syngenta.com
Heinz Hünnekens +49 162 2373 777 heinz.huennekens@syngenta.com Peter Hoffmann +49 172 5111 509 hans_peter.hoffmann@syngenta.com
3
Wegfraß Samen & Pflanzen GmbH Vertriebspartner Region 4/5/6/7/8/11/12 +49 361 225 7715 +49 361 225 4478 info@wegfrass-samen-und-pflanzen.de
3
Michael Seemüller Vertriebspartner Region 12
Frank Häusler
4
+49 8081 955 36 96 +49 172 817 92 05 +49 80 81 955 36 97 gartenhandel@onlinehome.de
+49 171 8669 377 frank.haeusler@syngenta.com
Thomas Marschner +49 172 1476 459 thomas.marschner@syngenta.com
5
Jost Pflanzen AG / Robert Schwarz Verkaufsberater Region West 9 +41 79 7999 888 robert.schwarz@hortiplant.ch Jost Pflanzen AG / Bruno Specker Verkaufsberater Region Ost 9/10 +41 79 527 79 23 bruno.specker@sfps-agentur.ch
Lars Gerber
6
+49 175 2732 102 lars_manfred.gerber@syngenta.com
Christian Thoma +49 172 8416 927 christian.thoma@syngenta.com Stefan Wilhelm +49 171 5629 209 stefan.wilhelm@syngenta.com Andreas Binder +49 174 1573 427 andreas.binder@syngenta.com Helmut Schuster +49 1728262824 helmut.schuster@syngenta.com Wolfgang Vierthaler +49 172 7665 206 wolfgang.Vierthaler@syngenta.com
7
8
9
10
11
Timm Herget
12
+43 664 881 02739 timm.herget@syngenta.com
7
DeltaPro Yellow, Red and White with Blotch
8
Erhalten Sie noch heute sofortigen technischen Online-Support! Online verfügbare Tools
• Online-Bildbibliothek • Bibliothek für technische Dokumente • Kataloge und Broschüren • Webinare und Videos • Einzelhandels-POS • Marketing-Kampagnen-Kit
Mehr erfahren: www.syngentaflowers.com/de/pennypro
9
Qualität, auf die man zählen kann Mit über 40 Jahren Erfahrung in der Produktion von Viola-Saatgut weiß Syngenta Flowers, dass die zuverlässige Versorgung mit qualitativ hochwertigem Saatgut und exzellenten Jungpflanzen die Basis für eine profitable Viola-Kultur ist.
Penny Pro ist in Bezug auf Keimfähigkeit und Uniformität branchenführend.
Young Plants
Seeds
Xtray ®
10
PRODUCED FOR PERFORMANCE
ÜPPIGE BLÜTE
KOMPAKTE STIELE
ROBUSTE BASALE VERZWEIGUNG
KRÄFTIGES WURZELSYSTEM
Penny Pro Violen wurden im Hinblick auf eine optimale Leistung von der Keimung bis zur Fertigpflanze gezüchtet und bieten Produzenten und Händlern die effizienteste Lösung für ihr Sortiment.
Eine üppige Blüte mit verbesserter Nachblüte aufgrund der robusten basalen Verzweigung, die die gesamte Serie auszeichnet. Die kompaktbleibenden Pflanzen erhöhen die Attraktivität und die Leistungsfähigkeit im Einzelhandel und im Garten. Die erzeugerfreundliche Wuchsform reduziert den Bedarf an Wachstumsregulatoren und ermöglicht eine nachhaltigere Kultur. Starke Wurzeln sind die Grundlage für qualitativ hochwertige Jungpflanzen, aus denen sich ein leistungsstarkes Fertigprodukt entwickelt.
11
VIOLA CORNUTA
Viola cornuta Penny Pro
Produziert für die Leistung • Hoher Grad an Uniformität in der gesamten Serie, der ein beständiges und harmonisches Erscheinungsbild zum richtigen Zeitpunkt garantiert. • Entwickelt, um sowohl im Frühjahr als auch im Herbst Hervorragendes zu leisten. • Sehr gut zu steuern und ausgezeichnete Keimfähigkeit machen die Produktion kleinblumiger Violen effizient und rentabel. • Durch die dichte Verzweigung und den von Natur aus kompakten Wuchs ist der Bedarf an Wachstumsregulatoren deutlich reduziert.
BLÜTEZEIT Oktober-März
STANDORT Sonne/Schatten WUCHSFORM Bodendecker
PRODUKTFORMEN Xtray ® 264, Xtray ® 480, Seeds
Penny Pro Orange
3 10–15 cm
Penny Pro Yellow with Blotch
Penny Pro Yellow
Penny Pro Yellow with Purple Wing
Penny Pro Orange
Penny Pro Yellow with Purple Wing, Pink with Face, Blue, Yellow.
12
VIOLA CORNUTA
Penny Pro Orange with Purple Wing
Penny Pro Red
Penny Pro Violet
Penny Pro Violet Face
Penny Pro Pink Face
Penny Pro Violet & White
Penny Pro Deep Blue
Penny Pro Blue
Penny Pro Blue Marina
Zeitplan
Herbstblüte
Frühjahrsblüte
TOPFGRÖSSE
PFLANZEN PRO TOPF FERTIGSTELLUNGSZEIT 1
TOPFGRÖSSE
PFLANZEN PRO TOPF FERTIGSTELLUNGSZEIT 1
6er-Tray
6 ppp
16-18 Wochen
6er-Tray
6 ppp
4-6 Wochen
10er-Tray
10 ppp
16-18 Wochen
10er-Tray
10 ppp
4-6 Wochen
9 cm.
1 ppp
16-18 Wochen
9 cm.
1 ppp
4-6 Wochen
10.5 cm.
1 ppp
16-18 Wochen
10.5 cm.
1 ppp
4-6 Wochen
12 cm.
3 ppp
16-18 Wochen
12 cm.
3 ppp
4-6 Wochen
1 Die Endzeit wird vom Umpflanzen der Jungpflanzen bis zur 50%igen Blüte berechnet.
13
VIOLA CORNUTA
Viola cornuta Rocky
Erweitern Sie Ihr Penny Pro Angebot mit Rocky • Kollektion weltweit führender Viola cornuta-Genetik zusammengeführt in einer Serie. • Rocky verfügt über eine breite Palette aufregender Farben und dient als großartige Ergänzung im Farbspektrum des Penny Pro Angebots. • Eine äußerst zuverlässige Serie in der Produktion mit einer beeindruckenden Gartenleistung.
STANDORT Sonne/Schatten WUCHSFORM Bodendecker
BLÜTEZEIT Dezember-Mai
PRODUKTFORMEN Xtray ® 480, Seeds
Rocky Yellow with Purple Wing
3 9-10.5 cm 15–25 cm
Rocky White Spring
Rocky White
Rocky White with Blotch
Rocky White with Purple Wing
Rocky White Purple Pearls
Rocky White with Rose Wing
Rocky Sunny Side Up
Rocky Golden Yellow
Sell out
Sell out
Rocky Hello Yellow
Rocky Yellow
Rocky Yellow With Blotch Early
Rocky Yellow with Blotch
14
VIOLA CORNUTA
Sell out
Rocky Yellow with Red Wing
Rocky Yellow with Purple Wing
Rocky Yellow Blue Wing
Rocky Tangerine
Sell out
Sell out
Rocky Orange
Rocky Deep Orange
Rocky Orange with Purple Wing
Rocky Peach Jump Up
Rocky Rose with Blotch
Rocky Red with Blotch
Rocky Red with Yellow Face
Rocky Wine Red with Face
Rocky Pineapple Crush
Rocky Violet Blue
Rocky Marina Sunrise
Rocky Delft Blue
Sell out
Rocky Light Marina
Rocky Blue for You
Rocky Golden Blues
Rocky Denim Jump Up
15
VIOLA CORNUTA
Sell out
Rocky Blue Picotee
Rocky Pink Lavender
Rocky Purple Face
Rocky Violet Tiger Face
Select Neon Flash
Rocky Beaconsfield
Rocky Lilac with Purple Wing
Rocky Plum Antique
Rocky Purple Picotee
Rocky Mickey
Rocky Black
Rocky Jolly Face
Rocky All Seasons Mix
Rocky Lime Mix
Rocky Plum Mix
Rocky Complete Mix
Rocky Uni Mix
Rocky Special Mix
TrioMix Pacific Sunset
TrioMix Rembrandt
16
Rocky Yellow
Herbst Produktion und Verkauf
= Topfwochen
= Blütezeit
27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44
Frühjahr Produktion und Verkauf
37383940414243444546474849505152 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1011121314
17
VIOLA CORNUTA
Viola cornuta Deltini
Mit Farbe bedeckt, wenn du sie am meisten brauchst! • Kürzester Kulturzyklus und beste Haltbarkeit im Geschäft von allen auf dem Markt erhältlichen Cornuta-Serien. • Sehr gut kalkulierbare und steuerbare Kulturführung bei zuverlässiger kurzer Kulturdauer. • Die einzige Serie, die im Frühling in sieben Wochen produziert werden kann, mit einem engen Blühfenster von vier Tagen innerhalb der Einzelfarben, selbst unter Kurztagbedingungen.
BLÜTEZEIT Januar-Mai
STANDORT Sonne/Schatten WUCHSFORM Bodendecker
PRODUKTFORMEN Xtray ® 264, Xtray ® 480, Seeds
Deltini Purple with Golden Center
3 9-12 cm 10–20 cm
Deltini Cuty
Deltini White Jump Up
Deltini Yellow
Deltini White
Deltini Honeybee
Deltini Yellow Jump Up
Deltini Yellow Jump Up Early
Deltini Yellow and Purple
Deltini Copperfield
Deltini Blue
Deltini Blue Purple Wing
Deltini Violet Blue
18
VIOLA CORNUTA
Deltini Violet
Deltini Violet Face
Deltini Purple with Golden Center
Deltini Rose Pink
Deltini Lavender Pink Face
Deltini Mix
Deltini Lady Sunshine TrioMix
Deltini Bay Breeze TrioMix
Deltini Heaven’s Gate TrioMix
Deltini Crystal Fire TrioMix
Deltini Sunrise Deluxe TrioMix
Herbst Produktion und Verkauf
= Topfwochen
= Blütezeit
27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44
Frühjahr Produktion und Verkauf
37383940414243444546474849505152 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1011121314
Deltini Purple with Golden Center
19
VIOLA CORNUTA
Viola cornuta Endurio ®
• Vereint eine effiziente Kultur und hervorragende Haltbarkeit im Geschäft mit einem einzigartigen, dichten, halbrunden Pflanzenaufbau, der zu schnellem Bestandsschluss in Töpfen und Blumenampeln führt. • Einzigartige Gartenleistung. • Die nahezu tagneutrale Blüte sorgt für Farbe im Frühling und Herbst.
BLÜTEZEIT Januar-Mai
STANDORT Sonne/Schatten
PRODUKTFORMEN Xtray ® 264, Xtray ® 480, Seeds
WUCHSFORM Bodendecker, Halbmondförmig
2 9-12 cm 10–20 cm
Endurio ® Complete Mix
Endurio
® Yellow
Endurio ® Yellow with Red Wing
Endurio ® Sky Blue Martien
Endurio ® White
Endurio ® Blue Face
Endurio ® Blue Yellow with Purple Wing
Endurio ® Lavender
Endurio ® Violet
Endurio ® Pink Shades
Endurio ® Red Flare
Endurio ® Complete Mix
Endurio ® Crazy Tropical TrioMix
20
Endurio ® Pink Shades
Herbst Produktion und Verkauf
= Topfwochen
= Blütezeit
27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44
Frühjahr Produktion und Verkauf
37383940414243444546474849505152 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1011121314
Endurio ® Blue Lagoon TrioMix 4
21
Régis Benoist - EARL Benoist Horticulture, France
“
Wir produzieren seit über 30 Jahren Stiefmütterchen und waren mit Delta ® von Anfang an sehr erfolgreich. Wir suchen nach einem Produkt, das unter Kurztagbedingungen gut blüht, eine gute Haltbarkeit hat und einfach zu kultivieren ist. Die neue Delta ® Pro-Serie macht es uns mit ihrer einheitlichen Frühzeitigkeit noch einfacher, wobei sie gleichzeitig alle Vorteile der Delta-Serie mitbringt, die uns bereits vertraut sind.
Cristina Llorente Diente - Valoriza, Spain
“
Wir sind für die Überwachung der Gärten in Madrid zuständig, um dieser schönen Hauptstadt im Winter Farbe zu verleihen, und wir wählen Delta ® schon seit vielen Jahren. Wir haben uns für diese Genetik entschieden, weil sie uns eine gute und starke Verzweigung mit kontinuierlicher Blüte von Oktober bis März bietet, auch bei Frost und wenig Licht. Auch wenn Sie in der Umgebung von Madrid Stiefmütterchen suchen, werden Sie Delta ® sehr leicht finden, da die Anbauer großes Vertrauen in diese Sorte haben.
Gabrieli Luciano - Italy
“
Gärtner schätzen Delta ® (Pro), weil die Serie sehr einfach zu handhaben ist. Die Pflanzen blühen unaufhörlich und dank ihrer großen Blüten reichen schon ein paar wenige, um direkt etwas Farbe in Gärten und Beete zu bringen.
Verena Rath - Gartenbaubetrieb, Moosinning
“
Was wir an der neuen Delta ® Pro-Genetik schätzen, ist die hohe Uniformität. Der Pflanzenaufbau ist sehr gut und die Serie hat sich unter verschiedenen Wetterbedingungen bewährt.
Jan Gärtner - Gärtnerei Gärtner, Drebach
“
Die Delta-Genetik ist unschlagbar und präsentiert sich jetzt mit Delta ® Pro noch besser. Die Uniformität ist extrem hoch, die Kulturzeit ist sehr verlässlich und damit ist die Serie sehr einfach zu planen. Die Haltbarkeit der Pflanzen ist ausgezeichnet, so dass meine Kunden sehr zufrieden sind.
22
www.syngentaflowers.com/de/deltapro
Heinrich Hecker - Gärtnerei Hecker, Germany
“
Die Uniformität und der Pflanzenwuchs haben sich mit Delta ® Pro verbessert, so können wir unsere Produktion noch gezielter steuern.
Hans Lösslin - Gärtnerei Lösslin, Germany
“
Wir haben mit Delta ® Pro nur äußerst positive Erfahrungen gemacht. Die Serie ist sehr kompakt, hat eine sehr stabile Wuchsform und kurze Blütenstiele.
Koen Bouten - Kwekerij Bouten, The Netherlands
“
Im Herbst war diese Serie die mit der schnellsten und gleichmäßigsten Blüte überhaupt. Die Sätze waren in nur acht Wochen gleichzeitig fertig kultiviert und hatten einen guten Pflanzenaufbau. Die attraktive Verkaufspräsentation macht Delta ® Pro zu einer großartigen Serie, die stets besser wird.
23
VIOLA X WITTROCKIANA
Viola x wittrockiana Delta ® Pro
Produziert für mehr Präzision • Maximale Steuerbarkeit und höchste Uniformität bei der Kultur großblumiger „Multi-Season Violen“. • Frühe und gleichmäßige Blüte innerhalb der Serie. • Kompakte, gut verzweigte Pflanzen bei schnellem Bestandsschluss im Topf und geringem bzw. nicht erforderlichem Einsatz von Wachstumsregulatoren. • Kurze Blütenstiele halten die Blüten aufrecht und sorgen für eine anhaltend attraktive Präsentation.
BLÜTEZEIT Oktober-März
STANDORT Sonne/Schatten WUCHSFORM Bodendecker
PRODUKTFORMEN Xtray ® 264, Xtray ® 480, Seeds
Delta ® Pro Citrus Mix
3 9-10.5 cm 10–15 cm
Delta
® Pro Clear Yellow
Delta ® Pro Clear White
Delta ® Pro White with Blotch
Delta
® Pro Clear Lemon
Delta ® Pro Yellow with Blotch
Delta ® Pro Yellow with Red Wing
Delta ® Pro Clear Orange
Delta
® Pro Fire André Rieu
Delta
® Pro Marina
Delta ® Pro Clear Light Blue
Delta ® Pro Clear True Blue
Delta ® Pro Deep Blue with Blotch
24
VIOLA X WITTROCKIANA
Delta ® Pro Lavender Blue Shades
Delta ® Pro Clear Violet
Delta ® Pro Violet & White
Delta ® Pro Neon Violet
Delta ® Pro Citrus Mix
Delta ® Pro Rose with Blotch
Delta ® Pro Clear Red
Delta ® Pro Red With Blotch
Delta ® Pro Cool Waters Mix
Delta ® Pro Blotch Mix
Delta ® Pro Tricolor Mix
Delta ® Pro Clear Colors Mix
Delta ® Pro All Colors Mix
Herbst Produktion und Verkauf
= Topfwochen
= Blütezeit
27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44
Frühjahr Produktion und Verkauf
37383940414243444546474849505152 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1011121314
25
VIOLA X WITTROCKIANA
Viola x wittrockiana Delta ®
• Erweitern Sie Ihr Viola-Angebot für das Frühjahr oder den Herbst mit diesen äußerst beliebten Farben und Mischungen. • Obwohl die Delta Classic-Sorten ein etwas breiteres Spektrum bzgl. • der Blütezeit und des Pflanzenaufbaus aufweisen, bieten sie dennoch eine erstklassige Leistung in jeder Farbklasse.
BLÜTEZEIT Februar-März
STANDORT Sonne/Schatten WUCHSFORM Bodendecker
PRODUKTFORMEN Xtray ® 264, Xtray ® 480, Seeds
3 9-10.5 cm 10–15 cm
Delta ® Purple Surprise
Delta ® Yellow with Blotch
Delta ® Yellow with Purple Wing
Delta ® Orange with Blotch
Delta ® Deep Blue
Delta ® Marina
Delta ® Blue Morpho
Delta ® Pink Shades
Delta ® Beaconsfield
Delta ® Pure Rose
Delta ® Monet Mix
Delta ® Apple Cider Mix
Delta ® Inferno Mix
26
VIOLA X WITTROCKIANA
Delta ® Purple Surprise
Delta ® Summer Skies Mix
Delta ® Rhythm and Blues Mix
Delta ® Fruits of the Forest
Delta ® Rose Surprise
Delta ® Fire Surprise
Delta ® Sweetlight Mix
Herbst Produktion und Verkauf
= Topfwochen
= Blütezeit
27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44
Frühjahr Produktion und Verkauf
37383940414243444546474849505152 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1011121314
Delta ® Beaconsfield
27
VIOLA X WITTROCKIANA
Viola x wittrockiana Colossus ®
• Viole mit außergewöhnlich großen Blüten für den Verkauf im Spätsommer und Frühherbst. • Äußerst verlässliche Kultur auch unter herausfordernden Umständen. • Die Pflanzen bleiben kompakt und weisen kaum Streckungswachstum auf, dadurch besteht nur niedriger bis kein Bedarf an Wachstumsregulatoren. • Sehr große und langlebige Blüten für ein fantastische Erscheinungsbild im Garten.
BLÜTEZEIT Juli-Dezember
STANDORT Sonne/Schatten WUCHSFORM Bodendecker
PRODUKTFORMEN Xtray ® 264, Xtray ® 480, Seeds
Colossus ® White with Blotch
3 9-12 cm 15–25 cm
Colossus ® White
Colossus
® White with Blotch
Colossus ® White with Purple Wing
Colossus ® Lemon Shades
Colossus ® Yellow with Blotch
Colossus ® Pure Golden Yellow
Colossus ® Marina
Colossus
® Tricolor
Colossus ® True Blue
Colossus ® Deep Blue with Blotch
Colossus ® Neon Violet
Colossus ® Ocean
28
VIOLA X WITTROCKIANA
Colossus ® Purple with Blotch
Colossus ® Rose with Blotch
Colossus ® Fire Surprise
Colossus ® Red with Blotch
Colossus ® Lavender Surprise
Colossus ® Blotched Mix
Colossus ® All Colors Mix
Colossus ® Rose Surprise
Herbst Produktion und Verkauf
= Topfwochen
= Blütezeit
27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44
Colossus ® Lemon Shades
29
VIOLA X WITTROCKIANA
Viola x wittrockiana Select
Erweitern Sie Ihr Delta® Pro-Angebot mit Select • Eine besondere und farbenfrohe Kollektion großblumiger Violen, die die Delta ® Pro-Serie ergänzen. • Die Sorten in dieser Kollektion haben einen unterschiedlichen Pflanzenaufbau und verschiedene Stadien der Frühzeitigkeit.
BLÜTEZEIT Oktober-Februar
STANDORT Sonne/Schatten WUCHSFORM Bodendecker
PRODUKTFORMEN Xtray ® 264, Xtray ® 480, Seeds
3 9-10.5 cm 10–20 cm
Select Strawberry cream
Select Midnight Sun
Select Vanilla Sky
Select Violet & Yellow
Select Strawberry Cream
Select Pink with Blotch
Sell out
Sell out
Sell out
Select Copperfield
Select Sangria Punch
Select Lemon
Select Marina
Select Orange Queen
Sell out
Sell out
Sell out
Select Orange with Blotch Select White with Purple Wing
Select Yellow & Red
Herbst Produktion und Verkauf
= Topfwochen
= Blütezeit
27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44
Frühjahr Produktion und Verkauf
37383940414243444546474849505152 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1011121314
30
Produktform Jungpflanzen aus unserem Xtray ® System garantieren einen schnellen und ge- sunden Start. Aus diesem Grund ist dieses wiederverwendbare Tray-System die Standard-Produktform in unserem Sortiment. Der Xtray ® ist leicht zu reinigen, somit gibt es keine Probleme mit Krankheiten. Das glatte Material verhindert Wurzelschäden an den Jungpflanzen. Die stapelbaren Trays sind sehr praktisch für den Transport und vollständig recycelbar. Unser Kulturverfahren und der Xtray ® sorgen für höchste Qualität im Endprodukt.
Xtray ® 480
Xtray ® 264
31
Primula
Primula elatior Spring Bliss
• Yellow: reichblühend in den Farben der Sonne. • Violet: im Garten reichblühend und robust. • Gold Laced: auffällige Kombination knalliger Farben.
STANDORT Sonne/Schatten WUCHSFORM Aufrecht
BLÜTEZEIT Februar-März
PRODUKTFORMEN Xtray ® 264
10-12 cm 15–25 cm
Spring Bliss Violet
Spring Bliss Violet
Spring Bliss Gold Laced
Spring Bliss Yellow
32
PRIMULA ELATIOR
Primula elatior Stieletto
• Sehr einheitlich blühende Serie in kräftigen Farben,starken und robusten Stielen mit wunderschönen Blütendolden. • Blüht von Ende November bis Januar.
STANDORT Sonne/Schatten WUCHSFORM Aufrecht
BLÜTEZEIT Januar-März
PRODUKTFORMEN Xtray ® 264, Seeds
10-12 cm 15–25 cm
Stieletto Mix
Stieletto White
Stieletto Clear Yellow
Stieletto Lemon Yellow
Stieletto Purple Flame
Stieletto Red
Stieletto Red Flame
Stieletto Sunset Orange
Stieletto Pink
Stieletto Blue
Stieletto Mix
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Seasonal Colours – Frühlingsangebot
Unser Seasonal Colours - Frühlingsangebot ist eine Auswahl der wichtigsten Frühjahrsblüher für den Absatz von Februar bis April. Diese Auswahl lässt sich leicht neben Ihrem Angebot zweijähriger oder frühblühender einjähriger Pflanzen vermarkten. Auf den folgenden Seiten sehen Sie eine Tabelle, in der Sie die respektiven Topfwochen und Blühtermine sowie weitere nützliche Zusatzinformationen in einer einfachen monatlichen Übersicht finden können. Wir haben außerdem interessante Optionen hervorgehoben, die sich für den Anbau neben Ihrem Frühjahrsangebot eignen. Dies wird Ihnen helfen, Ihr Seasonal Colours-Sortiment für die Frühjahrssaison vorzubereiten!
Wenn Sie sich für unsere speziellen „Seasonal Colour“ interessieren, scannen Sie hier für weitere Informationen.
www.syngentaflowers.com/de/ seasonal-colours-fruehlingsangebot
Touran Pink, Alpino Early Rose
34
Januar-Februar
KULTURSCHEMA
GATTUNG
SERIE
VERFÜGBARE FARBEN
/
15 17 19 21 23 25 27 29 31 33 35 37 39 41 43 45 47DEC51 1 3 5 7 9
Aubrieta Hybrida
Axcent
12-15 cm 02-04
Iberis sempervirens
Snow Cone Early & Mid
11-15 cm 02-04
Iberis sempervirens
Whistler
9-14 cm 02-04
Saxifraga x arendsii
Alpino
10-15 cm 02-04
Saxifraga x arendsii
Lofty
9-12 cm 02-04
März
KULTURSCHEMA
GATTUNG
SERIE
VERFÜGBARE FARBEN
/
21232527293133353739414345474951 1 3 5 9 1113
Aubrieta Hybrida
Audrey
9-12 cm 03
Aubrieta Hybrida
Axcent
12-15 cm 02-04
Aubrieta Hybrida
Glacier
11-13 cm 03-04
Erysimum linifolium
Erysistible & Super Bowl
11-15 cm 03-11
Iberis sempervirens
Snow Cone Mid & Late
11-15 cm 02-04
Iberis sempervirens
Whistler
9-12 cm 02-04
Phlox subulata
GoldiPhlox
11-13 cm 03-05
Saxifraga x arendsii
Alpino
10-15 cm 02-04
Saxifraga x arendsii
Lofty
09-12 cm 02-04
Saxifraga x arendsii
Touran
10-13 cm 03-04
April
KULTURSCHEMA
GATTUNG
SERIE
VERFÜGBARE FARBEN
/
27293133353739414345474951 1 3 5 7 9 11131517
Aubrieta Hybrida
Axcent
12-15 cm 02-04
Aubrieta Hybrida
Glacier
11-13 cm 03-04
Erysimum linifolium
Erysistible & Super Bowl
11-15 cm 03-11
Iberis sempervirens
Snow Cone Late
11-13 cm 03-05
Iberis sempervirens
Whistler
9-14 cm 02-04
Phlox subulata
Goldiphlox
11-13 cm 03-05
Saxifraga x arendsii
Touran & Alpino
10-13 cm 03-04
Wenn Sie tiefer in unser Staudenangebot eintauchen möchten, scannen Sie hier.
https://www.syngentaflowers.com/products/search/ flower/category/perennial-3291
Die Anzahl im inneren der Blüte gibt an, wie viele Farben/Sorten in der Hauptfarbe zur Verfügung stehen.
Spezies und Sorten die man in diesem Monat nutzen kann
KULTURSCHEMA
VERFÜGBARE FARBEN
∕
GATTUNG
SERIE
151719212325272931333537394143454751 1 3 5 7 9
Topfwoche
Verkaufswoche
Blühmonat
watch out for downy mildew
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Seasonal Colours – Frühlingsangebot Unsere Empfehlungen
Saxifraga x arendsii
Aubrieta hybrida
Iberis sempervirens
Saxifraga x arendsii ist eine bezaubernde, niedrig bleibende Art, deren Laub dichte, moosartige Teppiche bildet, die von zarten Blüten geschmückt werden. Diese Gattungshybride ist eine beliebte Wahl für Steingärten, die Gestaltung alpiner Pflanztröge und Kübel und als Bodendecker auf gut durchlässigen Böden. Sie blüht vom Frühjahr bis zum Frühsommer und hat hübsche, sternförmige Blüten, die elegant über den Blättern stehen. Wir bieten verschiedene Serien aus Stecklings- und Saatgutkultur mit unterschiedlichen Blütezeiten an, darunter auch die später blühende Touran-Serie mit der beeindruckenden Sorte ‘Large White’. In der Tabelle auf Seite 35 finden Sie dazu detailliertere Informationen.
Aubrieta hybrida sorgt im zeitigen Frühjahr für eine wahrliche Farbkaskade im Garten. Diese winterharte Pflanze ist bei Gartenfreunden sehr beliebt, denn sie bildet wunderschöne Blütenteppiche in Steingärten, entlang von Mauern oder zierlich überhängend in gemischt bepflanzten Gefäßen. Wir bieten stecklingsvermehrte Serien (Axcent und Glacier) an sowie aus Saatgut (Audrey) mit unterschiedlichen Blütezeiten für ein flexibles Angebot. In der Tabelle auf Seite 35 finden Sie dazu detailliertere Informationen.
Iberis sempervirens ist eine bezaubernde, immergrüne Pflanze, die im Frühjahr eine Fülle weißer Blüten in den Garten bringt. Diese niedrigwachsende Pflanze wird wegen ihrer lang anhaltenden Blüte und ihrer Fähigkeit, in verschiedenen Gartenbereichen zu gedeihen, geschätzt. Sie überzeugt durch eine lange Blütezeit, die vom frühen bis zum späten Frühjahr reicht. Wir bieten nicht nur weißblühende frühe und späte Sorten aus Saatgut (Whistler) und Stecklingen (Snow Cone) an, sondern mit Arielle Pink auch eine wunderschöne rosafarbene Variante. Weitere Einzelheiten finden Sie in der Tabelle auf Seite 35.
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Erysistible Tricolor
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Phlox subulata
Erysimum linifolium
Aquilegia caerulea
Lithodora diffusa
Phlox subulata ist eine niedrig wachsende, immergrüne Art, die im Frühjahr beeindruckende Farbteppiche bildet. Die Pflanzen blühen
Erysimum linifolium wird aufgrund der langen Blütezeit und der duftenden
Aquilegia caerulea Kirigami hat filigrane Blüten und delikates Blattwerk, die für eine bezaubernde, natürlich anmutende Ausstrahlung sorgen. Äußerst uniform in allen Farbsorten, die ideale Serie für den professionellen Anbau. Kirigami ist vielseitig im Garten einsetzbar: Sie eignet sich für die Landschaftsgestaltung, Beete und verschiedene Topfgrößen. Sie ist attraktiv für bestäubende Insekten und kann auch sehr gut als Schnittblume verwendet werden. Blütezeit im späten Frühjahr bis zum Frühsommer. Weitere Einzelheiten finden Sie in der Tabelle Seite 35.
Lithodora diffusa ist eine niedrig wachsende, immergrüne Pflanze, die für ihre auffallend leuchtenden blauen Blüten und ihren sich ausbreitenden Wuchs geschätzt wird. Sie ist eine beliebte Wahl für Steingärten, als Bodendecker und als hängender Blütenschmuck an Mauern. Sie blüht vom späten Frühjahr bis zum Frühsommer. Die wohlriechenden Blüten ziehen Bienen und Schmetterlinge an. Unsere Tidepool-Serie bietet zwei leichter zu kultivierende Sorten dieses beliebten Klassikers. Weitere Einzelheiten finden Sie in der Tabelle Seite 35.
Blüten geschätzt. Ein kompakter Wuchs, die
ab Mitte Frühling bis in den Frühsommer. Die
Trockenheitstoleranz und attraktive Blüten machen diese Pflanze sehr vielseitig geeignet für unterschiedliche Gartenstile, von formalen Beeten bis zu natürlich anmutenden Gestaltungen. Die wohlriechenden Blüten ziehen Bienen und Schmetterlinge an. Wir bieten zwei Serien an: Super Bowl, der wüchsigere klassische Typ und Erysistible, ein kompakter Beetpflanzen- Typ mit kurzbleibenden Blütenstielen. Weitere Einzelheiten finden Sie in der Tabelle Seite 35.
GoldiPhlox-Serie bietet eine bedeutende Verbesserung zum traditionellen Angebot offenbestäubter (OP) Sorten. Die gut aufeinander abgestimmten Eigenschaften in Bezug auf Wuchs und Frühzeitigkeit sorgen für Einheitlichkeit bei den wichtigsten Farben. Weitere Einzelheiten finden Sie in der Tabelle auf Seite 35.
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON SYNGENTA SEEDS B.V.
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich und Vertragsschluss 1. Die Verkaufsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch soweit sie die Lieferung von Gemüsesaatgut nach dem Saatgutver- kehrsgesetz betreffen. 2. Unsere Verkaufsbedingungen gelten grundsätzlich sowohl gegenüber Landwirten, Kaufl bzw. Unternehmern i. S. v. § 14 BGB als auch im nicht-kaufmännischen Verkehr. Sofern eine Klausel nur für den kaufmännischen oder nur für den nicht-kaufmännischen Verkehr gilt, ist diese Geltungsbestimmung ausdrücklich in der Klausel enthalten. 3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 4. Alle Angebote und Preislisten sind in Euro und für die Schweiz in Schweizer Franken ausgestellt und umfassen den reinen Warenwert ohne Mehrwertsteuer. Alle Angebote, insbesondere die der Preislisten und Kataloge, sind freibleibend und ohne Rückwirkung auf bereits abgeschlossene Geschäfte. Frühere Preise verlieren mit Erscheinen dieser Bedingungen ihre Gültigkeit. 5. Wenn mündliche oder fernmündliche Kaufverträge vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung abgeschlossen werden, ist der Inhalt des Bestätigungs- schreibens maßgebend, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht. Auf diese Folge wird im Bestätigungsschreiben hingewiesen. § 2 Lieferung 1. Bei Verkäufen unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit (z. B. bei ausstehender endgültiger Anerkennung durch die zuständigen Anerkennungsbe- hörden) aus eigener Vermehrung oder bestimmter Herkunft brauchen wir nicht zu liefern, soweit wir, ohne dieses vertreten zu müssen, keine Ware haben. 2. Der Kunde ist verpfl Teillieferungen abzunehmen, soweit die teilweise Erfüllung des Vertrages für ihn zumutbar ist, es sei denn, der Verkäufer hat die nur teilweise Lieferungsfähigkeit zu vertreten. Dann kann der Kunde im kaufmännischen Verkehr bei grobem Verschulden unserer gesetzlichen Ver- treter oder leitenden Angestellten - im nichtkaufmännischen Verkehr, wenn der Verkäufer die schuldhafte Pfl zu vertreten hat - Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wobei bei Rechts- geschäften unter Kaufl Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns ausgeschlossen ist, oder vom ganzen Vertrag zurücktreten, wenn er an der teilweisen Erfüllung kein Interesse hat. 3. Ist eine Circa-Lieferung vereinbart, so darf bis zu 10 v.H. der vereinbarten Menge mehr oder weniger geliefert werden, wobei der zu zahlende Kaufpreis entsprechend der Mengenabweichung berechnet wird. Der Käufer kann nicht vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn der Verkäufer weniger als 10 vom Hundert der vereinbarten Menge nicht geliefert hat; insoweit ist eine etwaige Pfl des Verkäufers unerheblich. § 3 Preisberechnung Die Preise gelten netto für Lieferung ab Lager. Mit dem Liefervertrag vereinbarte Preise können später vom Verkäufer nach den von ihm gesetzten Preis- listen erhöht werden, wenn ein Dauerschuldverhältnis vereinbart ist oder die Auslieferung vertragsgemäß mehr als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgen soll. Die Erhöhung fi statt, wenn die bei den Preisvereinbarungen zu Grunde gelegten Bemessungsverhältnisse sich verändert haben, insbesondere wenn uns inzwischen höhere Kosten an Vorfracht oder staat- lichen Abgaben zur Beschaffung anfallen. Bei Änderung der Bemessungsverhältnisse sind Preiserhöhungen bei Lieferungen an Unternehmer i.S. des § 14 BGB immer - auch ohne die oben gezeichneten Einschränkungen - innerhalb einer angemessenen Frist zulässig. § 4 Lieferfristen 1. Lieferung erfolgt ab Werk, es sei denn etwas anderes wurde schriftlich vereinbart. Bindende Lieferzeitbestimmungen müssen ausdrücklich schriftlich als solche gekenn- zeichnet sein. Nach Zeiträumen bemessene Lieferfristen beginnen 2 Tage nach Absendung der Lieferzusage oder der Auftragsbestätigung. Der Beginn der Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpfl setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpfl des Kunden voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. 2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Teillieferungen sind zulässig, soweit dies für den Kunden wirtschaftlich sinnvoll ist. 3. Ist ein Liefertermin vereinbart, so hat der Käufer unaufgefordert spätestens fünf Werktage vor dem Termin mitzuteilen, an welchen Ort die Lieferung zu erfolgen hat (Ver- sandverfügung).Trifft die Versandverfügung nicht rechtzeitig ein und hat der Käufer auf eine angemessene Nachfristsetzung nicht reagiert, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Liefertermine und Lieferfristen werden um die Dauer der Nachfristsetzung verlängert; bei Teillieferungsver- fügungen gilt Entsprechendes für den nicht verfügten Teil. 4. Bei Vereinbarung eines bestimmten Liefertermins oder einer Lieferwoche ist der Liefertermin eingehalten, wenn die Lieferung innerhalb von 5 Werktagen nach dem Termin erfolgt, vorausgesetzt, der Verkäufer hat die Versandverfügung rechtzeitig erhalten. Bei verspäteter Versendung der Versandverfügung gilt der Liefertermin als eingehalten, wenn die Lieferung innerhalb von 10 Werktagen erfolgt, nachdem der Verkäufer die Versandverfügung erhalten hat. Solange der Verkäufer keine Versandverfügung erhalten hat, ist die Lieferpfl ausgesetzt. 5. Liefert der Verkäufer nicht termin- oder fristgerecht, so hat der Käufer ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen. 6. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspfl so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließ- lich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. 7. Sofern die Voraussetzungen von Ziffer 6 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. 8. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie durch höhere Gewalt oder behördliche Maßnahmen, Maschinenschaden, Rohstoffmangel oder sonstige Betriebs- und Transportstörungen, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit solche Hin- dernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder die Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfl sind. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden in wichtigen Fällen dem Kunden durch uns baldmöglichst mitgeteilt. 9. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspfl beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 10. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrläs- sigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Ver- tragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. § 5 Beizung Wird Saatgut entgegen der Üblichkeit ungebeizt oder unbehandelt bestellt, geht das daraus entstehende Risiko aus einer nachträglichen Behandlung auf den Kunden über. Will der Kunde sich nach einer von ihm oder in seinem Auftrag durchgeführten Beiz- oder sonstigen Behandlung auf einen Mangel an ungebeizt oder unbehandelt gelieferter Ware berufen, so hat er durch geeignete Beweismittel nachzuweisen, dass der Mangel bereits vor der Beiz- oder sonstigen Behandlung bestanden hat. Als geeignetes Beweismittel kommt insbesondere ein vor der Beizung gezogenes Sicherungsmuster gemäß § 10 in Betracht. § 6 Versand und Verpackung 1. Versand und Verpackung erfolgen nach unserem besten Ermessen, es sei denn der Kunde gibt eine ausdrückliche Weisung. Die Verpackungskosten sind nicht im Preis inbegriffen. 2. Gegen Transportschäden, auch Frostschäden und Beförderungsverzögerungen, werden die Lieferungen nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden und auf dessen Kosten versichert. Zusatzkosten für Eilversand gehen zu Lasten des Kunden. 3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. § 7 Zahlung 1. Erfüllungsort für Zahlungen ist der Geschäftssitz unserer Firma. Dies gilt auch für den Fall, dass UN- Kaufrecht für den internationalen Warenkauf Anwendung fi (Be- stimmung des Erfüllungsortes im Sinne d. Art. 5 Nr. 1 lit. b EuGVVO). 2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis brutto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsda- tum zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Unternehmer i.S. d. § 14 BGB hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszins zu verzinsen. 3. Grundsätzlich werden keine Wechsel angenommenen. Scheckzahlungen werden grundsätzlich erst ab einem Betrag von 10.000,-- € entgegen- genommen. Schecks werden in jedem Fall nur zahlungshalber angenommen, so dass die Kaufpreisforderung erst mit der Gutschrift auf dem vorgegebenen Konto und nur in Höhe des im Scheck angegebenen Betrages erlischt 4. Wird dem Verkäufer eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder Zahlungsfähigkeit des Kunden bekannt, so ist der Verkäufer befugt, sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich gestundeter Forderungen und solcher aus Schecks, sofort fällig zu stellen und weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung oder der Leistung einer Sicherheit abhängig zu machen. Ist für diese Vorauszahlung eine Frist gesetzt, so ist der Verkäufer nach fruchtlosem Fristablauf berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. 5. Die Aufrechnung gegenüber Forderungen des Verkäufers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen. 6. Zahlungen können nur an solche Personen wirksam geleistet werden, die kraft Gesetzes oder ausdrücklicher Vollmacht zum Inkasso berechtigt sind. Auch mehrfache, stillschweigende Duldung begründet keine Inkassovollmacht. Etwaige zusätzliche Kosten, die durch eine andere Art der Zahlung als durch Überweisung auf das genannte Konto oder in bar in Inlandswährung entstanden sind, trägt in jedem Fall der Kunde. § 8 Beschaffenheitsvereinbarung; Gentechnische Einträge für Saatgut 1. Die Beschaffenheit des Saatgutes ist art- und sortengerecht. 2. Die Sorten, von denen Saatgut zur Aussaat geliefert wird, sind – soweit anderes nicht ausdrücklich vereinbart – klassisch gezüchtete Sorten, die unter Verwendung traditioneller Züchtungsmethoden, also ohne Einsatz von gentechnischen Methoden, aus gentechnisch nicht veränderten Elternkomponenten gezüchtet wurden. 3. Bei Erzeugung dieses Saatgutes wurden Verfahren angewendet, welche die Vermeidung des zufälligen Vorhandenseins gentechnisch veränderter Organismen (GVO) zum Ziel haben. Die Saatgutvermehrung erfolgt auf offenem Feld unter natürlichen Gegebenheiten mit freiem Pollenfl Es ist des- halb nicht möglich, das zufällige Vorhanden- sein von GVO’s völlig auszuschließen und sicherzustellen, dass das gelieferte Saatgut frei von jeglichen GVO-Spuren ist. § 9 Mängelrüge 1. Ist der Kunde Kaufmann bzw. Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, hat er das Saat- oder Pfl unverzüglich, wenn er Verbraucher ist, hat er das Saat- oder Pfl spätestens rechtzeitig vor der Verwendung zu überprüfen und hierbei offensichtliche Mängel unverzüglich uns gegenüber zu rügen. 2. Wird das Saatgut in verschiedenen Verpackungen zum Zweck des Weiterverkaufs erworben, besteht die Untersuchungs- und Rügepfl nur, wenn die Verpackung geöffnet wird oder wenn Anzeichen, z. B. an der Verpackung, erkennbar sind, die auf einen offensichtlichen Mangel hindeuten. 3. Alle nicht offensichtlichen Mängel sind vom Kunden ebenfalls unverzüglich nach Erkennbarkeit uns gegenüber zu rügen. Maßgeblich ist der Zugang der Rüge beim Ver- käufer. Der Kunde hat die Identität des gerügten Saat-/Pfl mit der von uns gelieferten Ware durch geeignete Beweismittel darzulegen. Als Beweismittel können z.B. die vom Kunden aufbewahrte Kennzeichnung, Verpackung und Saatgutmengen in Betracht kommen. 4. Ist der Kunde Verbraucher des Saat- und Pfl und rügt er das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft und erkennen wir den Mangel nicht unverzüglich an, so ist umgehend eine Besichtigung durch einen geeigneten Sachverständigen unter Anwesenheit beider Parteien durchzuführen. Der Sach- verständige soll von der nach Länder- recht zuständigen Anerkennungsstelle benannt werden, in deren Bereich die Besichtigung stattfi soll. Ziel der Besichtigung ist das Festlegen der Tatsachen und die Ursachenermittlung. 5. Reklamationen, die offen zutage liegende Mängel, wie Größe, Sortierung oder gelieferte Stückzahlen der Jungpfl betreffen, werden nur berücksich- tigt, wenn die Reklamation bei Stecklingen innerhalb von 24 Stunden, bei Jungpfl innerhalb von 3 Tagen schriftlich oder telefonisch eingeht. Telefo- nische Reklamationen müssen vom Kunden innerhalb von 3 Tagen schriftlich nachgereicht werden. Reklamationen, die Mängel betreffen, die bei der Lieferung nicht sichtbar sind – wie Sortenver- mischungen – müssen, sofort bei Auftreten schriftlich reklamiert werden. Gegenüber Unternehmern wird die Haftung auf vom Verwender nicht vorhersehbare oder vom Vertragspartner beherrschbare Schäden bis zur Höhe des Rechnungsbetrages für alle zeitig und korrekt reklamierten Mängel dieses Paragraphen begrenzt. § 10 Musterziehung bei Mängelrüge, Einholung eines Sachverständigengutachtens 1. Erkennen wir eine Mängelrüge nicht unverzüglich an, so ist ein Muster zu ziehen, und zwar bei einem offensichtlichen Mangel in jedem Fall und bei einem nicht offensicht- lichen Mangel, sofern noch Saat-/Pfl vorhanden ist. 2. Es ist ein Durchschnittsmuster zu ziehen, und daraus sind drei gleiche Teilmuster zu bilden. Ein Teilmuster ist unverzüglich an eine Untersuchungsan- stalt zwecks Unter- suchung einzusenden, ein anderes an die Vertragspartei. Ist der Kunde Kaufmann, so hat er bei Mitteilung der Nichtanerkennung des Mangels durch uns, uns abschließend zu unterrichten, ob er ein Durchschnittsmuster selbst ziehen lässt. Er hat uns in jedem Fall die Muster- ziehung zu ermöglichen. Unterlässt der Kunde die Musterziehung, bzw. wenn er kein Kaufmann ist die Mitteilung an uns, oder ermöglicht er uns die Musterziehung nicht, so geht dies zu Lasten des Kunden. 3. Die Muster müssen gemäß den Probenahmevorschriften des Verbandes deutscher landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten (ISTA-Regeln) von einer hierzu durch eine Landwirtschaftskammer, eine Industrie- und Handelskammer oder von einer zuständigen Behörde bestell- ten oder verpfl Person gezogen und gebildet werden. Zweifelt eine der Parteien das Untersuchungsergebnis der ersten Probe an, so ist die bei ihr ver- bliebene letzte Teilprobe unverzüglich an eine andere (also bisher noch in keiner Weise mit einer Untersuchung befasste), von uns und dem Kunden gemeinschaftlich festgelegte oder bei Nichteinigung an eine andere von der nach Landesrecht für den Käufer zuständigen Saatgutanerkennungsstel- le bestimmte Samenprüfstelle oder bei Pfl durch uns bestimmte Prüfstelle zur Untersuchung zu übersenden. Die tatsächlichen Feststellungen dieser zweiten Analyse sind für beide Seiten verbindlich, wenn sie mit einer der Feststellungen der vorherigen Prüfstellen übereinstimmt. Liegt eine solche Übereinstimmung nicht vor, gilt der Mittelwert aus den drei Untersuchungen als endgültig. 4. Ist kein Saatgut mehr vorhanden und erkennt der Verkäufer des Saatguts eine Mängelrüge nicht unverzüglich an, so ist unverzüglich eine Besichtigung des Aufwuchses durch einen geeigneten Sachverständigen durchzuführen, wobei Verkäufer und Käufer hinzuzuziehen sind. Der Sachverständige soll von der nach Landesrecht zuständigen Saatgutanerkennungsstelle benannt werden, in deren Bereich die Besichtigung stattfi soll. Ziel der Besichtigung ist die Feststellung der Tatsachen und Ermittlung möglicher Ursachen des behaupteten Sachmangels. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn das Saatgut zum Zweck des Wiederverkaufs erworben wurde. § 11 Gewährleistung 1. Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. 2. Zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Kunde die erforderliche Zeit und Gelegen- heit einzuräumen. Anderenfalls sind wir von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen. In diesen Fällen ist der Kunde jedoch verpfl uns unverzüglich zu verständigen. Die
gleichen Rechte stehen dem Kunden zu, wenn wir uns mit der Beseitigung des Mangels in Verzug befi 3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. 4. Der Kunde ist verpfl die Ware unverzüglich gemäß § 9 zu untersuchen und anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungs- anspruchs aus- geschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchs- voraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. 5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadens- ersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. 6. Als Beschaffenheit der Ware gilt – neben § 8, soweit anwendbar – grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. 7. Syngenta Seeds GmbH hat diese Informationen mit größter Sorgfalt und Genauigkeit zusammengestellt.Alle Daten zu den Sortenbeschreibungen sind nur für den generellen Gebrauch bestimmt und können je nach Klima, Anbauort, Anbaujahr und Sorte variieren. Muster und Katalogbeschreibun- gen stellen nur auf die Durchschnittsbeschaf- fenheit ab; der Benutzer sollte sie unter Berücksichtigung eigener Kenntnisse und Erfahrungen mit den lokalen Gegebenheiten nutzen. In Zweifelsfällen empfehlen wir, durch einen kleinen Versuchsanbau den Einfl der örtlichen Gegebenheiten auf die Kultur zu prüfen. Eine Gewähr für angegebene Kulturdaten wird nicht übernommen. 8. Bei evtl. abgedruckten Pfl (inkl. Hemmstoffhinweisen etc.) ist unbedingt die jeweils aktuelle Zulassungssituation genau zu beachten. Weitere An- gaben zu diesem Thema erhalten Sie ausschließlich von ihrem zuständigen Pfl tungsdienst. § 12 Haftungsbeschränkungen 1. Unsere Haftung bestimmt sich in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unsererseits oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspfl im Falle der Übernahme einer Garantie oder bei arglistigem Verschweigen des Mangels. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspfl ist jedoch auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden (z.B. Schäden an ursprünglich nicht mangelhaften Pfl oder anderen Sachen) sind jedoch ganz ausgeschlossen. Wir haften gegenüber Unternehmern bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspfl nicht. 2. Die Haftungsbeschränkungen des Satzes 3 und 4 der vorangegangenen Ziffer 1 dieser Bestimmung gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens des Kunden. 3. Die Regelungen der Ziffer 1 und 2 dieser Bestimmung erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Pfl aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung hinsichtlich von uns oder von Dritten ge- lieferter Ware. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. § 13 Verjährung 1. Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware, gegenüber Verbrauchern zwei Jahre. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist. 2. Die Verjährungsfristen der Ziffer 1 dieser Bestimmung gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Kunden auf die § 12 Ziffer 2 Anwendung fi sowie nach dem Produkthaftungsge- setz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetz- lichen Verjährungsfristen. § 14 Schadensminderungspfl Der Kunde muss alle zumutbaren Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Schaden zu mindern. Hätte sich der Schaden abwenden oder verringern lassen, wenn der Mangel alsbald nach Erkennbarkeit gerügt worden wäre, so ist auch dies bei der Bemessung des Schadensersatzes zu berücksichtigen. § 15 Eigentumsvorbehalt 1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag und vollständigen Erledigung aller aus der Geschäftsbeziehung zum Kunden resultierenden Forderungen ausdrücklich vor. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist (erweiterter Eigentumsvorbehalt mit Kontokorrentvorbehalt). Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurück- zunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen. 2. Der Kunde ist verpfl die Kaufsache pfl zu behandeln; insbesondere ist er verpfl diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschä- den ausreichend zum Neuwert zu versichern. Insofern sind Forderungen aus dem Versicherungsvertrag im Voraus an uns abgetreten, und zwar bis zur vollständigen Tilgung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung. 3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. 4. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen oder zur Aussaat zu verwenden. Er tritt uns jedoch be- reits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung unserer Eigentumsvorbehaltsware gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Die Abtretung bezieht sich auf den vollen Verwertungserlös aus dem Verkauf des Vorbehaltsgutes bis zur Tilgung unserer Lieferantenansprüche aus der gesamten Geschäftsbeziehung. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpfl uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsver- pfl aus den verein- nahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Ist die Forderung des Käufers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Käufer hiermit bereits auch seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an uns ab. Diese Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den wir dem Käufer für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet haben. 5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen.Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht ge- hörenden Gegenständen verarbeitet, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbei- teten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. 6. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns. 7. Der Aufwuchs aus dem vom Verkäufer gelieferten Saatgut ist mit dessen Trennung von Grund und Boden dem Verkäufer bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher Forderun- gen aus der Geschäftsverbindung zur Sicherheit übereignet und wird vom Käufer unentgeltlich verwahrt. 8. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheit unsere Forderungen insgesamt um mehr als 10%, so sind wir auf Verlangen des Kunden oder eines durch Über- sicherung des Verkäufers beeinträchtigten Dritten zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpfl § 16 Verwendung des Saatgutes (Pfl 1. Der Kunde verpfl sich, das Saatgut nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung zu nutzen. Der Kunde darf insbesondere ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Sortenschutzinhabers die natürliche Beschaffenheit des Saatgutes zwecks gewerbemäßigen Saatgutvertriebs nicht verändern, z.B. aus Reinsaatgut Pillensaatgut herstellen. 2. Saatgut und Pfl von geschützten Sorten, sowie von Sorten, deren Bezeichnungen als Warenzeichen eingetragen sind, darf der Käufer nur unter den geschützten Bezeichnungen anbieten und weiterveräußern. Auf die Bestimmungen des Saatgutverkehrsgesetzes und des Sortenschutzgesetzes weisen wir unsere Kunden ausdrück- lich hin. 3. Verletzt der Kunde eine Verpfl nach Ziffer 1, hat er auf Verlangen unsererseits oder des Sortenschutzinhabers an den Sortenschutzinhaber, an die von uns, bzw. dem Sortenschutzinhaber bestimmten Stellen, eine Vertragsstrafe in Höhe des sechsfachen Kaufpreises des Saatguts zu entrichten, den er für die veränderte oder verbrauchte Ware gezahlt oder zu zahlen hat. Hiervon unberührt bleibt die Verpfl des Kunden zum weitergehenden Schadensersatz und die Möglichkeit des Kunden, einen wesentlich geringeren Schaden nachzuweisen. § 17 Besondere Lieferbedingungen für Pfl aller Art Lieferpfl Durch höhere Gewalt z. B. Frost-, Sturm-, Unfall- und Überschwemmungsschäden oder andere ungewöhnliche Witterungsverhältnisse wird der Verkäufer von der Lieferpfl entbunden. Dies erstreckt sich auf besondere Misserfolge oder Ausfälle bei der Anzucht der Stecklinge bzw. Jungpfl die eine Lieferung unmöglich machen, so dass in diesen Fällen keinerlei Ersatzansprüche wegen Nichtlieferung oder verspäteter Lieferung an den Verkäufer ge- stellt werden können. Steckzwiebeln und Pflwerden nach eingewogenem Gewicht verkauft und berechnet. Ein Gewichtsschwund während des Transportes bis zu drei Prozent geht zu Lasten des Käufers. § 18 Besondere Lieferbedingungen für landwirtschaftliche Saaten und Grassamen: Es gelten die allgemeinen Bedingungen, sofern nicht zu besonderen Bedingungen, wie z.B. VDF, Hamburger Usancen oder anderer, verkauft wird. § 19 Besondere Lieferbedingungen für pilliertes Saatgut: Für die Herstellung der Topfpillen verwenden wir nur die besten, hochkeimfähigsten Sämereien. Da der Erfolg bei der Kultur mit Samenpillen von vielen verschiedenen Faktoren abhängig ist, können wir keine Garantie für einen Kulturerfolg übernehmen. Ohne unsere ausdrückliche Genehmigung darf Saatgut unserer geschützten Sorten, Spezialzuchten, nicht zu Pillensaatgut verarbeitet werden. § 20 Besondere Lieferbedingungen für Gemüsejungpfl Für Gemüsejungpfl sind wir nur der Vermittler der Aufträge, die aus dem Jungpfl geliefert und auch von dort berechnet werden. Es gelten die Bedingungen der Lieferanten. Wir können keinerlei Gewähr übernehmen, da wir auf den Auftragsablauf keinen Einfl haben. § 21 Besondere Lieferbedingungen für vegetative, geschützte und patentierte Pfl Die gelieferten Stecklinge und Pfl insbesondere von geschützten und patentierten Sorten, dürfen nur für die Blütenzucht bzw. für die Produktion von Fertigware verwendet werden. Die Vermarktung der geschützten Sorten soll ausschließlich mit dem von Syngenta Seeds GmbH mitgelieferten Lizenzetikett erfolgen. Jede Weitervermehrung und jeder Nachbau für die Pfl und Züchtung, auch für den Eigenbedarf, ist illegal. Für den Fall, dass bei der Kultur von vegetativen, geschützten oder patentierten Sorten Mutationen (Sports) entdeckt werden, ist der Anbauer dazu verpfl den Sortenschutz- oder Patentinhaber oder den Lizenznehmer davon unmittelbar zu unterrichten. Dieser kann selbst oder durch bevollmächtigte Dritte im Betrieb des Anbauers die Mutation in Augenschein nehmen und prüfen, sowie auf Wunsch Stecklinge und anderes Pfl - material dieser Mutation (Sports) anfordern. Der Kunde kennt diese Be- dingungen ohne Einschränkungen voll an und gestattet einer vom Originalzüchter oder Lizenzinhaber oder Lizenznehmer beauftragten Person jederzeit die Kontrolle der Einhaltung dieser Bedingungen in seinen gesamten Produktionsräumen.Verletzung des Sortenschutzes führt automatisch zu einer sofortigen Strafe von Euro 0,60 pro illegal abgenommenem und bewurzeltem Steckling. Unbenommen davon behält der Verkäufer sich das Recht vor, weitergehende Schadensersatzansprüche beim Verletzer des Sortenschutzes geltend zu machen. § 22 Besondere Lieferbedingungen für Jungpfl Jungpfl von Zierpfl werden in Mehrweg-Xtray ® -Systemkisten ausgeliefert. Kisten und Transportpaletten bleiben Eigentum des Verkäufers. Der Kunde ist verpfl die Xtray ® s pfl zu behandeln und nach Benachrichtigung zur Abholung zur Verfügung zu halten. Bei Beschädigung oder Verlust ist der Verkäufer berechtigt, pro Xtray ® einen Betrag von EUR 10,00 und pro Transportpalette einen Betrag von EUR 25,00 in Rechnung zu stellen. § 23 Besondere Lieferbedingungen für Gaultherien Bei Gaultherien (Gaultheria procumbens) ist ein latenter Befall durch Colletotrichum-Stängelfäule weit verbreitet. Symptome eines Befalls sind bei typischen Anbau- und Witterungs- bedingungen typischerweise binnen wenigerWochen sichtbar. Im Falle einer Lieferung von Gaultherien (Gaultheria procumbens) fi daher § 9 Ziffer 3 Satz 1 mit der MaßgabeAn- wendung, dass die dort genannte Rüge innerhalb von 3 Tagen nach Erkennen von Colletotrichum-Stän- gelfäule, spätestens aber 6 Wochen nach Ablieferung der Ware erfolgen muss. § 24 Schlussbestimmungen 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im internationalen Warenverkehr gelten die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes. 2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Es bleibt uns aber unbenommen, den Kunden auch an seinem (Wohn-)Sitz zu verklagen. 3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. 4. Dies gilt für alle Verpfl (auch für sogen. Sekundärpfl wie Nachbesserung/-lieferung, Schadenersatz u. Rückabwicklung etc.). Für den internationalen Waren- kauf entspricht diese Vereinbarung den üblichen Gepfl zwischen den Vertragsparteien und dem Handelsbrauch im internationalen Geschäfts- verkehr (Art. 5, Nr. 1 lt. b, 23 EuGVVO). 5. Abweichend von den Bestimmungen der Ziffern 1. bis 3. und der Regelung in § 7 Ziffer 1 wird für österreichische Kunden als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichts- stand Eferding vereinbart, soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht. Sind einzelne der vorgenannten Vertrags- bestimmungen ganz oder teilweise nicht Vertrags bestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. In diesem Falle richtet sich die unwirksame bzw. zu ersetzende Bestimmung nach den gesetzlichen Vorschriften 6. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten im Rahmen des § 28 BDSG zur zweckentsprechenden Abwicklung des Vertragsverhältnisses ge- speichert und – soweit der Kunde nicht ausdrücklich widersprochen hat – innerhalb des Firmenverbundes zu Informations- zwecken verarbeitet und genutzt werden. Der Kunde kann jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten verlangen und einer etwaigen Weitergabe im Rahmen des Konzernverbundes beim Datenschutzbeauftragten der Syngenta Seeds GmbH widersprechen. Über die von Syngenta erfolgte Datenverarbeitung und zum Schutz der Daten etc. veranlassten Maßnahmen kann der Kunde sich jederzeit, auch über Internet unter www.Syngenta. de/Datenschutz, informieren. Syngenta Seeds GmbH, Zum Knipkenbach 20, 32107 Bad Salzufl Die Preisliste verliert bei Neuerscheinen derselben ihre Gültigkeit. Alle Preise dieser Liste sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt.
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