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blieben sei. Um den sich abzeichnenden Übergang der Markgrafschaft Baden-Baden an die Markgrafschaft Baden-Durlach zu regeln, wurde schon 1765 nach langen Verhandlungen zwischen Karlsruhe und Rastatt ein detaillierter Erbvertrag unter den »Fürsten« Karl Friedrich und August Georg aufgesetzt. Als August Georg schließlich am 21. Oktober 1771 starb, beeilte sich Karl Friedrich, die Einheit des badischen Landes zu proklamieren und seine Regierungsübernahme im hinzugewonnenen Landesteil zu

Die Markgraf- schaft Baden- Durlach.

Lahrer Hinkender Bote 2021

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