beyond 01 | 2025

strafe, sollten sie nach Belarus zurückkehren. In Geor- gien stehen Jugendorganisationen unter erheblichem Druck der Regierung, was ihre Arbeit und die Einbindung junger Menschen in gesellschaftliche Aktivitäten stark erschwert. Neben dem sogenannten „Agenten-Gesetz“ 2 , das NGOs mit ausländischer Finanzierung stigmatisiert und strengen Auflagen unterwirft, sind diese Organisa - tionen politischer Schikane, Überwachung und rechtli- chen Drohungen ausgesetzt. Existenzgefährdung durch Haushaltskürzungen In den vergangenen Jahren haben Kürzungen im Jugend- sektor weltweit Organisationen an den Rand der Exis- tenz gebracht. Besonders betroffen sind Einrichtungen, die auf langfristige Förderung angewiesen sind, da pro- jektgebundene Mittel oft nicht ausreichen, um grundle- gende Betriebskosten wie Mieten, Personal oder laufen- de Programme zu decken.

Ein besonders alarmierendes Beispiel für die Unterfinan - zierung der jungen Zivilgesellschaft ist die jüngste Insol- venz des britischen nationalen Jugendrings British Youth Council (BYC). Nachdem die Jugendarbeit in Großbritan- nien seit Jahren von einer Unterfinanzierung geprägt war, musste der BYC im März 2024 nach 75 Jahren aktiver Tätigkeit seine endgültige Auflösung bekanntgeben. Als Hauptursache nannte die Organisation die anhaltend schwierige wirtschaftliche Lage, die durch den finanziel - len Zusammenbruch eines langjährigen privatwirtschaft- lichen Förderers zusätzlich verschärft wurde. Unter der neuen Mitte-rechts-Koalition in Finnland wurden die Mittel für die Jugendarbeit für 2025 im Vergleich zu 2024 um etwa 5,5 Prozent gekürzt, im Vergleich zu 2023 sogar um 15 Prozent. Die unzureichende Struktur- und Projektfinanzierung bei gleichzeitig steigenden Kosten beeinträchtigt die Arbeit des finnischen Jugendrings Nuorisoala erheblich. Infolgedessen musste die Organisation Mitarbeitende entlassen und ihre Aktivitäten einschränken.

2 Das „Gesetz zur Transparenz ausländischer Einflussnahme“ sieht vor, dass sich Medien und Nichtregierungsorganisationen, die sich zu mindestens 20 Prozent aus dem Ausland finanzieren, behördlich registrieren lassen müssen. In ihrer Akte wird dann festgehalten, dass sie „Interessen ausländischer Mächte“ verfolgen. Mit dem Gesetz kann das Justiz- und Finanzministerium ohne zusätzlichen Gerichtsbeschluss Informationen von NGOs und Personen, die mit ihnen zusammenarbeiten, einfordern.

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