ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
verschiedenen Sicherungsrechten zu. 8. Bei Pflichtverletzungen des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu verlangen und/ oder – erforderlichenfalls nach Fristsetzung – vom Vertrag zurückzutreten; der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstan- des/der Neuware liegt keine Rücktrittserklärung des Auftragnehmers, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt. § 4 Zahlungsbedingungen 1. Die angebotenen Preise sind freibleibend und unverbindlich. Die Preise sind ohne Mehrwertsteuer angegeben, dies gilt insbesondere für die Preise in den Internetportalen. 2. Beim Versendungskauf versteht sich der Preis zuzüglich der Versandkosten (Verpackung und Transport). Soweit der Kunde keine bestimmte Versandart verlangt, wählt der Auftragnehmer diese nach eigenem und freiem Ermessen. Eine Versicherungspflicht für den Versand besteht nicht. 3. Der Kunde kann den Preis per Lastschrift, Vorkasse, Kreditkarte, PayPal oder Sofortüberweisung leisten. Bei Vorkasse per Überweisung gewähren wir 2 % Skonto. Wir behalten uns das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Ohne Rechtsgrund und ohne Zustimmung vorgenommene Rechnungskürzungen, wie z.B. überhöhtes Skonto oder Skontoabzug außerhalb der Skontofrist bleiben als offenen Posten bestehen und werden eingefordert. Bei einem Auftragswert von unter 30,00 € wird ein Mindermengenzuschlag in Höhe von 6,50 € berechnet. Dieses gilt nicht für die Bestellung über den Online Shop. 4. Die Vergütung ist grundsätzlich in vollem Umfang spätestens 10 Tage ab Rechnungsdatum fällig. Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärungen des Auftragnehmers einen Tag nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Auftraggeber steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Arbeiten zu. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und soweit der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu demWert der – mit Mängeln behafteten – Lieferung bzw. Arbeiten steht. 5. Die Mahnkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers und betragen 5,00€ je Mahnung. 6. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. 7. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Dem Auftragnehmer ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist. § 5 Lieferung/Rücksendung 1. Die Lieferung erfolgt ab Lager. Soweit nicht ausdrucklich ein Fixgeschaft vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung innerhalb der angegebenen Lieferfrist. 2. Die Lieferfrist beginnt, sobald zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden alle technischen Einzelheiten bezüglich der bestellten Ware verbindlich geklärt sind. Maßgeblich ist die von dem Auftragnehmer gesetzte Frist für die Erbringung der Mitwirkungspflicht. 3. Großvolumige oder sperrige Produkte werden aufgrund des einfacheren und preisgünstigeren Transports zum Teil zerlegt bei Ihnen angeliefert. Sie sind jedoch problemlos und schnell zu montieren. Artikel mit dem Zeichen „Frachtfrei bis Erdgeschoss“ werden bis hinter die erste verschließbare Tür im stufenlosen Bereich zu Ihnen gebracht. Für diese Artikel
Verarbeitung erfolgt für den Auftragnehmer. Sofern der Wert des dem Auftragnehmer gehörenden Liefergegenstandes jedoch geringer ist als der Wert der nicht dem Auftragnehmer gehörenden Waren und/oder der Verarbeitung, so erwirbt der Auftragnehmer Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes (Brutto- Rechnungswert) des verarbeiteten Liefergegenstandes zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware und/ oder der Verarbeitung zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Soweit der Auftragnehmer nach dem Vorstehenden kein Eigentum an der Neuware erwirbt, sind sich Auftragnehmer und Auftraggeber darüber einig, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes (Brutto- Rechnungswert) des dem Auftragnehmer gehörenden Liefergegenstandes zu dem der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung einräumt. Der vorstehende Satz gilt entsprechend im Falle der untrennbaren Vermischung oder der Verbindung des Liefergegenstandes mit dem Auftragnehmer nicht gehörender Ware. Soweit der Auftragnehmer nach diesem § 3 Nr. 2 (Eigentumsvorbehalt) Eigentum oder Miteigentum erlangt, verwahrt der Auftraggeber sie für den Auftragnehmer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. 3. Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware tritt der Auftraggeber hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an den Auftragnehmer ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungenbedarf.DieAbtretunggilteinschließlichetwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der dem Auftragnehmer abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen. 4. Bis auf Widerruf ist der Auftraggeber zur Einziehung der gemäß diesem § 3 (Eigentumsvorbehalt) an den Auftragnehmer abgetretenen Forderungen befugt. Der Auftraggeber wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an den Auftragnehmer weiterleiten. Bei Vorliegen berechtigter Interessen, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Auftraggebers zu widerrufen. Außerdem kann der Auftragnehmer nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Auftraggeber gegenüber den Abnehmern verlangen. 5. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die zur Geltendmachung von dessen Rechten gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. 6. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Auftraggeber eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen. Die Weiterveräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Auftraggeber erfolgt. Der Auftraggeber hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt. 7. Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die dem Auftragnehmer zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, wird der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Es wird vermutet, dass die Voraussetzungen des vorstehenden Satzes erfüllt sind, wenn der Schätzwert der dem Auftragnehmer zustehenden Sicherheiten 150% des Wertes der gesicherten Ansprüche erreicht oder übersteigt. Dem Auftragnehmer steht die Wahl bei der Freigabe zwischen
Wir diesen Geschäftsbedingungen, die Sie mit Ihrer Bestellung anerkennen. Preisänderungen, Modellwechsel und Druckfehler vorbehalten. Farbtöne können aus drucktechnischen Gründen vom Original abweichen. Alle Angaben sind unverbindlich. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. Mehrwertsteuer zu unseren untenstehenden allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Verkauf erfolgt nur an Industrie, Handel und Gewerbe nicht an Privatpersonen. Privatpersonen vermitteln wir gerne an unsere Fachhändler. § 1 Allgemeines – Geltungsbereich 1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Jansen Display Deutschland GmbH, 50679 Köln, nachfolgend Auftragnehmer genannt, und dem Auftraggeber (Kunde). Sie gelten insbesondere für alle Bestellungen über unser Internetportal oder andere Fernkommunikationsmitteln (E-Mail, Brief, Fax, Telefon usw.). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. 2. Diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen folgende Definitionen zu Grunde: Unternehmer im Sinne dieserGeschäftsbedingungensindnatürlicheoder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Auftraggeber/Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer. 3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. § 2 Vertragsschluss 1. Die Konditionen für unsere Waren sind freibleibend und unverbindlich. Unsere Darstellungen von Waren im Katalog und Internet stellen kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Auftraggeber zu bestellen. Technische sowie sonstige Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Mit der Angebotsannahme werden die Konditionen verbindlich vereinbart. 2. Mit der Bestellung der gewünschten Ware erklärt der Auftraggeber verbindlich sein Vertragsangebot. Wir werden den Zugang der Bestellung des Auftraggebers unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung stellt nur dann eine Annahmeerklärung dar, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung stellt keine verbindliche Annahme unsererseits dar. 3. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Bei auf elektronischem Wege bestellter Ware sind wir berechtigt, die Bestellung innerhalb von drei Werktagen nach Eingang bei uns anzunehmen. Wir sind berechtigt, die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden – abzulehnen. 4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger, rechtzeitiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit des Liefergegenstandes wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich informiert. Die entsprechende Gegenleistung wird dem Auftraggeber unverzüglich zurückerstattet. 5. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies die Art und Verwendung des Produkts gestattet. Dies gilt auch für die Lieferung von nicht notwendig zusammengehörenden Produkten. § 3 Eigentumsvorbehalt 1.DerLiefergegenstandbleibtEigentumdesAuftragnehmers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. 2. Dem Auftraggeber ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder umzubilden („Verarbeitung“). Die verkaufen ausschließlich zu
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