JD_DE_2019

prüfen. 1. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreif- Erklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreif- Erklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden zur weiteren Herstellung. 2. Geringfügige Farbabweichungen vom Original können bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren nicht beanstandet werden. Dies gilt auch für den Vergleich zwischen Andruck und Auflagendruck. 3. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 Prozent der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. § 10 Urheberechte Der Auftragnehmer stellt auf Wunsch Bilder, Zeichnungen, Texte und Beschreibungen von/über seine/n Produkte für die Veröffentlichung in Katalogen, Prospekten, Webshops etc. zur Verfügung. Die Rechte für alle zur Verfügung gestellten Bilder, Zeichnungen, Texte und Beschreibungen bleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Die Nutzungsrechte gelten ausschließlich für die Dauer der Vertragsbeziehungen. Die Verwendung der Bilder, Zeichnungen, Texte und Beschreibungen ist ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers urheberrechtswidrig. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers ebenfalls urheberrechtswidrig. § 11 Datenschutz 1. Mit unserer „Datenschutzinformation“ unterrichten wir unseren Kunden über: – Art, Umfang, Dauer und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen sowie Abrechnungen erforderlichen personenbezogenen Daten, – sein Widerspruchsrecht zur Erstellung und Verwendung seines anonymisierten Nutzungsprofils für Zwecke der Werbung, der Marktforschung und zur bedarfsgerechten Gestaltung unseres Angebotes, – die Weitergabe von Daten an von uns beauftragte und zur Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verpflichtete Unternehmen zum Zwecke und für die Dauer der Bonitätsprüfung sowie der Versendung der Ware, – das Recht auf unentgeltliche Auskunft seiner bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten, – das Recht auf Berichtigung, Löschung und Sperrung seiner bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten. 2. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken bedarf der Einwilligung des Kunden. Der Kunde hat die Möglichkeit, diese Einwilligung vor Erklärung seiner Bestellung zu erteilen. Dem Kunden steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu (siehe„Datenschutzrechtliche Einwilligung“). § 12 Erfüllungsort 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. 2. Erfüllungsort für alle Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis (Lieferungen, Leistungen, Zahlungen etc.) ist Köln. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Vertragsbeziehungen ist Köln. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. § 13 Sonstiges SollteneinzelneBestimmungendesVertragsmitdemKunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Regelungen nicht verbunden. Wir haften nur für eigene Inhalte auf der Website unseres Online-Shops. Soweit wir mit Links den Zugang zu an- deren Websites ermöglichen, sind wir für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Wir machen uns die fremden Inhalte nicht zu eigen. Sofern wir Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhalten, werden wir den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren. 5. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Kunde, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass die Lieferungen an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht werden, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Die Anwendung des § 478 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) bleibt unberührt. Unbeschadet weitergehender Ansprüche dem Auftragnehmer hat der Kunde im Falle einer unberechtigten Mängelrüge dem Auftragnehmer die Aufwendungen zur Prüfung und – soweit verlangt – zur Beseitigung des Mangels zu ersetzen. 6. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen des §438 Abs. 1 Nr. 1 BGB, §438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, §479 Abs. 1 BGB oder §634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB. Diese unterliegen einer Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Verjährungsfristen des vorherigen Absatzes gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen – unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Soweit Schadensersatzansprüche jeder Art gegen den Auftragnehmer bestehen, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen, gilt für sie die Verjährungsfrist des Satz 1 des vorherigen Absatzes. Die Verjährungsfristen gelten jedoch mit folgender Maßgabe: a) Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit der Auftragnehmer eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. b) Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, [im Falle – nicht in der Lieferung einer mangelhaften Sache bzw. der Erbringung einermangelhaftenWerkleistungbestehender–schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,] in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche gelten auch für den Ersatz vergebliche Aufwendungen. Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung. 7. Den Auftraggeber trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Erkennbare Beschädigungen an der Verpackung und unvollständige Lieferungen hat sich der Unternehmer vom Spediteur oder Frachtführer schriftlich bestätigen zu lassen. 8. Eine natürliche Abnutzungen oder ein fehlerhafter bzw. nachlässiger Gebrauch der Ware werden von der Sachmängelhaftung nicht umfasst. Ebenso vom Auftraggeber zu vertretende Einwirkungen auf die Ware, die nicht in den üblichen, bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware fallen. 9. Wir geben gegenüber unseren Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. § 8 Sonderanfertigungen 1. Bei Sonderanfertigungen nach Vorgaben des Kunden können technisch bedingte Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 Prozent der bestellten Auflage nicht beanstandet werden. Bei Unternehmern behalten wir uns eine Berechnung der tatsächlich gelieferten Menge vor. § 9 Druckerzeugnisse Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse zu

können wir keinen Über-Nacht-Service gewährleisten. 4. Rücksendungen ohne unser schriftliches Einverständnis werden nicht angenommen und etwaige Kosten gehen zu Lasten des Versenders. Für eine Rückabwicklung, die ihren Grund im Bereich des Auftraggebers hat, wie z.B. bei falsch bestellter Ware, berechnen wir 10% vom Warenwert als Die Lieferungen erfolgen ab Werk. Die Kosten der Verpackung sowie der Versendung trägt der Kunde. Die Gefahr geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem die Ware an den Spediteur/Frachtführer übergeben wird, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks oder des Lagers. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme der Ware in Verzug ist. Wird der Versand der Ware durch Umstände verzögert, die vom Kunden zu vertreten sind, geht die Gefahr auf diesen über, sobald die Ware versandbereit ist. § 7 Gewährleistung/Haftung 1. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. 2. Die Geltendmachung von Sachmängeln setzt voraus, dass der Auftraggeber seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachkommt. Der Auftraggeber hat insbesondere auch seine Rügepflichten gegenüber dem Spediteur / Frachtführer zu beachten. Ist bei Eintreffen der Ware diese oder die Verpackung beschädigt, hat sich der Auftraggeber dies vom Spediteur / Frachtführer schriftlich bestätigen zu lassen und diese Bestätigung dem Auftragnehmer unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 3. Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung [Neuleistung] steht in jedem Fall dem Auftragnehmer zu. Das Verlangen des Kunden auf Nacherfüllung hat schriftlich zu erfolgen. Dem Auftragnehmer ist für die Nacherfüllung eine Frist von 2 Wochen einzuräumen, es sei den es handelt sich um Sonderanfertigungen. Hier erfolgt die Nacherfüllung innerhalb der ursprünglich vereinbarten Lieferzeit. Ist die Lieferung nachzubessern, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Kunden das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Die Anwendung des §§ 478, 479 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) bleibt unberührt. Unberührt bleibt auch das Recht des Kunden, nach Maßgabe der nachfolgenden Vereinbarungen Schadensersatz zu verlangen. Fehlerhafte Ware ist vor Ersatz zurückzugeben, es sei denn der Auftragnehmer verzichtet hierauf schriftlich. 4. Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer leichtfahrlässig verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Auftragnehmers ist in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt: Im Übrigen haftet der AuftragnehmernurnachdemProdukthaftungsgesetz;wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder 3 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Die Regelungen des vorstehenden Absatzes gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Bearbeitungsgebühr. § 6 Gefahrübergang

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