Mein Haus & Grund - Auf´s Dach gestiegen

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So finanzieren Sie Umbau, Ausbau oder Sanierung Ihres Heims An den eigenen vier Wänden gibt es immer etwas zu tun. Zurzeit bieten niedrige Zinsen und öffentliche Fördermittel gute Möglichkeiten, um das Zuhause energieeffiziente , komfortabler und werthaltig zu machen. Welches Finanzierungs- mittel das richtige ist und was es zu beachten gibt, hängt vom Umfang der Baumaßnahme und der Höhe der Kosten ab. Kleinkredit – flexibel aber teue Im besten Fall lässt sich eine Renovie- rung vom laufenden Konto bezahlen. Wenn die Ersparnisse nicht genügen, aber kurzfristig ein Schaden beho- ben, ein Kinderzimmer altersgerecht umgestaltet werden muss oder einfach Lust auf einen Tapetenwechsel ansteht, bietet sich ein Ratenkredit an. Diesen gewährt eine Bank oder Sparkasse zur freien Verwendung und verlangt dafür einen festen Zinssatz über die vereinbar- te Laufzeit. Kreditsicherheiten wie eine Gehaltsabtretung oder die Sicherungs- übereignung von Wertgegenständen oder Geldanlagen sind dabei unüblich. Ein Vorteil solcher Ratenkredite liegt darin, dass sie per Gesetz mit einer Frist von höchstens einem Monat ganz oder teilweise kündbar sind. Dafür dürfen Banken eine Vorfälligkeitsentschädi- gung verlangen. Diese beträgt höchs- tens ein Prozent der zurückgezahlten Summe. Der Preis dieser Flexibilität ist ein recht hoher Zins. Für ein Darlehen über 10.000 Euro mit einer Laufzeit von

nicht nur eine technische und fina - zielle Herausforderung, sondern auch rechtlich nicht ohne Hürden. Es handelt sich um eine genehmigungspflichtige Änderung, die einer Baugenehmigung, eines Freistellungsverfahrens oder eines Anzeigeverfahrens bedarf. I n Schleswig-Holstein ist die Errichtung und Änderung von Gebäuden genehmigungspflich tig Entscheidend hierfür sind die gesetzli- chen Bestimmungen in der Landesbau- ordnung des Bundeslandes, in dem sich das Gebäude befindet. In Schleswig Holstein regelt es die Landesbauord- nung Schleswig-Holstein (LBO). Nach § 68 Abs. 1 LBO braucht man u. a. für die Errichtung und Änderung baulicher Anlagen eine Baugenehmigung. Wer im Dachstübchen Wohnraum schaffen möchte, muss beachten, dass Aufent- haltsräume im Sinne des § 48 LBO im Dachraum eine lichte Höhe von mindes- tens 2,30 Metern über mindestens der Hälfte ihrer Grundfläche haben müssen. Nur dann wird er als Wohnraum aner- kannt. Sollte die Höhe nicht gewährleis- tet sein, darf der Dachboden nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. >>

ist der Wert der Immobilie hoch genug, um das neue Darlehen und gegebenen- falls ältere Verbindlichkeiten abzude- cken, sind Zinsen von ca. einem Prozent jährlich möglich. Wer allerdings vor Ablauf der zehnjährigen Zinsbindung das Darlehen vorzeitig zurückzahlen möchte, hat strenggenommen nur bei Verkauf der Immobilie einen Anspruch darauf. Dazu wird eine Vorfälligkeits- entschädigung fällig, die der Bank die entgangenen Zinsen ersetzen soll. Die Berechnung dieser Entschädigung ist anspruchsvoll und die Höhe kann je nach Veränderung im Zinsniveau des Kapitalmarktes schwanken. Dachgeschoss ausbauen Eine typische Veränderung am eigenen Haus in der Preisklasse von 50.000 Euro ist der nachträgliche Ausbau des Dachgeschosses. Betrachtet man die Kosten für einen Dachausbau inklusive Dachdämmung, neuer Dachfläche - fenster und Gauben, einer bequemen Treppe, der Elektroinstallation, neuer Böden, Trockenbauwänden, Innen- türen und Heizungsinstallation, so sind Kosten von ca. 1.000 Euro pro Quadratmeter realistisch. Die tatsächli- che Höhe schwankt je nach Anspruch und Eigenleistung. Ein Dachausbau ist

drei Jahren zahlen Verbraucher durch- schnittlich etwa sechs Prozent jährlich. Richtig teuer kann so eine Finanzierung werden, wenn eine Restschuldversiche- rung oder Ratenschutzversicherung mit abgeschlossen wird. Hier übernimmt im Falle von Tod, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit die Versicherung die Kreditraten. Die Kosten hierfür liegen teilweise bei einem Drittel der Darle- henssumme und erhöhen die Darle- hensschuld und die Zinsen enorm. Immobiliendarlehen für große Veränderungen Wenn die Kosten für den Um- oder Ausbau mehr als 50.000 Euro betragen, sind niedrige Raten über eine möglichst lange Laufzeit wünschenswert. Hier bie- tet sich ein klassisches Immobiliendarle- hen an. Die Besonderheit besteht darin, dass diese durch ein Grundpfandrecht abgesichert sein müssen. Es wird also eine Grundschuld in das Grundbuch eingetragen. Sofern der Geldgeber aus- stehende Beträge des Baufinanzierung - kredits nicht zurückzahlen kann, hat die Bank das Recht, die Immobilie zwangs- verwalten oder -vollstrecken zu lassen. Derart gut besicherte Darlehen sind sehr preiswert. Wird der Zinssatz zum Bei- spiel für zehn Jahre festgeschrieben und

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