BZ 05:2024 Aktuell

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PFLEGE & SOZIALES

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Vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten für Angehörige Die Pflege von Angehörigen ist eine Aufgabe, die viele Menschen im Laufe ihres Lebens überneh- men müssen.

ein und drei Monaten bezogen werden. Bei Erhöhung des Pfle- gebedarfs kann nach erneuter Vereinbarung einmalig weiteres Pflegekarenzgeld bezogen wer- den, jedoch insgesamt maximal für zwölf Monate. Pflegebedürftige haben auch einen Rechtsanspruch auf Pfle- gegeld. Voraussetzung ist ein mo- natlicher Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden, was durch eine ärztliche oder pflegerische Unter- suchung festgestellt wird. Das Pflegegeld wird je nach Pflegeaufwand in sieben Stufen eingeteilt und zwölfmal jährlich ausgezahlt sowie zusätzlich jähr- lich valorisiert.

Diese Verantwortung kann große Herausforderungen mit sich bringen, sei es durch die individu- ellen Bedürfnisse der Pflegebe- dürftigen oder durch persönliche und finanzielle Gegebenheiten der Pflegenden. In diesem Bericht geben wir ei- nen umfassenden Überblick über die unterschiedlichen Unterstüt- zungsmöglichkeiten, die sowohl bei der häuslichen Pflege als auch bei alternativen Betreuungsfor- men in Österreich zur Verfügung stehen. Von Pflegekarenz und Pflege- geld über psychologische Unter- stützung bis hin zu Pflegeheimen und mobilen Pflegediensten – er- fahren Sie, welche Hilfen es gibt und wie Sie diese in Anspruch nehmen können, um die Pflege bestmöglich zu gestalten.

Pflege zu Hause: Herausforderungen und Unterstützung

keiten der zu Pflegenden. Finan- zielle Voraussetzungen und die Wohnsituation spielen dabei eine entscheidende Rolle. Für pflegen- de Angehörige bietet das Ange- hörigengespräch Unterstützung durch Psychologen, die in Öster- reich sowohl zu Hause als auch telefonisch oder online bis zu zehn Termine anbieten. Unterstützung bei plötzlicher Pflegebedürftigkeit: Pflegekarenz und Pflegegeld Wenn Angehörige plötzlich pflegebedürftig werden oder sich der Pflegebedarf unerwartet än- dert, bedeutet das oft großen Stress für Berufstätige. In solchen Fällen bietet Österreich Pflegeka- renz oder Pflegeteilzeit an. Der Antrag auf Pflegeka- renzgeld muss innerhalb von zwei Monaten ab Beginn der Pflegekarenz/-teilzeit beim Sozi- alministeriumservice Ihres Bun- deslandes gestellt werden. Anspruch haben Personen, die eine Pflegekarenz oder Pflegeteil- zeit privatrechtlich vereinbart ha- ben sowie Arbeitnehmer. Weitere Anspruchsvorausset- zungen sind Vollversicherung, eine schriftliche Vereinbarung der Pflegekarenz mit dem Arbeitge- ber und eine Erklärung der über- wiegenden Pflege und Betreuung während der Pflegekarenz. Pflegekarenzgeld kann je nach Dauer der Pflegekarenz zwischen

Pflegeheim und mobile Pflegedienste:

Die Pflege von Angehörigen zu Hause stellt viele Menschen vor große Herausforderungen. Jede Pflegesituation ist individu- ell, ebenso wie die Persönlich-

Es gibt Situationen im Leben, in denen die Betreuung zuhause auch bei bestem Willen nicht oder nur bedingt möglich ist. Dann stellt ein Pflegeheim eine gute Al- ternative dar. Zur Finanzierung der Einrichtung kann ebenfalls neben dem Einkommen das Pflegegeld herangezogen werden. Reicht dies nicht aus, um die Kosten zu decken, wird unter be- stimmten Voraussetzungen ein Kostenzuschuss nach dem Sozial- hilfe- bzw. Mindestsicherungsge- setz des jeweiligen Bundeslandes gewährt. Bei der Heimpflege ist auch eine vorübergehende Aufnahme denkbar, zum Beispiel nach einem Spitalsaufenthalt zur Rehabilitati- on. Falls die pflegenden Angehö- rigen die Betreuung für eine ge- wisse Zeit nicht ausüben können, besteht ebenfalls die Möglichkeit eines vorübergehenden stationä- ren Verbleibs. Eine weitere Möglichkeit sind mobile Pflegedienste, wie zum Beispiel von der Caritas, Hilfswerk oder dem Roten Kreuz udgl. Diese haben den Vorteil, dass die Pfle- gebedürftigen zum einen in ihrer gewohnten, liebgewonnenen Um- gebung bleiben können und zum anderen die pflegenden Angehöri- gen entlastet werden. Foto: Freepik

Der Weg zum Pflegegeld und der richtigen Einstufung

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