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Für das Jahr 2021 sind bei den bilateralen Jugendbegegnungen sowie den bilateralen Fachkräfteprogrammen in Deutsch- land und den Partnerländern die Tschechische Republik, die Russische Föderation und Israel die am meisten genannten Partnerländer. Auch mit Blick auf die Teilnehmenden aus Deutschland an den jeweiligen Formaten bietet sich bezüglich des Partnerlands das gleiche Bild.
5.4 Zentralstellen Die Mittel des KJP werden gemäß den Richtlinien über - wiegend über Zentralstellen vergeben. Die Vielfalt der Zentralstellenförderung kann hier nur eingeschränkt dar - gestellt werden, sie wird aber in der Abbildung ansatz- weise sichtbar. → Abb. 22
5.5 Umfang der Zuwendungen Die Gesamtkosten und die Höhe der KJP-Zuwendungen der Angebote wurden erfasst. Die Förderung durch den KJP umfasst im Jahr 2021 insgesamt 1.694.200 Euro. Im Jahr 2019 waren es 11.167.590 Euro und 2017 etwa 11.467.000 Euro. Durch ConAct, die Stiftung DRJA, Tandem und den KJP ohne Sondermittel wurden Zuwendungen in unterschied- licher Höhe bewilligt. Die Anteile liegen bei 24,0% für ConAct, 13,3% für die Stiftung DRJA, 12,5% für Tandem und 50,1% für den KJP ohne Sondermittel. Es gibt leichte Unterschiede zu den Jahren 2017 und 2019. → Abb. 23
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