Bericht des IPV-Vertraulichkeitsausschusses

3 SCHUTZ DES PATIENTEN BEI DER VERWENDUNG VON KLINISCHEM MATERIAL FÜR UNTERRICHT, MÜNDLICHE PRÄSENTATIONEN, PUBLIKATIONEN UND FORSCHUNG5 3.1 Vorbemerkungen und das Problem der „Einwilligung nach Aufklärung [Informed Consent]“ 5 Angesichts der Komplexität der unbewussten Übertragungs- und Gegenübertragungsdynamik bei jeder analytischen Behandlung und der Vielzahl der in der IPV vertretenen theoretischen Schulen, die jeweils ein eigenes Verständnis dieser Komplexität haben, mit ihren eigenen Techniken und der damit verbundenen Ethik, gibt es kein universelles, absolut zuverlässiges Verfahren, das als der beste Weg zum Schutz des Analysanden beim Austausch von klinischem Material mit Kollegen empfohlen werden kann. Das Problem lässt sich anhand einiger imaginärer Beispiele für Aussagen veranschaulichen, die Analytiker zur Begründung ihrer Positionen machen könnten, wenn sie klinisches Material in wissenschaftlichen Präsentationen vorstellen oder klinisches Material veröffentlichen: ● Beispiel 1: „Ich glaube, dass das, was sich im psychoanalytischen Behandlungsraum ereignet, ein Produkt der bewussten und unbewussten Aktivitäten von Patient und Analytiker ist. Ich halte es für sachdienlich und angemessen, die Erlaubnis meiner Patienten einzuholen, wenn ich klinisches Material aus unserer gemeinsamen Arbeit verwende. Die Patienten, auf deren Material in diesem Papier Bezug genommen wird, haben es überprüft und ihre schriftliche Genehmigung erteilt.“ ● Beispiel 2: „Es besteht kein Zweifel, dass jedes klinische Ereignis ein einzigartiges Produkt der Interaktion zwischen einem bestimmten Patienten und einem bestimmten Analytiker ist. Jede Beschreibung durch den Analytiker unterliegt daher natürlich dem Standpunkt dieses Analytikers, und zwar in einer Weise, die nicht unbedingt vollständig verstanden wird, einschließlich seiner theoretischen Parteilichkeit [bias] und unbewussten persönlichen Gleichung zu einem bestimmten Zeitpunkt. Ich bin jedoch der Überzeugung, dass die Bitte um die Erlaubnis eines Patienten, klinisches Material in einer wissenschaftlichen Präsentation zu verwenden, einen erheblichen Eingriff in seine Psychoanalyse oder psychoanalytische Therapie darstellt und daher möglichst zu vermeiden ist, ohne dass der Patient Schaden nimmt. Ich habe mich entschieden, die in diesem Artikel genannten persönlichen Geschichten zu verändern, damit andere Personen sie nicht 5 e iWn ei eu amufsa nd ge rr eai mc h eE nLdi tee rdai et us re ss tBüet rziecnh, t ds iaeudf ge enf üKhorntfel ink tL iztwe ri as ct uh re nh edrevmo rIgdeehatl, dk eo rn anbt es os li uc ht edneVr eArut rsas uc hl i uc hs sk eaiut f gAeugf re encühbt ee rr hPaalttiue nn gt eunnus ne rde dFeärhei gb ke enist oz ud rr i An gr be en idt eanl sNPostywc he no da ni gakl ye ti ti k, seirc ha ums zi tu Kt aoul lsecgheenn ,z uu nmt eZrws uecchkt d. Ze ur r bT ee sxst eeri ennz uLfeüsgbeanr kueni dt hnaubr edna wn ni r zuunzsi tdi ea rf üe rn ,ewn tesnc nh iwe di re nd ,emr Mö gel iinc hu sntgws ienndi g, dVaesrswdeeirs ea na guef sdpi reos ec hLei nt eer Pa tuunrkitm ansonsten als umstritten angesehen werden könnte

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