Bericht des IPV-Vertraulichkeitsausschusses

erkennen. Was die Patienten betrifft, die sich selbst wiedererkennen könnten, so hoffe ich, dass sie das Gefühl haben werden, dass ich versucht habe, unsere gemeinsame Arbeit als besonderen Beitrag zur Gesellschaft respektvoll wiederzugeben.“ ● Beispiel 3: „Ich halte es nicht für richtig, Patienten in die Diskussion über meine Publikationen einzubeziehen, die sich auf ihre Arbeit mit mir beziehen. Aufgrund der unvermeidlichen und ethischen Asymmetrie der therapeutischen Beziehung ist die Einwilligung nach Aufklärung [Informed Consent] sowohl problematisch als auch unvermeidlich belastend für den Patienten. Im Hinblick auf die Wahrung der Vertraulichkeit meiner Patienten und die Korrektur meiner eigenen unbewussten blinden Flecken, habe ich drei Kollegen gebeten, das Material in diesem Sinne sorgfältig zu lesen und zu genehmigen.“ ● Beispiel 4: „Um die Vertraulichkeit meiner Patienten zu schützen, baue ich bei den in diesem Beitrag verwendeten klinischen Illustrationen auf fusioniertes Fallmaterial mehrerer Patienten, meiner eigenen und der meiner Supervisanden. Um zu vermeiden, dass ein externer Faktor in ihre Analysen einbezogen wird, habe ich keinen dieser Patienten um Erlaubnis gebeten.“ ● Beispiel 5: „Ich bin der Meinung, dass die Transparenz des Analytikers über seine Motive und mögliche Interessenkonflikte für eine authentische psychoanalytische Beziehung von wesentlicher Bedeutung ist. Deshalb diskutiere ich immer mit meinen Patienten die Möglichkeit, über sie zu schreiben und meinen Wunsch, die Literatur mit dem zu bereichern, was ich aus unserer Zusammenarbeit gelernt habe. Jeder der hier genannten Patienten hat das hier enthaltene Material gelesen und genehmigt.“ Obwohl es in den oben vorgestellten Ansichten unterschiedliche Einstellungen zum Begriff der „Einwilligung nach Aufklärung [Informed Consent]“ gibt, können wir davon ausgehen, dass alle Psychoanalytiker seine Komplexität anerkennen würden. Während in den meisten anderen Berufen die ethische Anforderung der informierten Zustimmung relativ einfach ist, ist dies in der Psychoanalyse ganz anders. Freuds Entdeckung des unbewussten Widerstandes, die Tatsache, dass Patienten sich unbewusst gegen eine Behandlung und Besserung wehren, und seine Erkenntnis, dass Widerstand identifiziert, verstanden und durchgearbeitet werden muss, anstattden Patienten deshalb zu ermahnen, bedeutete einen Paradigmenwechsel in seinem Therapiemodell. Das Objekt der analytischen Untersuchung, das Unbewusste, erschwert jede Vorstellung von Einwilligung nach Aufklärung [Informed Consent] innerhalb des Übertragungsfeldes. Weder der Analysand noch der Analytiker können sich sofort über alle unbewussten Motive im Klaren sein, die der Genehmigung zum Mitteilen von klinischem Material zugrunde liegen, und keiner von ihnen kann die zukünftigen Auswirkungen einer solchen Entscheidung, wie sie im Nachhinein sichtbar werden, vorhersagen. Es besteht daher eine inhärente ethische Unsicherheit über die Einwilligung nach Aufklärung [Informed Consent] in der Psychoanalyse, wenn man bedenkt, dass Übertragung und Gegenübertragung immer nur teilweise erkennbar sind. Wir wissen,

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