Bericht des IPV-Vertraulichkeitsausschusses

kontinuierlichen Lernens machen. Dies kann beispielsweise in Form eines gelegentlichen Workshops zu diesem Thema geschehen. Die IPV könnte regelmäßige Bulletins mit Falldiskussionen aus den verschiedenen Regionen veröffentlichen, die dieses Thema problematisieren, beginnend mit Beispielen aus der Literatur.

3.4

Präsentationen von klinischem Material auf Kongressen und anderen

wissenschaftlichen Veranstaltungen Analytiker müssen sich bewusst sein, dass einmal präsentiertes klinisches Material, ob schriftlich oder mündlich, ein potenziell unbegrenztes Publikum hat. Obwohl die Risiken der Erkennung eventuell als gering eingeschätzt werden, wirft ein solches Risiko das entscheidende Problem auf, dass nicht nur die Realität eines nachfolgenden Verstoßes Anlass zur Sorge gibt, sondern auch jede Wahrnehmung, dass es einen Verstoß gegeben hat oder geben könnte. Die folgenden Leitlinien entsprechen dem Standpunkt des Ausschusses zu „best practice“ bei der Präsentation von klinischem Material auf Kongressen und anderen wissenschaftlichen Veranstaltungen: 6 ● Bereiten Sie eine Vertraulichkeitserklärung bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorträgen [Call for Papers] vor. Die vortragenden Analytiker sollten auf einige der dokumentierten negativen Folgen einer schlecht kontrollierten Vertraulichkeit für Patienten und Analytiker aufmerksam gemacht werden. Da Untersuchungen gezeigt haben (Kantrowitz, 2004, 2006), dass Analytikern die negativen Auswirkungen ihrer wissenschaftlichen Aktivitäten auf ihre Patienten nicht immer bewusst sind, könnten sie auch ermutigt werden, frühzeitig mit ihren Kollegen über ihren Wunsch zu sprechen, klinisches Material bei einem Kongress vorzutragen. Eine Möglichkeit, das Risiko der Offenlegung von sensiblem klinischem Material in Gruppenpräsentationen zu verringern, besteht darin, die Verbreitung dieses Materials in schriftlicher oder digitaler Form vor oder nach der wissenschaftlichen Veranstaltung zu vermeiden. ● Überprüfen Sie sorgfältig die eingereichten Vorträge. Der wissenschaftliche Ausschuss sollte jede Einreichung, die klinisches Material enthält, besonders sorgfältig prüfen und im Zweifelsfall von einem ausgewählten Beraterteam Feedback zum Schutz der Vertraulichkeit einholen. Da diese Mitglieder den Autor und sein Umfeld möglicherweise nicht kennen, kann die Konsultation auf lokaler Ebene eine alternative Form des Schutzes sein. Wenn klinisches Material nicht geändert werden kann, wie in der Erzählung eines Traums, kann zum Schutz des Patienten eine Veränderung, Anonymisierung oder eine sorgfältig überlegte Bitte um Erlaubnis verwendet werden. 6 2 0E1i n7ei mv o Nr l aä mu fei gnedVeesrBs ieoinr aet isnvi goerrddeemr RKiocnhgt lriensi se nv oi nn 3B. u4 ewn uo sr dAei rveosnadnegne nFoümh rmu enng.s k r ä f t e n i m J u n i u n d J u l i

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