● Fügen Sie eine Vertraulichkeitserklärung in das gedruckte Programm ein, falls vorhanden. Einige Beispiele für solche Erklärungen sind in Anhang B aufgeführt. ● Lassen Sie eine Erklärung durch die Vorsitzenden vor jedem Panel oder Workshop vorlesen. Vorsitzende von Veranstaltungen, bei denen klinisches Material ausgetauscht wird, könnten gebeten werden, eine Erklärung, wie sie für den IPV- Kongress 2017 vorgeschlagen wurde, laut vorzulesen (siehe Anhang B). ● Stellen Sie klar, dass einige Details des Materials ausgelassen und/oder geändert wurden, um die Vertraulichkeit der Patienten zu wahren. ● Sorgen Sie in großen Gruppen und allen anderen Gruppen, in denen nicht jeder jeden kennt, dafür, dass besondere Vorkehrungen zum Schutz der Vertraulichkeit getroffen werden. ● Obwohl die Einwilligung nach Aufklärung [Informed Consent] immer durch Übertragungsimplikationen erschwert wird, kann in einigen Rechtsordnungen die Präsentation von klinischem Material nur mit der schriftlichen Zustimmung des Patienten rechtlich sicher sein. Rechtssicherheit enthebt uns jedoch möglicherweise nicht vollständig von unserer ethischen Verantwortung gegenüber dem Patienten und der Behandlung. Wenn die Einwilligung nach Aufklärung [Informed Consent] als Option vorgeschlagen wird, sollte der präsentierende Analytiker, wenn möglich in Absprache mit Kollegen, die möglichen Auswirkungen einer solchen Einwilligung auf eine laufende oder abgeschlossene Behandlung berücksichtigen. ● Minimieren Sie die biographischen Details des Patienten und legen Sie ausschließlich das offen, was zur Veranschaulichung der Ideen des Autors notwendig ist. Bei kleineren Zusammenkünften, bei denen jeder jeden kennt, kann dies allein schon ausreichend sein, und ist sicherlich ratsam. Es sollte eine Bewertung, vorzugsweise mit Kollegen, in Fällen erfolgen, in denen der Patient durch die interessierenden Aspekte möglicherweise identifiziert werden könnte. ● Verändern Sie klinisches Material. Dies sollte in allen klinischen Präsentationen so gründlich durchgeführt werden, dass die Wahrscheinlichkeit, dass der Patient identifiziert wird, gering ist. ● Bitten Sie jeden vorstellenden Analytiker um eine kurze Erklärung, die die Strategie zum Schutz der Vertraulichkeit in seinem ethischen Rahmen begründet (siehe 3.2, vorletzter Absatz). ● Lassen Sie die Vorsitzenden ankündigen, dass nicht autorisierte Audio- oder audiovisuelle Aufzeichnungen von Präsentationen, die klinisches Material enthalten, nicht erlaubt sind. ● Kandidaten sind besonders anfällig, wenn über ihre persönlichen Analysen von ihren Analytikern gesprochen oder geschrieben wird, da das Risiko besteht, dass sie vom Kandidaten oder von jemandem aus dem beruflichen und sozialen Umfeld des Kandidaten erkannt werden. Mögliche Konsequenzen sind unter anderem die Untergrabung der Identifikation eines Kandidaten mit der Psychoanalyse als
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