zukünftigem Werdegang und sogar die Beeinträchtigung der Möglichkeit eines Kandidaten, die Analyse als Beruf zu verfolgen, wenn z. B. die Hörer des Materials es nutzen, um auf ein schwerwiegendes Problem bei der Behandlung hinzuweisen. Die Präsentation von klinischem Material über einen Kandidaten könnte daher fast zu einem Bericht über die Analyse [Reporting] mit anderem Namen werden. Ähnliche Überlegungen gelten für die Analyse von Fachkollegen. Veröffentlichungen in psychoanalytischen Zeitschriften und E-Journals Eine Reihe psychoanalytischer Zeitschriften verfügen bereits über redaktionelle Richtlinien zum Schutz der Vertraulichkeit. Es wäre sinnvoll, diese systematisch zu erfassen und Vorschläge zur Verbesserung ihrer Wirksamkeit zu formulieren, aber das haben wir noch nicht getan. 3.5 Die Präsenz von klinischem Material auf psychoanalytischen E-Journal-Websites und - Publikationen gibt Anlass zu besonderer Sorge. Zunehmend werden E-Versionen von Artikeln zeitgleich mit der Printausgabe verfügbar oder können zu einem späteren Zeitpunkt elektronisch wiederveröffentlicht werden. Der Schutz und die Kontrolle dieses Materials sind oft grob unzureichend, während die Leserschaft global und unbegrenzt ist. Das ethische Engagement der Verwalter von elektronischen Zeitschriften für den Schutz der Patienten muss verstärkt und überwacht werden. Einige Beispiele für aktuelle Hinweise auf Autoren, die versuchen, dieses Problem zu lösen, sind in Anhang B aufgeführt. 3.6 Psychoanalytische Forschung Die Forschung am Menschen, wie sie in der sozial- und geisteswissenschaftlichen Forschungsgemeinschaft genannt wird, erfordert den Schutz der Vertraulichkeit. Wie andere Forschungsförderungseinrichtungen verfügt auch die IPV über Verfahren zum Schutz der Vertraulichkeit von Studienteilnehmern. Der Forschungsausschuss der IPV, das Gremium innerhalb des IPV, das Forschungsfinanzierungen bereitstellt, verlangt, dass jeder Antragsteller für ein Forschungsstipendium mit menschlichen Probanden (normalerweise Analysanden) eine ethische Genehmigung für die vorgeschlagene Forschung eingeholt hat, bevor er eine Finanzierung durch die IPV erhält. Die Genehmigung muss von einer so genannten Institutionellen Prüfstelle (IRB, Institutional Review Board) eingeholt werden, die auch (z. B. in Nordamerika) als Ethikausschuss oder Forschungsethikausschuss bekannt ist. Jede Behörde, die Forschung am Menschen finanziert, einschließlich jeder Forschungsuniversität in den Industrieländern, bedarf der Genehmigung durch eine IRB oder hat eine gleichwertige Anforderung. Als weitere Schutzmaßnahme verlangt die IPV auch, dass alle Stipendiaten über eine Forschungseinrichtung arbeiten.
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