Bericht des IPV-Vertraulichkeitsausschusses

4.2 Privatsphäre im klassischen Setting Im klassischen Setting des psychoanalytischen Sprechzimmers oder Büros, wenn die sozialen und politischen Bedingungen günstig waren, ermöglichte uns unsere relative physische Kontrolle der Büros oder Sprechzimmer, in denen wir arbeiten, zusammen mit unseren vernünftigen Annahmen und unserem stillschweigenden Wissen (Polanyi, 1967) über ihre akustischen Eigenschaften, in der Vergangenheit die Wahrung der Privatsphäre der Konsultationen und damit den Schutz ihrer Vertraulichkeit. Dieser Schutz war noch nie absolut, und in Fällen, in denen der Staat Personen, die des Terrorismus oder anderer schwerer Verbrechen verdächtigt werden, gezielt überwacht, kann er ohne unser Wissen oder unsere Zustimmung verletzt werden. Dennoch konnten sich Psychoanalytiker und ihre Patienten in Ländern, in denen eine verdeckte lokale Überwachung mit Hilfe von Mikrofonen oder Kameras in Gebäuden nicht als normal angesehen wird, auf stillschweigendes Wissen, Alltagserfahrung und gesunden Menschenverstand verlassen, um sich zu vergewissern, dass ihre persönlichen Gespräche privat sind. In Ländern, in denen eine verdeckte lokale Überwachung tatsächlich zum Alltag gehört, war die Privatsphäre schon immer gefährdet. Damit die Psychoanalyse überhaupt möglich ist, muss es aber so sein, dass Psychoanalytiker und Patienten in der Lage sind, lokale Wege zu finden, um Überwachung zu vermeiden und private Arbeitsräume zu schaffen. 4.3 Verlust der Privatsphäre bei Settings, die Telekommunikation beinhalten Die moderne Telekommunikation ist von Natur aus anfällig für elektronisches Abhören und Lauschen, ohne dass ein separater lokaler Zugang zu den Räumlichkeiten erforderlich ist, der von der Telekommunikationsvorrichtung selbst (d. h. dem Telefon oder Computer) bereitgestellt wird. Aus den Informationen, die Edward Snowden 2013 veröffentlicht hat, wissen wir, dass die Telekommunikation einer routinemäßigen Überwachung in großem Umfang unterliegt und dass der Inhalt vieler privater Gespräche für die mögliche Verwendung zum Schutz der nationalen Sicherheit, zur Terrorismusbekämpfung usw. gespeichert wird. 8 Neben der routinemäßigen staatlichen Überwachung ist die Telekommunikation zunehmend anfällig für verschiedene Arten der kriminellen Überwachung aus finanziellen, politischen oder persönlichen Gründen, auch durch Personen, die der betreffenden Person bekannt sind. Die Privatsphäre in der Telekommunikation kann bis zu einem gewissen Grad durch den sorgfältigen Einsatz von Verschlüsselung geschützt werden, wobei unklar ist, ob eine der h 1 e w ; ( 2 B a 0 l i d b 1 . t . , hMeakcdAesrk Ui l ln, iEv. e, Pr soi ittärta Os , sLl o. ((22001133)-. 1S7i e) ;hSenaouwc hd :e Mn aS cuAr vs ke ii ll ll a, En .c, eDAa nr cche i, vGe. (( 22 00 11 83 )) ;; TWhiek iIPnet edri an e t 8 A (2 r G 0 c r i 8 e v a n e ) , l 5 i G o )

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