Reputationsschaden für die IPV und ihre Mitgliedsinstitute könnte massiv, plötzlich und dauerhaft sein. Die IPV kann warten, bis dies geschieht, in der Hoffnung, dass es nie passieren wird, oder sie kann den Fall vorwegnehmen, indem sie ihre Mitglieder entsprechend berät. Letzteres würde den IPV-Mitgliedern einen gewissen Schutz bieten, indem es sie über ein Risiko informiert, das sie sonst übersehen könnten. Es würde auch bedeuten, dass, wenn ein geschädigter Patient klagen würde, die IPV als Berufsverband nicht fahrlässig gewesen wäre, weil sie es versäumt hätte, ihren Mitgliedern angemessene Ratschläge zu erteilen. Die IPV hat kürzlich eine detaillierte Rechtsberatung zur Frage der Einwilligung nach Aufklärung [Informed Consent] erhalten (Proops, 2017). Diese Beratung umfasst auch die Prüfung der „Nutzung von VOIP 11 -Technologien zum Austausch von Informationen über Patienten (z. B. klinische Sitzungen, die über Skype stattfinden) („das VOIP-Problem“)“ (S. 26-29, Abs. 59-63). Obwohl in Bezug auf die Risiken teilweise zweideutig, stimmt diese Empfehlung weitgehend mit der hier vorgestellten Analyse überein. In mancher Hinsicht macht Proops jedoch einige zweifelhafte Annahmen, einschließlich dieser: „... es scheint wahrscheinlich, dass die ‚Big Player‘ in diesem Bereich (z. B. Skype) über ein extrem hohes Maß an Anti-Hack-Sicherheit verfügen“ (S. 28). Diese Annahme wurde in den letzten Jahren durch zahlreiche Berichte untergraben. 12 Gleichzeitig verzichtet sie klugerweise darauf, zu prüfen, ob die von einzelnen VoIP-Anbietern gebotene Sicherheit ausreicht, um es Psychoanalytikern zu ermöglichen, „ihren eigenen Verpflichtungen zur Verarbeitung von Daten im Einklang mit dem siebten Datenschutzprinzip“ (d. h. sicher 13 ) nachzukommen (S. 27-28, Abs. 63). Für einzelne IPV-Mitglieder wird es keine einfachen Lösungen geben, die für alle geeignet sind. Einige werden sich dafür entscheiden, keine Fernarbeit zu betreiben, oder sie werden sie aufgeben, wenn sie bereits begonnen haben. Andere, die weiterhin aus der Ferne arbeiten oder damit beginnen wollen, werden nach Möglichkeiten suchen, die Risiken zu mindern, und das bedeutet, sich der Art und des Ausmaßes der Risiken so umfassend wie möglich bewusst zu werden. Bisher wurde den IPV-Mitgliedern nur geraten, „sicherzustellen, dass die von ihnen verwendete Technologie sicher ist und die Vertraulichkeit des Patienten schützt“. 14 Aus den oben genannten Gründen kann diese Empfehlung nicht mehr als ausreichend angesehen 11 IntVeOrnIPet(voedremr iVttoeIlPt)w, Veordiceeno. ver Internet Protocol, bezieht sich auf alle Formen der Telefonie, die über das 12 & WB ei ni sgpfiieelled ,f i2n0d1e3n; SSipei eugnetle-rR: eSdyamk at inotne,c2, 021040;9s; iNe ha et i oa nu ac hl SLeocmu rbi tayr dA, g2e0n1c1y -, 22001162.; S e r g i n a e t a l . , 2 0 1 3 ; R i s e n 13 „ E s„ Ssiienbdt egse eDi ag tneent sectheuc thznpi rsicnhzei pu“nids toerigna Vn ei srawt oe ri si sac uh fe dMa sa ßb nr iat hi smc heen Dg ae tgeenns dc hi eu ut zngbeesfeut gz t(e1o9d9e8r) , d a s b e s a g t : uZ enrrsetcöhrtumnägßoi dg ee rVBe er as cr hb eä idt iugnugn pg epresrosnoennebnebzeozgoegneenreDr aDtaetne nu nz du ge er gg reeni fdeenn. “ z u f ä l l i g e n V e r l u s t o d e r d i e 14 IPV (2017)
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