diesen Analytikern kann daher erwartet werden, dass sie Fernarbeiten vermeiden oder diese Praxis aufgeben, wenn sie sie bereits begonnen haben. Für andere kann ein teilweiser Schutz ausreichend sein, sofern die Risiken richtig eingeschätzt und gemindert werden. Zu dieser Gruppe gehören Analytiker, für die ihr Engagement zur Deckung der Nachfrage nach professionellen Dienstleistungen in Fällen, in denen ein Besuch in der Praxis oder im Sprechzimmer des Analytikers nicht möglich ist, die anerkannten Risiken für Vertraulichkeit überwiegt, auch in Teilen der Welt, in denen die Psychoanalyse noch nicht Fuß gefasst hat. Zu den Fragen, mit denen diese Analytiker und ihre Patienten dann konfrontiert sind, gehören: Welche Art von Teilschutz ist angemessen, wie kann er erreicht werden und wer entscheidet? Zu den vielen Schwierigkeiten, die sie berücksichtigen müssen, gehört, wie man über die Endgerätesicherheit denkt, wie vorstehend erläutert, und ob man den Patienten in die Überlegungen einbeziehen soll. Normalerweise verwendet der Patient sein eigenes Gerät, um mit ihm zu kommunizieren, und der Analytiker hat keine direkte Kontrolle über seine Sicherheit. Einzelne Analytiker haben offensichtlich sehr unterschiedliche Ansichten und Überzeugungen darüber, was eine akzeptable psychoanalytische Arbeitsweise und den Schutz der Vertraulichkeit darstellt. Die ethische Verpflichtung zum Schutz der Vertraulichkeit der Patienten bedeutet, dass der Analytiker in jedem einzelnen Fall, wenn es um Telekommunikation geht, die Art des mit dem Patienten abgeschlossenen Analysevertrags sorgfältig prüfen muss. Zu den zu berücksichtigenden Themen gehören: ● ob die Risiken für die Vertraulichkeit gründlich untersucht wurden; ● wie die spezifische Psychopathologie des Patienten die Erforschung dieser Risiken beeinflussen kann; ● ob sie dem Patienten implizit oder explizit überlassen werden sollen; ● wenn sie explizit gemacht werden, ob dies mündlich oder schriftlich erfolgen soll; ob die schriftliche Einwilligung des Patienten eingeholt werden soll oder nicht; ● ob sowohl der Analytiker als auch der Patient über ein ausreichendes Verständnis der Technologie verfügen, um fundierte Entscheidungen über deren Einsatz zu treffen; ● ob ein tragfähiges psychoanalytisches Setting geschaffen werden kann, wenn Vertraulichkeit nicht garantiert werden kann. 4.9 Schlussfolgerung Ein ernsthaftes Problem für die IPV entsteht dadurch, dass Vertraulichkeit in der Telekommunikation nicht garantiert ist. Eine beträchtliche Anzahl von Psychoanalytikern hat sich bereits in irgendeiner Form der Fernarbeit engagiert. Die Telekommunikation wird von vielen als ein wertvolles Instrument zur globalen Ausweitung der psychoanalytischen Praxis
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