Bericht des IPV-Vertraulichkeitsausschusses

dass die betroffenen Parteien aufgrund der Tatsache, dass das beanspruchte Privileg auf einer Ermessensgrundlage beruht, ihre Entscheidung begründen können, warum das Material offengelegt werden sollte oder nicht, so dass ein Richter illegitime Versuche, das Privileg in Anspruch zu nehmen, ablehnen kann (ALRC, 2005, Abschnitt 15).

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