1 EINLEITUNG Der Vertraulichkeitsausschuss wurde vom IPV-Beirat beauftragt, „die Art und Weise, wie Vertraulichkeit die Arbeit von IPV-Psychoanalytikern betrifft und sich auf diese auswirkt“, zu sichten, Dokumente über bewährte Praktiken für den IPV-Beirat zur Überprüfung und Genehmigung zu entwerfen und den Beirat in diesbezüglichen Fragen für den Kongress 2019 zu beraten (siehe Anhang A). Die Mitglieder des Ausschusses sind: Dr. Andrew Brook (IPV- Schatzmeister, Vorsitzender), Psic. Nahir Bonifacino (Uruguayische Psychoanalytische Vereinigung), Herr John Churcher (Britische Psychoanalytische Gesellschaft), Dr. Allannah Furlong (Kanadische Psychoanalytische Gesellschaft), Dr. Altamirando Matos de Andrade (Vorsitzender des IPV-Ethikkomitees, von Amts wegen), Dr. Sergio Eduardo Nick (IPV- Vizepräsident, von Amts wegen), Paul Crake (IPV-Exekutivdirektor, von Amts wegen). Administrative und technische Unterstützung wurde von Herrn Steven Thierman geleistet. Obwohl die IPV von Anfang an ein großes Interesse an Vertraulichkeit hatte, war ein unmittelbarer Anstoß für die Einrichtung des Ausschusses eine Situation, in der vertrauliche Informationen über einen Patienten bei der Diskussion einer klinischen Präsentation auf einem IPV-Kongress offenbart wurden. Da die Informationen in der Antwort auf eine Frage eines Teilnehmers nach der Präsentation offenbart wurden, hätten sie durch keinen Überprüfungsprozess im Voraus verhindert werden können. Anschließend erfuhr der Patient, was gesagt worden war und war empört. Der Patient klagte und die IPV zahlte am Ende eine beträchtliche Summe als Vergleich. Im Vordergrund stand nicht das Geld oder wer wofür verantwortlich war, sondern wie man solche ethischen Verletzungen in Zukunft verhindern kann. Der Ausschuss tagte 20 Mal, bevor er im April 2018 einen Berichtsentwurf vorlegte. Der Berichtsentwurf wurde dem IPV-Beirat auf seiner Sitzung im Juni 2018 in London vorgelegt, woraufhin er den Vorsitzenden der Zweiggesellschaften übermittelt und allen IPV- Mitgliedern und Kandidaten über den IPV-Newsletter vom Juli mit der Aufforderung zur Stellungnahme bis zum 28. September zur Verfügung gestellt wurde. Weitere 3 Sitzungen wurden abgehalten, um das Feedback vor der Erstellung des Abschlussberichts zu besprechen. Bei der Bewältigung unserer Aufgabe haben wir eine Reihe von allgemeinen Grundsätzen berücksichtigt, die im Folgenden näher erläutert werden. Wir behandeln dann separat fünf Schwerpunktbereiche: Schutz des Patienten bei der Verwendung von klinischem Material für Unterricht, mündliche Präsentationen, Publikationen und Forschung; Vertraulichkeit bei der Nutzung von Telekommunikation, auch für Fernanalysen und Fernsupervision; Ersuchen Dritter, die eine Verletzung der Vertraulichkeit bedeuten; Kollegen, gegen die eine Beschwerde bei der Ethikkommission eingereicht wurde, während eine Untersuchung läuft; und Zugang der Patienten zu Akten, einschließlich Behandlungsnotizen. Die ersten beiden werden ausführlich als aktuelle Anliegen der IPV diskutiert.
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