● Nehmen Sie geeignete technische Fachberatungen zum Thema Cybersicherheit in Anspruch, um ihre zukünftige Politik zu gestalten und zu überprüfen. 9.3 Ersuchen Dritter, welche eine Verletzung der Vertraulichkeit bedeuten ● Wir empfehlen, dass die Standardannahme innerhalb der IPV darin besteht, dass die Mitglieder in Bezug auf ihre psychoanalytische Arbeit „Ermessensprivilegien“ haben. Das Wer, Wie und Warum eines Antrags eines Dritten auf Verletzung der Vertraulichkeit sollte in erster Linie als Angelegenheit der klinischen Entscheidung und des ethischen Urteils des einzelnen Analytikers betrachtet werden, basierend darauf, was den Patienten und die Integrität der Behandlung am besten schützt. ● Wir empfehlen ferner, dass die IPV das Recht des Analytikers auf Weigerung aus Gewissensgründen institutionell anerkennt und unterstützt, wenn Dritte verlangen, dass ein Analytiker die Vertraulichkeit verletzt. Die Unterstützung könnte eine Reihe von Formen annehmen, einschließlich der Rechtshilfe, wie in Abschnitt 5 oben beschrieben. Kollegen, gegen die eine Beschwerde eingereicht wurde Unserer Ansicht nach ist der derzeitige Schutz der Vertraulichkeit der Mitglieder im Ethikkodex , Abschnitte IV.A6 und IV.B8, wenn eine Beschwerde bei der IPV-Ethikkommission eingereicht wurde und eine Entscheidung noch nicht getroffen wurde, angemessen. 9.5 Zugang der Patienten zu Behandlungsnotizen 9.4 ● Wir empfehlen, dass sich Analytiker ausführlich über die Rechtslage in ihrer Gerichtsbarkeit in Bezug auf das Eigentum und die Zugangsrechte eines Patienten an Material über sich selbst informieren, wobei zu berücksichtigen ist, dass der allgemeine Trend weltweit darin besteht, den Zugang der Patienten zu allen über sie gespeicherten Informationen, einschließlich privater Notizen, zu erweitern. Die Situation ist von Land zu Land so unterschiedlich, dass wir keine allgemeinen Empfehlungen geben können. ● Analytiker, die Bedenken haben, persönliche Notizen mit ihren Patienten zu teilen oder zu bearbeiten, sollten darüber nachdenken, wie sie sich auf einen solchen Fall vorbereiten können. Dies kann bedeuten, dass man gemeinsam mit Kollegen darüber nachdenkt, wie man mit solchen Anfragen umgeht. ● Analytiker sollten an folgende Punkte erinnert werden : akzeptable Standards für die Aufzeichnungs- und Aktenführung; Aufbewahrung von offiziellen Patientenakten, die für Versicherungs- oder Regulierungszwecke erforderlich sein könnten, getrennt von Behandlungsnotizen; Sicherstellung, dass Behandlungsnotizen keine persönlichen Identifizierungsinformationen enthalten; Aufrechterhaltung einer sicheren Speicherung für die Zeit, in der Aufzeichnungen
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