10.8 Analyse bei Kindern und Jugendlichen Es gab Kommentare zu den besonderen Umständen der Kinder- und Jugendlichenanalyse: • „ Die Frage der Vertraulichkeit ist bei Jugendlichen, die zu Hause leben und bei denen die wichtigste operative psychologische Einheit die Familie ist (bei ernster konflikthafter Abhängigkeit), äußerst komplex. Vertraulichkeit kann instrumentalisiert werden, um jegliche Kommunikation mit den Eltern als defensive Spaltung und nicht als konstruktive Innerlichkeit zu verbieten. Dies ist umso wichtiger, als die analytische Arbeit mit ihnen nicht nur Fragen des Gesundheitsrisikos Dritter betrifft, sondern auch eine besondere Aufmerksamkeit bezüglich Grenzen und Differenzierung erfordert. “ • „Die Vertraulichkeitsfrage im Falle der Kinderanalyse (Patienten unter 14 Jahren in Quebec) muss besonders berücksichtigt werden, wenn die Eltern getrennt oder geschieden sind, und hat ganz spezifische rechtliche Auswirkungen, da auch das Elternteil ohne Sorgerecht weiterhin Elternrechte hat.“ 10.9 Analysen von Kandidaten & Kollegen Mehrere Bemerkungen unterstützten die Auffassung des Ausschusses, dass die Analysen von Kandidaten und Kollegen besonders anfällig für Verstöße gegen die Vertraulichkeit sein könnten, so dass den Maßnahmen zum Schutz ihrer Privatsphäre mehr Gewicht verliehen
werden könnte. 10.10 Archive Es wurde darauf hingewiesen, dass im Berichtsentwurf die Archive der
Mitgliedsgesellschaften, die typischerweise vertrauliches Material enthalten, sowie die Archive des IPA nicht erwähnt werden. Dieses Material kann Folgendes umfassen: klinische Berichte über Patienten, Informationen über einzelne Mitglieder und Kandidaten, Mitgliedsunterlagen, Berichte von Vorgesetzten, Ausschussprotokolle usw. Wir stimmen zu, dass dies eine Auslassung des Berichtsentwurfs war und dass alle diese Archive den gleichen sorgfältigen Schutzmaßnahmen unterliegen sollten wie alle anderen vertraulichen Materialien. 10.11 Nach Fertigstellung des Berichts eingegangene Stellungnahmen Nach Fertigstellung des Berichts, jedoch vor der Verteilung an die Exekutive, erhielten wir Stellungnahmen von der Israelischen Psychoanalytischen Gesellschaft und weitere Kommentare von der Britischen Psychoanalytischen Gesellschaft. Die Israelische Gesellschaft hat vor allem die Frage der Vertraulichkeit im Rahmen von didaktischen (Ausbildungs-)Analysen mit Berichterstattung [Reporting] angesprochen. Wir haben dieses Thema nicht diskutiert, es könnte jedoch ein Thema in der Diskussion sein, das unserer Erwartung zufolge weiterhin besprochen wird, wenn unser Bericht vom Beirat genehmigt
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