Bericht des IPV-Vertraulichkeitsausschusses

wird. Die weiteren Stellungnahmen der Britischen Gesellschaft konzentrierten sich auf zwei Punkte, die sich aus den Empfehlungen über die Einwilligung nach Aufklärung [Informed Consent] und den Austausch von klinischem Material ergeben. Einer davon, der auch von anderen Kommentatoren angesprochen wurde, wird in 10.5 Abs. 4 oben erläutert.

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