IHK-Global Business Ausgabe 3/2024

EDITORIAL

hatten Sie heute schon einen Video-Call mit Ihren Mitarbeitern, Kollegen oder Ge- schäftspartnern? Dann haben Sie unter Umständen bereits personenbezogen Daten in einen Drittstaat übermittelt, ohne dass Sie sich darüber bewusst waren. Das wäre etwa dann der Fall, wenn der Server des IT-Dienst- leisters, dessen Software Sie genutzt haben, in einem Land außerhalb der EU steht. Und mög- licherweise haben Sie damit bereits gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung verstoßen. Nicht nur für international tätige Unterneh- men ist es daher wichtig, sich mit den recht- lichen Bestimmungen für den Datentransfer zu befassen. In unserem Titelthema haben wir diese für die wichtigsten Drittstaaten für Sie zusammengestellt und geben Ihnen Tipps, wie Sie datenschutzrechtlich auf der sicheren Seite sind. Wir haben aber noch weitere Rechts- themen in dieser Ausgabe. Gute Nachrich- ten kommen etwa aus Großbritannien. Die Regierung hat bekanntgeben, die CE-Kenn- zeichnung für weitere Produktgruppen in UK anzuerkennen. Durchatmen können auch erst einmal von CBAM betroffene Unternehmen. Die Frist für die Einreichung der ersten Berich- te wurde verlängert. Und wie immer beleuchten wird spannende Wachstumsmärkte. Überall auf der Welt wird weiter kräftig in Nachhaltigkeit und grüne Energie investiert, oder auch in den Gesund- heitssektor und die Digitalisierung. Aber auch für die Bauwirtschaft lohnt sich der Blick ins Ausland. Schauen Sie mal in unsere Länder- rubriken! Herzlichst Ihr Liebe Leserinnen und Leser,

10 Italien:

Kreislaufwirtschaft schreitet voran

12 Kanada:

Medizintechnik hoch im Kurs

Georg Müller Chefredakteur

15 Südkorea:

Weltgrößtes Halbleiter-Cluster geplant

2

IHK Global Business 03/2024

ihk.de/rhein-neckar

Made with FlippingBook Learn more on our blog