BZB_Ausgabe 1_2021

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Sonderreportage Bauen &Wohnen

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576.000 Euro für Heizkosten- zuschuss Anträge bis 31. Mai

Ab sofort bis einschließlich 23. April kann der Heizkostenzu- schuss im Gemeindeamt beantragt werden. Die OÖ Landesregie- rung hat auf Initiative von Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer den Heizkostenzuschuss beschlossen. 2,8 Millionen Euro sind im Budget des Sozialressorts für finanziell schlechter gestellte Oberösterreicherinnen vorgesehen. ln der ver- gangenen Heizperiode 2019/2020 wurde der Zuschuss an 14.931 Oberösterreicherinnen ausbezahlt. „ Wenn die Außentemperaturen sinken, darf das Heizen für Menschen mit wenig Einkommen keine aussichtslose Belastung sein. Hier muss die Gesellschaft sich solidarisch zeigen und hilfsbedürftige Oberösterreicherinnen und Ober- österreicher unterstützen , so SPÖ-Bezirksvorsitzende Gabriele Knauseder. Für den Winter 2020/2021 beträgt der Heizkostenzuschuss ein- malig 152,00 Euro und kann von allen Oberösterreicherinnen bean- tragt werden, deren durchschnittliches, monatliches Nettoeinkom- men die Höhe der Ausgleichsrichtsätze 2020 nicht überschreitet. Das sind für Alleinstehende 950 Euro und für Ehepaare/Lebensge- meinschaften 1.500 Euro (Erhöhung je Kind: 240,00 Euro). Heizkostenzuschuss OÖ

Das Land Salzburg bietet allen mit geringem Einkommen auch für die aktuelle Winterperiode einen Kostenzuschuss. Die einmalige Un- terstützung beträgt pro Haushalt 150 Euro und ist unabhängig von Energieträger und Heizungsart mög- lich. „Wir haben das Budget dafür an- gehoben. Somit sind für diese Un- terstützung im Sozialbudget 2021 rund 576.000 Euro vorgesehen“, so Landeshauptmann-Stellvertreter Heinrich Schellhorn. Noch bis Ende Mai kann auf der Landes-Website oder bei den jewei- ligen Hauptwohnsitzgemeinden der Heizkostenzuschuss des Landes be- antragt werden. „Wir haben außer dem Budget für den Zuschuss auch die Einkommens- grenzen analog der Sozialunterstüt- zung um 3,5 Prozent erhöht“, betont Landeshauptmann-Stellver treter Heinrich Schellhorn. Für den Winter 2019/2020 haben 3.360 Salzbur- ger Haushalte einen Heizkostenzu-

schuss erhalten. Insgesamt wurden 504.000 Euro dafür ausbezahlt.

Voraussetzungen für Zuschuss

Die Unterstützung in Höhe von 150 Euro ergeht an Personen mit Hauptwohnsitz im Bundesland Salz- burg, deren Nettoeinkommen für Alleinstehende 950 Euro und für Paare 1.426 Euro nicht überschrei- tet. Die Einkommensgrenze erhöht sich, unabhängig vom Alter, für jede im Haushalt lebende Person. Pflege- geld, Familien- und Wohnbeihilfen sowie Sonderzahlungen (13./14. Bezug) werden nicht als Einkommen gerechnet. www.salzburg.gv.at/ heizscheck. (bk/grs) Foto: Pixabay

Neu ist: Erstmals dürfen auch Solzalhilfebezieherlnnen die- sen Zuschuss in Anspruch nehmen!

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