IHK-Global Business Ausgabe 11/2025

11 | 2025 IHK Global Business

ZOLL- UND AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT Das ändert sich 2026 SEITE 4

EUROPA Milliardeninvestitionen in die Bahn SEITE 8

INDONESIEN / EU Welche Vorteile bietet das Freihandelsabkommen? SEITE 15

EDITORIAL

Liebe Leserinnen und Leser, beim Blick auf unser Titelthema wundert sich der eine oder andere vielleicht, warum wir Ihnen die zollrechtlichen Änderungen zum Jahreswechsel bereits im November präsentieren. Änderungen treten mittlerweile nicht mehr nur zum Jahreswechsel in Kraft, sondern oftmals auch unterjährig. Wir denken allein an die Zollpolitik der USA in diesem Jahr, hier den Überblick zu behalten ist sehr herausfordernd. Aber auch die regulatorischen Anforderungen für Unternehmen steigen, neue Vorgaben zur Nachhaltigkeit und Trans- parenz gewinnen an Bedeutung. Gleichzeitig verändern sich Ursprungsregeln und zoll- rechtliche Verfahren, was Anpassungen in der operativen Abwicklung notwendig macht. Auch geopolitische Entwicklungen und neue Handelsabkommen beeinflussen die Rahmen- bedingungen. Ein früherer Informationszeit- punkt ermöglicht es Ihnen, den Überblick zu behalten, notwendige Maßnahmen rechtzeitig zu planen, interne Prozesse anzupassen und offene Fragen frühzeitig zu klären. So schaffen wir eine solide Grundlage für einen reibungs- losen Übergang ins neue Jahr. Ihre IHK bleibt auch 2026 Ihr Partner und unterstützt Sie in diesen herausfordernden und turbulenten Zeiten bei Ihrem Auslandsgeschäft. Nun wünsche ich Ihnen aber erst einmal viel Vergnügen bei der Lektüre der aktuellen Aus- gabe. Viele weitere spannende Themen warten auf Sie. Herzlichst Ihr

12 USA:

Abgrenzung von Arbeitnehmern

14 Indien :

Zahlreiche neue Flughäfen entstehen

Oliver Falk Bereichsleiter Recht International

16 VAE :

Smart-City-Projekte bieten Chancen

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INHALT

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International

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MENA/AFRIKA

TITELTHEMA

#GemeinsamWeltweit #ihkrheinneckar

16 VAE Smart-City-Projekte bieten Chancen

4 Zoll- und Außenwirtschaftsrecht Wa s ändert sich alles 2026?

DIE ZAHL

ZOLL & RECHT

EUROPA

18 Zoll Firstverlängerung im Nachforschungsverfahren 18 Exportkontrolle Liste der Dual-Use-Güter 18 EU Neue Schutzmaßnahmen bei Stahl 18 Webinar Grundlagen des US-(Re-)Export- kontrollrechts in 90 Minuten 19 LkSG Entlastung für Unternehmen 19 APS Neue Aussetzungen ab 2026 19 USA Update Zölle auf Autos und Holz 19 Nigeria De-Minimis-Regelung für Kleinsendungen

8 Europa Milliardeninvestitionen in die Bahn 10 Polen Rü stungsindustrie sucht Partner 11 Dänemark Schlüsselprojekt der Offshore-Wind-Strategie 11 Russland Erhöhung der Mehrwertsteuer

72% DES WELTWEITEN WARENHANDELS finden weiter regelbasiert unter der Meistbegünstigungsklausel (MFN) der Welthandelsorganisation (WTO) statt, so WTO-Generaldirektorin Ngozi Okonjo- Iweala. Regelbasierter Handel bietet Planungssicherheit bei Ex- und Importen. Quelle: Columbia Spectator

AMERIKAS

12 USA Abgrenzung von Arbeitnehmern 13 Chile Sekundärbergbau vor dem Durchbruch

O-TON DES MONATS

„Unsere Unternehmen geben alles, aber sie dürfen nicht ausgebremst werden. Was sie brauchen, ist politischer Mut: weniger Vorschriften, verlässliche Energiepreise und starke Handelsabkommen.“ BWIHK-Vizepräsident Claus Paal angesichts der eingetrübten Export- erwartungen baden-württembergi- scher Unternehmen im Rahmen der IHK-Konjunkturumfrage Herbst 2025

ASIEN-PAZIFIK

RUBRIKEN

14 Indien Za hlreiche neue Flughäfen entstehen 14 China Änderungen im Schiedsgesetz verabschiedet 15 Indonesien / EU Welche Vorteile bietet das Freihandelsabkommen?

17 Veranstaltungen 19 Impressum

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ZOLL- UND AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

Die USA setzen auf Protektionismus. Hohe Zusatzzölle für Importe fallen an. Auf die Beam- ten der U.S. Customs and Border Protection (CBP) kommt viel Arbeit zu – wie etwa hier im Hafen von Savannah, Georgia.

Was ändert sich alles 2026?

Zum Jahreswechsel gibt es wieder zahlreiche Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht, die Unternehmen im Auslandsgeschäft beachten müssen. Wir haben die wichtigsten für Sie zusammengestellt.

Meilenstein der Digitalisierung: Volldigitales Ursprungszeugnis für den Außenhandel Die Digitalisierung hat einen weiteren zentralen Ge- schäftsprozess im Außenhandel erreicht: Mit dem volldigi- talen Ursprungszeugnis (dUZ) steht deutschen Unterneh- men erstmals eine vollständig digitale öffentliche Urkunde, das Ursprungszeugnis, zur Verfügung. Nach erfolgreicher Testphase ging das System am 15. September 2025 bun- desweit in den Realbetrieb – ein bedeutender Fortschritt für die Effizienz und Modernisierung des internationalen Warenverkehrs. Mit dem dUZ wird erstmals eine solche Urkunde vollständig digital ausgestellt – rechtsverbindlich und international verifizierbar. Jedes digitale Ursprungs- zeugnis ist mit einer eindeutigen Seriennummer und einem Verifizierungscode ausgestattet. Behörden, Banken oder Handelspartner im In- und Ausland können die Echt- heit online überprüfen.

Oliver Falk, IHK Rhein-Neckar

Die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen leidet unter hohen Kosten, strukturellen Schwächen und politi- schen Maßnahmen. Der Welthandel wird durch die Zoll- politik von US-Präsident Trump maßgeblich beeinflusst, wodurch der regelbasierte Welthandel auf Basis von WTO- Vereinbarungen auf dem Prüfstand steht. Der Druck in den globalen Lieferketten wächst weiter und die geopolitischen Herausforderungen nehmen zu. Die zahlreichen Gesetz- gebungen zur Nachhaltigkeit in der Lieferkette (CBAM, entwaldungsfreie Lieferketten und andere) werden 2026 starten, allerdings mit spürbaren Erleichterungen. Profitie- ren können die Exporteure und Importeure aber von neuen Freihandelsabkommen mit dem Mercosur und Indonesien. Von verantwortlichen Zollfachkräften wird daher eine hohe Flexibilität und tiefgreifende Kenntnisse im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht abverlangt.

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ZOLL- UND AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

Neue Freihandelsabkommen mit Mercosur und Indonesien

Trump 2.0 – Zölle, Zölle, Zölle In der zweiten Amtszeit von US-Präsident Donald Trump stehen Zölle an der Tagesordnung. Die Zollpolitik ist ge- prägt von Protektionismus, wirtschaftlichem Nationalis- mus und erratischen Entscheidungen. Die USA haben länderspezifische reziproke Zusatzzölle und sektorale (güterbezogene) Zölle eingeführt. Mit der EU einigte man sich Ende Juli auf einen Zolldeal: Seit dem 7. August 2025 erheben die USA auf deutsche Waren einen pauschalen Zoll von 15 Prozent, die EU verpflichtete sich im Gegenzug sämtliche Industriezölle auf amerikanische Waren abzu- schaffen. Schlimmer hat es beispielsweise die Schweiz getroffen, auf deren Waren ein pauschaler Zoll von 39 Prozent erhoben wird. Spezifische Zusatzzölle werden in den USA auf be- stimmte Produktkategorien, wie etwa 50 Prozent auf Eisen, Stahl, Aluminium und Kupfer sowie Derivate erhoben. Große Probleme bereitet den Unternehmen, den Anteil des Stahls zu ermitteln, denn die 50 Prozent fallen nur auf den Wert des Stahlgehalts an. Auf den Rest fallen 15 Prozent an. Die Menge des Stahlanteils ist in Kilogramm und der Wert grundsätzlich anhand des Einkaufspreises des Stahls anzugeben. Zudem muss das Schmelz- und Gussland mit angegeben werden. Auch 2026 ist mit weiteren güterbezogenen Zöllen durch die USA zu rechnen, da momentan schon Untersuchungen für die Einfuhr von Robotik, Industriemaschinen, PSA und medizinische Ausrüstung laufen. EU-Zollreform – erste Umsetzungen in 2026 Bereits 2023 hatte die Kommission einen neuen Zoll- kodex der Union (UZK) vorgeschlagen, mit dem die Zollverfahren digitalisiert, vereinfacht und kostengüns- tiger gestaltet werden sollten. Eine wichtige Neue- rung ist die Schaffung einer Europäische Zollbehörde (EUCA), die den neuen EU-Zolldatenhub entwickeln und betreiben soll. Dadurch soll die Bereitstellung und der Austausch von Daten sowie das Risikomanagement zwischen den Mitgliedstaaten verbessert und eine effizientere Zollabfertigung gewährleistet werden. Der Datenhub soll die bestehenden nationalen und trans- europäischen IT-Systeme der Mitgliedstaaten ersetzen. Die EUCA wird im Jahre 2026 gegründet. Zur Gewähr- leistung einer besseren Zollüberwachung und Risiko- prävention im Rahmen des elektronischen Handels sieht die Reform vor, Online-Händler und Plattformen für die Einhaltung der Zollvorschriften verantwortlich zu machen. Dadurch sollen Verbraucher vor unerwarte- ten Kosten geschützt und die Sicherheit von Produkten entsprechend den EU-Standards gewährleistet werden. Diskutiert wird nach wie vor die Höhe der Bearbei- tungsgebühr für Waren, die direkt an Verbraucher in die EU eingeführt werden (Vorschlag: 2 Euro). Auch damit ist 2026 zu rechnen. Ob es daneben auch zur Abschaf- fung der 150 Euro Zollfreigrenze in 2026 kommen wird, ist offen.

Vor dem Hintergrund der protektionistischen Handels- politik der USA sind weitere Freihandelsabkommen von großer Bedeutung für deutsche Unternehmen. Und hier sieht es gut aus. So erzielte die EU nach über 20 Jahren Verhandlungen eine Einigung über ein Freihandelsab- kommen mit den südamerikanischen Mercosur-Staaten (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay). Das Abkommen könnte nach Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates noch in 2026 in Kraft treten. Das wohl wichtigste Vorhaben des EU-Mer- cosur-Abkommens ist der Abbau von Zöllen zwischen den Mercosur-Staaten und der EU. Das soll die gegenseitigen Handelsbeziehungen stärken. Der Präferenznachweis erfolgt über die Ursprungserklärung auf der Rechnung, die Ausstellung einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ist nicht vorgesehen. Wenn der Wert der Ursprungserzeug- nisse in einer Sendung 6.000 Euro übersteigt, müssen EU-Ausführer als Referenznummer in der Erklärung zum Ursprung ihre REX-Nummer angeben. Auch mit Indonesien einigte man sich Ende September 2025 auf ein Freihandelsabkommen, welches Anfang 2027 in Kraft treten soll. Mit dem Inkrafttreten werden über 98 Prozent aller Zölle abgeschafft. Das bedeutet: fast voll- ständiger Abbau von Handelshemmnissen und enorme Chancen für beide Seiten. So soll der Abbau des indonesi- schen Einfuhrzolls auf Autos von 50 Prozent innerhalb von fünf Jahren wegfallen, zahlreiche Zölle wie auf Maschi-

Der Hafen von Rio de Janeiro in Brasilien ist ein wichtiges Tor zum Mercosur. Das Freihandelsabkommen mit der EU könnte bereits 2026 in Kraft treten.

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ZOLL- UND AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

Umsetzung der neuen Anforderungen gibt. Die Abgabefrist für die jährliche CBAM-Erklärung wurde beispiels- weise vom 31. Mai auf den 31. August verschoben. Auch der verpflichtende Kauf von CBAM-Zertifikaten beginnt erst 2027, gilt aber rückwirkend für das Jahr 2026. Gleichzeitig wurde die Mindestmenge an vorzuhaltenden Zertifikaten gesenkt, was die Liquidi- tätsplanung erleichtert. Entwaldungsverordnung – Erleichterungen geplant Das Inkrafttreten der EU-Verord- nung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) sollte zunächst nochmals um ein Jahr verschoben werden, da nach Angaben der Kommission das derzeit eingesetzte IT-System nicht in der Lage ist, die für eine reibungslose Um- setzung der Verordnung erforderliche Anzahl an Nutzern zu bewältigen. Mit- te Oktober teilte die EU-Kommission dann mit, dass für mittlere und große Unternehmen die EUDR wie geplant am 30. Dezember 2025 in Kraft treten soll. Allerdings ist eine Übergangs- frist von sechs Monaten bis zum 30. Juni 2026 vorgesehen. Kleinst- und Kleinunternehmen sollen da- gegen weiterhin ein zusätzliches Jahr Zeit erhalten, um die Anforderungen zu erfüllen – ihr Geltungsbeginn wür- de somit auf den 30. Dezember 2026 verschoben. Eine wesentliche und positive Änderung wäre, dass künf- tig nur noch das Unternehmen, das ein Produkt erstmals auf den Markt bringt, eine Sorgfaltserklärung über das IT-System abgeben müsste. Das wäre eine deutliche Entlastung für die nachgelagerte Lieferkette und ent- spricht einer zentralen Forderung der IHK-Organisation. Das Europäische Parlament und der Rat der EU müssen den Vorschlag der Kommission noch billigen. Wann mit einer endgültigen Einigung und Klarheit für die Unter- nehmen zu rechnen ist, lässt sich derzeit noch nicht klar absehen. Lieferkettengesetz – Entlastung für Unternehmen Auch beim LkSG (Lieferketten- sorgfaltspflichtengesetz) sind

Der CO 2 -Grenzausgleich (CBAM) startet 2026 in die Regelphase, allerdings mit erheblichen Erleichterungen.

nen (15 Prozent), Chemikalien (25 Prozent) und Pharmazeutika (15 Prozent) aus der EU sollen sofort entfallen. Größere Exportchancen werden für Indonesiens Palmöl-, Tex- til- und Schuhindustrie erwartet. Pan-Euro-Med-Zone – das Hick Hack hat ein Ende Die Übergangsregelungen (Revised Rules) lösen die Regeln des regionalen Übereinkommens in der Pan-Euro- Med (PEM)-Zone zum 1. Januar 2026 endgültig ab. Diese sollten eigentlich schon am 1. Januar 2025 in Kraft treten und von da an für einen moder- nisierten, vereinfachten und zugleich flexibilisierten Handel zwischen den 24 Vertragsparteien des PEM-Überein- kommens sorgen. Aufgrund langwie- riger Gesetzgebungsverfahren in den einzelnen Ländern wurden nicht alle Freihandelsabkommen angepasst, so- dass mittlerweile seit drei Jahren zwei Sets an Regeln bestehen mit zunächst der Angabe „Transitional Rules“ und seit diesem Jahr „Revised Rules“. Die Verwirrung bei den Unternehmen ist seitdem groß, denn sie müssen je nach Partnerland entscheiden, welches Re- gelwerk gilt. Das erhöht das Risiko von Fehlern bei der Ausstellung von Prä-

ferenznachweisen. Ab 2026 soll dann nur noch ein Satz an Ursprungsregeln im gesamten PEM-Raum gelten und die „alten“ Regeln aus dem Jahr 2012 vollständig entfallen. Die revidierten PEM-Ursprungsregeln sind grundsätz- lich vorteilhaft, leider aber auch nicht bei allen Regeln. Hier bedarf es einer genauen Analyse von Unternehmens- seite. CBAM – KMU werden entlastet Zur Stärkung der Wettbewerbsfähig- keit europäischer Unternehmen hatte die EU- Kommission Anfang 2025 ein Omnibuspaket auf den Weg gebracht. Dies bringt für Unternehmen im Zu- sammenhang mit dem Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) der EU eine Reihe von Vereinfachungen und Vorteilen. Eine zentrale Neue- rung ist die Einführung einer Baga- tellgrenze: Unternehmen, die weniger als 50 Tonnen CO₂-relevanter Importe pro Jahr tätigen, sind vollständig von den CBAM-Pflichten befreit. Diese Regelung entlastet insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erheblich, weil sie aus dem Anwendungsbereich fallen. Darüber hinaus wurden Fristen verlängert, was den Unternehmen mehr Zeit für die

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ZOLL- UND AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

VERANSTALTUNG

Änderungen geplant. So soll die Be- richtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten unmittelbar und rückwirkend abgeschafft werden. Bußgelder sollen zudem nur noch bei schweren Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten verhängt und die Bußgeldtatbestände entsprechend von dreizehn auf vier reduziert werden. Um Unternehmen schon vor dem Abschluss des Gesetzgebungs- verfahrens zu entlasten, hat das BAFA am 1. Oktober 2025 über die sofortige Einstellung der Prüfung von Unternehmensberichten infor- miert. Damit wird dem gesetzlich angestrebten formalen Wegfall der Erstellungs- und Einreichungspflicht vorgegriffen.

Änderungen im Zoll- und Außenwirt- schaftsrecht 2025/2026

PRÄSENZ-VERANSTALTUNG MOSBACH Donnerstag, 15. Januar 2026, 13:30 bis 17:00 Uhr TEILNAHMEENTGELT:

Im Januar und Februar 2026 können Sie sich gleich an mehreren Terminen über alle relevanten Änderun- gen informieren. Wir bieten die Veranstal- tungen als Webinar sowie an unseren Standorten in Mannheim und Mosbach als Präsenz-Seminar an. Bei der Hybrid- Veranstaltung in Mannheim können Sie persönlich vor Ort oder online teilnehmen. TERMINE WEBINARE: jeweils von 09:00 bis 12:30 Uhr Freitag, 9. Januar 2026 Freitag, 16. Januar 2026 Montag, 26. Januar 2026 Freitag, 30. Januar 2026 Freitag, 6. Februar 2026 Freitag, 13. Februar 2026 HYBRID-VERANSTALTUNG MANNHEIM Mittwoch, 14. Januar 2026, 09:00 bis 12:30 Uhr

160 Euro für IHK-Mitglieder 225 Euro für Nichtmitglieder

PROGRAMM UND ANMELDUNG ihk.de/rhein-neckar/export-seminare

IHR ANSPRECHPARTNER: Oliver Falk 0621 1709-223  oliver.falk@rhein-neckar.ihk24.de

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EUROPA

EUROPA Milliardeninvestitionen in die Bahn

Schlüsselprojekte + Investitionsvolumen: Netzsanierung (4,5 Milliarden Euro pro Jahr bis 2028) Der private Bahnbetreiber Velvet hat bei Alstom 12 TGV-Schnellzüge bestellt, die bis 2028 den Betrieb aufnehmen sollen. Nachgefragte Produkte: Modernisierungstechnik, Instandhaltung, Schnellzüge Herausforderungen: zentrale Steuerung über SNCF, hoher Qualitätsanspruch Handlungsempfehlung: Instandhaltungstechnik und Systemkomponenten anbieten, Wettbewerb

durch neue Betreiber aktiv nutzen

ITALIEN

Marktstruktur: Es gibt keine originär italienischen Zughersteller in Italien. Führend bei Fern-, Regional- und Nahverkehrszügen ist Hitachi Rail. Der japanische Konzern produziert in den ehemaligen Produktionshal- len des Bahnunternehmens Ansaldo. Der französiche Alstom-Konzern forscht in seinen italienischen Niederlas- sungen an Wasserstoffzügen. Seit 2012 bietet neben der Italienischen Staatsbahn FS auch die private Bahngesellschaft NTV unter der Marke Italo Hochgeschwindigkeitszüge zwischen den wichtigsten italienischen Großstädten an. Schlüsselprojekte + Investitionsvolumen: Investitionsprogramm bis 2029 (100 Milliarden Euro, davon 60 Milliarden Euro ins Fernstreckennetz). Bis 2034 will FS bis zu 46 Hochgeschwindigkeitszüge für über 1,3 Milliarden Euro bei Hersteller Hitachi bestellen. Nachgefragte Produkte: Komponenten für Hoch- geschwindigkeitszüge, Wasserstoffzüge, innovative Herausforderungen: etablierte Großanbieter, Lokalisierungsanforderungen Handlungsempfehlung: Innovative Technologien wie Wasserstofflösungen anbieten, Kooperation mit Antriebssysteme Hitachi/Alstom prüfen, lokale Präsenz aufbauen

Der italienische Bahnmarkt hat sich geöffnet: Neben der staat- lichen Bahngesellschaft Trenitalia befördert auch der private Bahn- betreiber Italo Zugpassagiere auf den wichtigsten Hochgeschwin- digkeitsstrecken in Italien.

Der europäische Bahntechnikmarkt wächst rasant und befindet sich in einer Modernisierungs- und Investitions- welle. Milliarden fließen in Hochgeschwindigkeitsstre- cken, digitale Zugleitsysteme, Mehrsystemlokomotiven und zeitgemäße Waggons. Für deutsche Anbieter eröffnet das neue Absatzchancen, aber auch verschärften Wettbe- werb. Entscheidend ist, die Besonderheiten der einzelnen Märkte zu kennen und die eigene Positionierung daran auszurichten. Germany Trade & Invest (GTAI) hat einige bedeutende Beschaffungsvorhaben in ausgewählten Ländern recher- chiert. Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Ergebnisse zusammengefasst:

FRANKREICH

Marktstruktur: Die wichtigsten Player sind die französische Staatsbahn SNCF und der französi- sche Zughersteller Alstom. Durch die schrittweise Liberalisierung des europäischen Bahnmarktes drängen sich jedoch zunehmend italienische, spanische und internationale Bahngesellschaften auf den französi- schen Markt. Diese ziehen wiederum Investitionen nach sich.

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EUROPA

SCHWEIZ

Marktstruktur: Der Schweizer Bahnmarkt wird von dem Schweizer Zughersteller Stadler Rail beherrscht. Während die EU-Staaten per EU-Regelung gezwungen sind, den Markt für ausländische Anbieter zu öffnen, ist der Schweizer Personenverkehr fest in der Hand der Schweizer Staatsbahn SBB.  Schlüsselprojekte + Investitionsvolumen: Erneuerung des Güterfuhrparks bis 2040 2026 will die SBB bis zu 46 mehrsystemfähige Schnell- züge für Fahrten ins Ausland kaufen. Nachgefragte Produkte und Lösungen: Wartung, Bremssysteme, Signaltechnik, Spezialkomponenten Herausforderungen: kleiner, saturierter Markt mit hohen Qualitätsanforderungen Handlungsempfehlung: auf Wartungsverträge und Speziallösungen setzen, Kooperation mit Stadler

Erneut gut besucht: Intensive Gespräche auf dem baden-württem- bergischen Firmengemeinschaftsstand auf der TRAKO 2025.

suchen

Erfolgreiche Messebeteiligung auf der TRAKO

SPANIEN

Marktstruktur: Neben den beiden großen nationa- len Herstellern CAF und Talgo produzieren auch internationale OEMs wie Siemens für den spanischen Markt. Schlüsselprojekte + Investitionsvolumen: Ausbau von 1.500 Kilometern Hochgeschwindigkeits- strecken, Atlantik- und Mittelmeerkorridore (2,5 Milliarden Euro in Ausschreibungen 2025) Nachgefragte Produkte und Lösungen: Komponen- ten für Hochgeschwindigkeitszüge, Signaltechnik,

Eine gute Möglichkeit, den europäischen Bahntechnik- markt zu erschließen, bieten nationale, europäische und internationale Branchenmessen. Die in diesem Jahr größte europäische Leitmesse für Bahntechnik TRAKO fand vom 23. bis 26. September in Danzig, Polen statt. Wir organisieren dort bereits seit 2017 einen baden- württembergischen Firmengemeinschaftsstand. Auch in diesem Jahr nutzten wieder 15 baden-württembergische Unternehmen die Gelegenheit, ihre Bahntechniklösungen vorzustellen, neue Kunden zu gewinnen oder bestehende Geschäftsbeziehungen zu pflegen. Der Firmengemein- schaftsstand deckte wieder die gesamte Bandbreite der Bahntechnik ab: von Gleisschneidemaschinen, Cyber-Se- curity-Lösungen über 3D-Druck und Design-Lösungen für Züge. Einige der Aussteller sind bereits seit Beginn an mit dabei und konnten die Entwicklung der Messe in den letzten Jahren beobachten: Von einer rein nationalen Messen mit polnischen Fachbesuchern hat sie sich inzwischen zur zweitgrößten internationalen Fachmesse für Bahntechnik entwickelt. Auch die Unternehmen, die in diesem Jahr zum ersten Mal mit dabei waren, waren sehr zufrieden mit ihrem Messeauftritt. Sie schätzten die hohe Sichtbarkeit des 188 Quadratmeter großen Stands und das „Alles aus einer Hand“-Konzept: Dadurch konnten sie mit geringem zeitlichem und finanziellem Aufwand ihre Produkte und Lösungen präsentieren und sich einen Überblick über das Marktpotenzial für ihre Produkte verschaffen. GTAI/IHK

Türen, Bremssysteme.

Herausforderungen: hoher Wettbewerbsdruck, etablierte Herstellerstrukturen Handlungsempfehlung: Nischen besetzen, Lieferengpässe der großen Hersteller nutzen

IHRE ANSPRECHPARTNERIN:

Heide Schmidt Europäische Märkte / Enterprise Europe Network 0621 1709-147 heide.schmidt@rhein-neckar.ihk24.de

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AWAETUitReOl PA

POLEN Rüstungsindustrie sucht Partner

Die meisten polnischen Rüstungs- unternehmen produzieren für den heimischen Markt. Einige Modelle wie das tragbare Raketensystem Piorun oder das gepanzerte Fahrzeug Oncilla werden aber bereits auch exportiert – vor allem in die Ukraine. Steigt die Nachfrage, sollen zusätz- liche Werke entstehen. Auch deutsche Zulieferer profitieren: In polnischen Militärfahrzeugen kommen Motoren von MTU Solutions und Getriebe von ZF zum Einsatz. Polen investiert parallel in die Verteidigungsinfrastruktur. Entlang der Grenze zu Belarus entstehen im Rahmen des Programms Ostschild neue Verteidigungsanlagen. Bis 2028 sind dafür rund 2,3 Milliarden Euro vorgesehen.. Die hohen Ausgaben belasten die Staatskasse. 2024 lag das Defizit bei 6,6 Prozent des BIP. Zur Finanzierung hat das Ministerium für EU-Fonds rund 7,1 Milliarden Euro aus dem europäischen Wiederaufbaufonds für Verteidigungsprojekte umgewidmet – mit Zustimmung der EU-Kommission. Künftig könnte Polen auch vom EU-Programm SAFE profitieren, das zinsgünstige Kredite für gemeinsame Rüstungsprojekte bietet. Im Gespräch ist die Finanzierung neuer U-Boote, bei der auch deutsche, italienische und schwedische Firmen Chancen haben. GTAI/IHK Das polnische Verteidigungsministe- rium und das Nationalen Sicherheits- büro bieten einen Katalog mit allen großen Rüstungsunternehmen Polens in englischer Sprache:  bbn.gov.pl/pl/wydarzenia/9962,The-Po- lish-Defence-and-Security-Equipment- Catalogue.html Polnische Unternehmen organisieren sich in der Kammer der nationalen Rüstungshersteller PIPnROK:

Die internationa- le Messe MSPO in Kielce : Polens wachsender Ver- teidigungsmarkt zieht Investoren und Technologie- partner aus Europa und Übersee an.

Leopard-2-Panzer für die polnische Armee modernisiert. PGZ baut zudem seine Munitions- produktion stark aus. Ab 2028 sollen bis zu 180.000 Artilleriegeschosse pro Jahr hergestellt werden – fast das Neunfache der aktuellen Menge. Dafür stehen rund 570 Millionen Euro von einem staatlichem Fonds bereit. Gemeinsam mit dem Chemie- konzern Azoty ist eine neue Schieß- pulverfabrik geplant. Über Lizenzen für großkalibrige Munition wird mit internationalen Partnern verhandelt, darunter der deutsch-französischen KNDS-Gruppe. Im Fahrzeugbau setzt Polen hingegen auf Eigenentwicklungen. So stammt der Schützenpanzer Borsuk von der PGZ-Tochter HSW und wird bereits in Serie produziert. Um die steigende Nachfrage der Armee zu decken, sollen die Produktionskapazitäten ausgebaut werden. Andere Werke des Konzerns sind einen Schritt weiter. Der Herstel- ler Jelcz baut für rund 167 Millionen Euro eine neue Fabrik, um Fahrgestelle für Luftabwehrsysteme und Mehrfach- raketenwerfer zu fertigen.

Polen steigert seine Verteidi- gungsausgaben deutlich. Mit 4,7 Prozent des Bruttoinlandspro- dukts (BIP) im Jahr 2025 liegt das Land innerhalb der NATO an der Spitze. Der Rüstungsetat dürfte zwischen 2025 und 2035 mehr als doppelt so hoch sein wie im Jahr- zehnt zuvor. Bisher fließen bis zu 80 Prozent der Mittel an ausländische Konzerne, vor allem aus den USA und Südkorea. Das Verteidigungsministe- rium will dies ändern und künftig rund die Hälfte der Beschaffungen an die heimische Industrie vergeben. Dafür sucht Polen verstärkt nach internationalen Technologiepartnern. Das private Unternehmen WB etwa plant gemeinsam mit dem südko- reanischen Hersteller Hanwha die Produktion von Raketen. Auch der staatliche Konzern PGZ arbeitet mit südkoreanischen Partnern zusam- men. Die PGZ-Tochter Bumar-Łabędy soll künftig Kampfpanzer des Typs K2 der Hyundai Rotem in Polen montie- ren und Begleitfahrzeuge herstellen. Bereits zuvor hatte Bumar-Łabędy zusammen mit Rheinmetall mehrere

przemysl-obronny.pl/pl/startowa

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EUROPA

DÄNEMARK Schlüsselprojekt der Offshore-Wind-Strategie

Ab 2030 soll die Ostseeinsel Bornholm als Sammel- punkt für bis zu 3 Gigawatt Strom aus Offshore- Windparks dienen, die rund 15 Kilometer vor der Küste errichtet werden. Diese Verbindung ist Teil eines grenz- überschreitenden Energieverbunds, der die Versorgungs- sicherheit in der Ostseeregion stärken und den europäi- schen Strommarkt enger verzahnen soll. Die Kooperation mit Deutschland wurde im Rahmen des Baltic Sea Energy Security Summit 2022 beschlossen. Mit der Bornholm Energy Island möchte Dänemark seine installierte Offshore-Windkapazität nahezu verdoppeln. Die wirtschaftliche Bedeutung ist enorm: Neben dem Bau der Offshore-Windparks entstehen auf Bornholm und in Seeland umfangreiche elektrotechnische Anlagen, die zu den größten Infrastrukturprojekten in der dänischen Ge- schichte zählen. Die Ausschreibungen und der Bau werden von der dänischen Energieagentur und dem Netzbetreiber Energinet koordiniert. Die Investitionen sind Teil einer dänischen Industrie- strategie, die auf Export und internationale Partner- schaften setzt. Die Windbranche schafft zehntausende Jobs und erzielt Milliardenumsätze – vor allem durch den Export von Technologie und Know-how. Besonders eng ist die Zusammenarbeit mit Deutschland, die als Strom- drehscheiben auch deutsche Netze stabilisieren sollen. Gemeinsame Ausschreibungen und Forschungsprojekte vertiefen diese Kooperation und stärken die europäische Energieintegration. GTAI/IHK

Vorreiter bei grüner Energie: 58 Prozent des dänischen Stroms wird bereits mit Windkraft erzeugt. Im Bild: Der Middelgrunden Offshore- Windpark im Øresund vor Kopenhagen.

RUSSLAND Erhöhung der Mehrwertsteuer

kompensieren, und gleichzei- tig die wachsenden Haushalts- ausgaben im Krieg gegen die Ukraine weiter zu finanzieren. Die Erhöhung der Mehrwert- steuer kann weitreichende Auswirkungen auf die gesamte Wirtschaft des Landes haben. Höhere Preise wirken sich direkt auf die allgemeine Kauf- kraft aus. Dadurch könnten Konsumverhalten und Nach- frage im Inland weiter einge- schränkt werden, insbesondere bei importierten Gütern und nicht lebensnotwendigen Produkten. Gerade die priva- ten Haushalte werden durch

Am 24. September 2025 gab das russische

die höheren Preise stärker belastet, was sich in einer Verringerung der verfügbaren Mittel für andere Ausgaben niederschlägt. Ob die geplante Steuererhö- hung tatsächlich zur Stabi- lisierung der Staatsfinanzen beiträgt oder lediglich die Wirtschaft weiter belastet, bleibt abzuwarten. Unter- nehmen mit internationalen Verflechtungen sollten die Entwicklungen aufmerk- sam verfolgen und mögliche indirekte Effekte auf ihre Ge- schäftsaktivitäten frühzeitig berücksichtigen. minfin.gov.ru/IHK

Finanzministerium bekannt, dass die Mehrwertsteuer zu Beginn des kommenden Jahres um 2 Prozentpunkte von derzeit 20 auf 22 Prozent angehoben werden soll. Der ermäßigte Satz von 10 Prozent, der für gesellschaftlich relevante Güter wie Lebens- mittel, Arzneimittel und medizinische Produkte gilt, bleibt unverändert. Die russische Regierung versucht mit dieser Maßnahme die sinkenden Einnahmen aus dem Öl- und Gassektor zu

23% WENIGER EINNAHMEN aus Öl und Gas im September 2025 im Vergleich zum

Vorjahreswert. QUELLE: REUTERS

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USA Abgrenzung von Arbeitnehmern

(U.S. Department of Labor – DOL) wieder auf ältere Leit- linien zurück, etwa das Fact Sheet #13 aus dem Jahr 2008. Diese Standards gelten als arbeitgeberfreundlicher, da sie die Einstufung von Beschäftigten als unabhängigen Auf- tragnehmer erleichtern. Rechtsunsicherheit für Unternehmen Die Situation ist dadurch komplex, da in behördlichen Vollzugsverfahren nun wieder die älteren Leitlinien zur Anwendung kommen, während die Vorgaben aus 2024 in laufenden Gerichtsverfahren weiterhin berücksichtigt werden können. Hinzu kommt, dass mehrere Klagen gegen die Neuregelungen anhängig sind und eine endgültige Entscheidung über deren Aufhebung noch aussteht. Unter- nehmen sowie Beschäftigte sehen sich daher mit einer erheblichen Rechtsunsicherheit konfrontiert. Neben den bundesrechtlichen Vorgaben existieren in den USA eigenständige Regelungen der US-Bundesstaa- ten. Besonders bekannt ist zum Beispiel die kalifornische Assembly Bill 5, die seit 2020 für viele Branchen eine gesetzliche Vermutung des Arbeitnehmerstatus vorsieht, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Auch Bundesstaaten wie Massachusetts oder New Jersey ver- folgen restriktivere Ansätze und nutzen sogenannte ABC- Tests, bei dem die Unternehmer nachweisen müssen, dass ein Auftragnehmer tatsächlich unabhängig ist. Andere Bundesstaaten wie Texas und Florida halten dagegen an liberalen Standards fest und gewähren Unternehmern größere Flexibilität. Damit entsteht ein Flickenteppich, da die Leitlinien auf Bundesebene nicht notwendigerweise mit den Grundsät- zen der einzelnen US-Bundesstaaten übereinstimmen. Für landesweit tätige Unternehmen bedeutet das erheblichen Anpassungsaufwand und das Risiko widersprüchlicher rechtlicher Bewertungen. Ausblick Die künftige Entwicklung hängt sowohl von gericht- lichen Entscheidungen als auch von weiteren politischen Weichenstellungen ab. Klar ist: Die Einstufung von Beschäftigten bleibt ein hoch umkämpftes Feld, in dem Bundesrecht und das Recht der einzelnen US-Bundestaa- ten nicht immer deckungsgleich sind. Für Unternehmen wie für Beschäftigte ist die Transparenz über die jeweiligen Standards jedoch entscheidend, um rechtliche Risiken zu vermeiden. GTAI/IHK Das Fact Sheet #13 ist auf der Website des U.S. Department of Labor abrufbar:

Auftragnehmer oder Angestellter? Bei der Einstufung von Arbeits- verhältnissen stehen Unternehmen in den USA derzeit vor recht- lichen Unklarheiten.

Die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmern (emp- loyees) und unabhängigen Auftragnehmern (independent contractors) ist in den USA seit Jahren umstritten. Für Beschäftigte entscheidet sie über Mindestlohn, Überstundenvergütung, Sozialleistungen und arbeitsrechtlichen Schutz. US-Unternehmen betonen wiederum die Notwendigkeit flexibler Vertrags- modelle. um Arbeitskräfte bedarfsgerecht und projekt- bezogen einzubinden. Bundesrechtliche Neuregelungen Anfang 2024 wurde auf Bundesebene eine neue Regel eingeführt, die die Kriterien für die Einstufung verschärfte. Sie basierte auf einem sechsstufigen „economic realities test“, bei dem unter anderem Faktoren wie die Kontrolle durch den Auftraggeber, die Dauer der Arbeitsbeziehung und die Einbindung in die unternehmerische Tätigkeit insgesamt berücksichtigt worden sind. Ziel dieser Rege- lung war es, mehr Beschäftigten den Arbeitnehmerstatus zusprechen zu können. Seit Mai 2025 wird diese Regel jedoch nicht mehr an- gewendet. Stattdessen greift das US-Arbeitsministerium

 dol.gov/agencies/whd/fact-sheets > Number 13

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AMERIKAS

CHILE Sekundärbergbau vor dem Durchbruch

Hintergrund bereitet die Tailings von El Teniente nach Kupfer und Molybdän auf und trägt damit rund 9 Prozent zum Kupferausstoß der Mine bei. Darüber hinaus gibt es klei- nere Initiativen im Norden etwa zur Gold- oder Eisenrückgewinnung. Der bisher geringe Fortschritt beim Sekundärbergbau liegt vor allem an fehlenden Regelungen. Wer Abraum nutzen wollte, musste bislang den kompletten Genehmigungsprozess eines Bergbauprojekts durchlaufen – mit immensen Kosten. Dies soll sich ändern: Im Rahmen der „Política Nacional de la Minería 2050“ arbeitet das Bergbauminis- terium an neuen Leitlinien für die Nutzung von Tailings. Bis 2026 sollen konkrete Vorgaben zu Genehmigung, Eigentumsfragen und Anreizen für die Kreislaufwirtschaft vorliegen. Anbieter von Ingenieurlösungen dürften bei Bergbaufirmen zuneh- mend Gehör finden. Denn sinkende

Gewaltige Halden und Becken mit Aufbereitungsrückständen (englisch: tailings; spanisch: relaves) sind das Erbe des seit Jahrhunderten in Chile betriebenen Bergbaus. Der steigende Weltmarktpreis für Kupfer und der schwierigere Abbau primärer Lagerstätten machen ihre Wiederauf- bereitung zunehmend rentabel. Bis 2026 will Chile den hierfür fehlenden gesetzlichen Rahmen schaffen. Es existieren bereits alte Halden, die einen höheren Kupfergehalt aufweisen als heutige Primärvor- kommen. Deren Abbau lohnt sich dank moderner Technologie und in Anbetracht des hohen Kupferprei- ses. Neben Kupfer könnten in den Rückständen auch andere Rohstoffe enthalten sein. Hierzu zählten Gold, Silber, Molybdän, Kobalt, aber auch seltene Erden. Ein Blick lohnt sich speziell auf die Reste aus den Kon- zentrations- und späteren Verarbei- tungsprozessen bis zur Schmelze, da die Betreiber oft nur das Kupfer extrahierten, andere Stoffe aber weg- warfen. Insgesamt beziffert der staatliche geologische Dienst Sernageomin (Ser- vicio Nacional de Geología y Minería) den Umfang der Tailing-Lagerstätten Chiles auf 11,4 Milliarden Tonnen. Die Deutsche Rohstoffagentur DERA kam in ihren Berechnungen sogar auf Abbaurückstände aus dem Kupfer- bergbau allein zwischen 1950 und 2024 von etwa 19 Milliarden Tonnen. Mit den viel kleineren Fördermen- gen von Gold, Blei oder Zink ergäben sich 20 Milliarden Tonnen. Bereits 795 Tailingbecken wurden in Chile kartiert. Für eine wirtschaftliche Nutzung sind jedoch genauere Unter- suchungen nötig. Trotzdem gibt es in Chile nur wenige Beispiele für den Sekundärberg- bau. Paradebeispiel ist Minera Valle Central. Die Firma mit kanadischem

Erzgehalte und steigende Energie- und Umweltkosten erschweren die Erschließung von Lagerstätten. Alte Halden aufzubereiten bietet Vorteile, da das Gestein bereits zerkleinert ist. Dabei wird moderne, auf KI, Sensorik und Automatisierung gestützte Moni- toring- und Analysetechnik benötigt, um Sicherheitsrisiken in den Minen zu minimieren. Neue Chancen bringt auch der fort- schreitende Übergang zum Untertage- bau. Abraum kann hierbei als Füll- material zurück in die Mine gebracht werden. Dies reduziert Risiken, trägt zur Stabilität der Minen bei und mini- miert Umweltbelastungen. Für stabile Untertagebauten sind entwässerte, aushärtende Füllsysteme nötig – eine Technik, in der deutsche Unterneh- men viel Erfahrung besitzen. Der steigende Bedarf an sicheren Rück- verfüllungssystemen eröffnet neue Geschäftschancen im chilenischen Bergbau. GTAI/IHK/AHK

Gigantische Vorkommen: Bislang wird Kupfer in Chile primär im Tagebau gewonnen, wie hier im Kupferbergwerk Chuquicamata in der nordchilenischen Atacama-Wüste.

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ASIEN-PAZIFIK

INDIEN Zahlreiche neue Flughäfen entstehen

Indiens Luftfahrt hat sich zu einer wettbewerbsfähigen Branche entwickelt. Der Subkonti- nent ist mittlerweile nach den USA, China, dem Vereinigten Königreich und Spanien der fünftgrößte Luftfahrtmarkt der Welt. Getrieben wird die Luftfahrt durch steigende verfügbare Einkommen, eine wachsende Nachfrage nach Reisen und den Ausbau der regionalen Konnektivität. Auch strategische Regierungsinitiativen haben maßgeblich zur Erfolgsgeschichte beigetragen. Die Zahl der Flughäfen in Indien hat sich von 74 im Jahr 2014 auf 159 (Stand: Februar 2025) mehr als verdoppelt. Und die Entwicklung hält an: Die Regierung plant, die Anzahl bis 2047 auf 350 bis 400 zu erhöhen. Ein Trend ist zudem die Einrichtung von Flughäfen in unmittelbarer Nähe zueinander. Der Flughafen Noida soll als sekundäres Drehkreuz für die Hauptstadtre- gion Delhi fungieren, genauso wie der Navi Mumbai Airport für die Metropolregion Mumbai. Die kom- menden Flughäfen in Bengaluru und Chennai werden wahrschein- lich einem ähnlichen Zweck dienen.

Mit solchen „Zweitflughäfen“ können die Haupt-Airports in Spitzenzeiten entlastet werden. GTAI/IHK

Der Boom in der Luftfahrtindustrie zeigt sich im deutlichen Anstieg der Passagier- und Frachtabfertigung. Insgesamt zählten indische Flughäfen im vergangenen Jahr rund 411 Millionen Passa- giere. Im Bild: Der Delhi Indira Gandhi International Airport.

40,8 MILLIARDEN US-DOLLAR prognostizierte Marktgröße des Luftverkehrs in Indien bis 2033 gemäß des Markt- forschungsinstituts IMARC Group. QUELLE: GTAI

CHINA Änderungen im Schiedsgesetz verabschiedet

schriftlich vereinbarten Schiedsort, sofern die Parteien keine andere Rechtswahl getroffen haben. Liegt keine Vereinbarung vor, wird der Schiedsort nach der Schieds- ordnung oder durch das Schiedsgericht unter Berück- sichtigung der Umstände festgelegt. Schließlich stellt das Gesetz klar, dass Online-Schiedsverfahren rechtlich den analogen Verfahren gleichgestellt sind, sofern keine Partei widerspricht. GTAI/IHK Die geänderte Fassung finden Sie auf der Website des chi - nesischen Justizministeriums (nur auf Chinesisch):

China hat eine umfassende Reform seines Arbitra- tion Law verabschiedet. Die Neuregelungen treten im März 2026 in Kraft. Schiedsverfahren mit Auslandsbezug werden künftig deutlich erweitert: Während sie bislang auf Streitigkeiten aus Außenwirtschaft, Handel, Transport und Seefahrt beschränkt waren, gelten diese Bereiche künftig nur noch als Beispiele für auslandsbezogene Fälle. Neu ist zudem die Möglichkeit, in bestimmten Fällen Ad-hoc-Schiedsver- fahren durchzuführen – etwa bei maritimen Angelegen- heiten mit Auslandsbezug oder bei Streitigkeiten zwischen Unternehmen, die in Freihandelszonen oder vom Staatsrat bestimmten Gebieten registriert sind. Das anwendbare Recht richtet sich künftig nach dem

 moj.gov.cn/pub/sfbgw/gwxw/xwyw/202509/ t20250913_525029.html

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ASIEN-PAZIFIK

INDONESIEN / EU Welche Vorteile bietet das Freihandelsabkommen?

Welche Produkte profitieren besonders?

Die neuen Ursprungsregeln garantieren, dass nur Produkte mit ausreichender Wertschöpfung in der EU oder in Indonesien von Zollpräferenzen profitieren. Durch eine neu eingeführte Selbstzerti- fizierung sinkt der Verwaltungs- aufwand, insbesondere für KMU. Das Abkommen schafft zudem ein faires digitales Handelsumfeld und verbietet Zölle auf elektronische Übermittlungen. Ein weiteres Ziel des CEPA ist es, technische Handelshemmnisse zwischen den beiden Ländern zu beseitigen. Für Schlüsselsektoren wie Maschinen, Elektronik und energieeffiziente Produkte stimmte Indonesien zu, Zertifikate und Prüf- berichte von in der EU ansässigen, akkreditierten Stellen zu akzeptieren. Dadurch entfällt die Notwendigkeit einer teuren und zeitaufwändigen Prüfung und erneuten Zertifizierung in Indonesien. Sicherung der Rohstoffversorgung Das Abkommen zielt auch darauf ab, stabile und zuverlässige Lieferketten für kritische Rohstoffe zu gewährleis- ten. Indonesien ist ein bedeutender Lieferant von Rohstoffen wie Nickel, das für die Batterieproduktion in der Elektromobilität essenziell ist. Das Abkommen soll die Abhängigkeit von anderen Lieferanten verringern. Zudem gelten für bestimmte Waren- tarifnummern von Palmöl zollfreie Importquoten. Nächste Schritte Nach Abschluss der rechtlichen Prüfung beginnen nun die Ratifizie- rungsprozesse in beiden Parlamenten. Bei Zustimmung könnte das Ab- kommen am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Am 23. September 2025 haben die EU und Indone-

sien die Verhandlungen über ein umfassendes Wirtschaftspartner- schaftsabkommen (Comprehensive Economic Partnership Agreement, CEPA) abgeschlossen. Für die international vernetzte deutsche Wirt- schaft ist das eine erfreuliche Nach- richt: Mit über 285 Millionen Einwoh- nern und einem Bruttoinlandsprodukt (BIP) von 1,4 Billionen US-Dollar ist Indonesien der größte Binnenmarkt unter den boomenden ASEAN-Staa- ten. Abbau von Handelshürden Im Jahr 2024 belief sich der Waren- handel zwischen der EU und Indo- nesien auf 27,3 Milliarden Euro. Die EU importierte Waren im Wert von 17,5 Milliarden Euro und exportierte Güter im Umfang von 9,8 Milliarden Euro. Durch das CEPA entsteht nun eine fast vollständige Freihandels- zone – 98 Prozent der Zölle sollen mit Inkrafttreten des Abkommens abge- schafft werden. Bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens sollen 80 Prozent der Produkte zollfrei sein. Insgesamt werden die EU-Exporteure etwa 600 Millionen Euro pro Jahr an Zöllen sparen. Besonders in Branchen wie Auto- mobilindustrie, Maschinenbau und Chemie eröffnen sich neue Absatz- und Kooperationsmöglichkeiten in einem dynamischen Wachstums- markt. Etwa 15.000 kleine und mittlere Unternehmen aus der EU exportieren bereits heute nach Indonesien – künftig profitieren sie von deutlich besseren Wettbewerbs- bedingungen. Durch das Abkommen werden zudem 221 europäische geografische Angaben für landwirt- schaftliche Erzeugnisse und Lebens- mittel geschützt.

Produkt- gruppe

Aktuelle Zollsätze auf EU- Produkte

Geplanter Zollabbau

50 Prozent

Automobile

schrittweiser Wegfall von Zöllen inner- halb von fünf Jahren bei Inkrafttreten größtenteils zollfrei

15 Prozent

Maschinen und Elektronik

Arzneimittel

15 Prozent

bei Inkrafttreten größtenteils zollfrei

Chemikalien

25 Prozent

bei Inkrafttreten größtenteils zollfrei

Verarbeitete Lebensmittel

30 Prozent

bei Inkrafttreten größtenteils zollfrei

10 Prozent

bei Inkrafttreten größtenteils zollfrei

Milch- erzeugnisse

Fleischer- zeugnisse

5 – 20 Prozent

bei Inkrafttreten größtenteils zollfrei

QUELLE: EU-KOMMISSION, ACCESS2MARKETS

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MENA/AFRIKA

VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE

Smart-City-Projekte bieten Chancen

Potenziale in Bereichen wie Verkehrs- management, Energieversorgung, Gebäudetechnik und nachhaltiger Mobilität. Masdar City in Abu Dhabi gilt als Pionierprojekt dieser Entwicklung. Seit 2006 entsteht dort eine CO2-ar- me Ökostadt mit Investitionen von über 22 Milliarden US-Dollar. Trotz Verzögerungen gilt Masdar City als internationales Modell für energie- effiziente Architektur und intelli- gente Infrastruktur. Gesucht werden Partner in den Feldern Smart Grids, Energiespeicher und Gebäudetechno- logie – Bereiche, in denen deutsche Unternehmen mit Qualität, Effizienz und Know-how punkten können. Auch die Expo City Dubai, hervorge- gangen aus der Weltausstellung 2020, investiert bis 2029 rund 3 Milliarden US-Dollar in ein vernetztes, digital gesteuertes Stadtviertel. Eine von Siemens implementierte IoT-Infras- truktur bildet das technologische Rückgrat. Durch intelligente Sensorik

und Datenanalyse werden Verkehrs- und Energieflüsse optimiert. Ein weiteres Vorzeigeprojekt ist „The Sustainable City“ im Südwes- ten Dubais. Seit 2015 entstehen dort energieeffiziente Wohnhäuser, Solar- anlagen und Recyclinginfrastruktu- ren. Ergänzt wird das Projekt durch innovative Mobilitätslösungen, wie etwa den Test autonomer Lufttaxis des deutschen Start-ups Volocopter, das in enger Kooperation mit den Behörden agiert und 2026 den offi- ziellen Start plant. Deutsche Unternehmen wie Sie- mens, Thyssenkrupp, Bauer, SAP oder T-Systems sind bereits in zentralen Projekten der Region präsent. Sie liefern IoT-Systeme, smarte Energie- und Gebäudetechnik, Datensicher- heitslösungen und nachhaltige Infra- struktur. Ihre Erfolgsrezepte: klare Spezialisierung, langfristige Markt- strategie und lokale Partnerschaf- ten. Denn der Wettbewerb ist stark: Asiatische Konzerne wie Huawei dominieren die 5G- und IoT-Sektoren, während lokale Anbieter wie Etisalat und G42 den KI-Markt prägen. Für den Markteintritt empfiehlt sich daher ein strategisches Vorgehen: Eine frühe Vorbereitung auf komplexe Ausschreibungen, kulturelles Feinge- fühl und Präsenz auf regionalen Leit- messen. Besonders kleine und mittel- ständische Unternehmen können in Nischenmärkten wie intelligenter Gebäudetechnik, Energieeffizienz oder urbaner Mobilität nachhaltige Geschäftschancen nutzen. Die Smart-City-Offensive der VAE ist Teil eines umfassenden wirtschaft- lichen Transformationsprozesses. Sie bietet nicht nur ein Labor für Zu- kunftstechnologien, sondern auch ein Sprungbrett in den gesamten Golf- markt. Für deutsche Firmen mit Inno- vationskraft, technischem Know-how und strategischem Weitblick eröffnet sich hier einer der spannendsten In- vestitionsstandorte der kommenden Dekade. GTAI/IHK

Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) entwickeln sich mit großem Tempo zu einem globalen Zentrum für technologische Innova- tion und nachhaltige Stadtentwick- lung. Während Nachbarstaaten wie Saudi-Arabien und Katar ihre Smart- City-Visionen noch in frühen Phasen umsetzen, investieren Dubai und Abu Dhabi bereits Milliarden in digitale Infrastruktur, smarte Verwaltung und ökologische Stadtplanung. Der Erfolg zeigt sich im IMD Smart City Index 2025: Dubai belegt weltweit Platz vier und Abu Dhabi folgt auf Rang fünf direkt hinter Zürich, Oslo und Genf. Smart-City-Konzepte gelten in der Golfregion als Kernbestandteil der na- tionalen Transformationsstrategien. Sie sollen wirtschaftliche Diversi- fizierung, ökologische Nachhaltigkeit und internationale Innovationsfüh- rerschaft fördern. Besonders attrak- tiv ist, dass digitale Technologien von Beginn an in die Stadtplanung integriert werden. Dies eröffnet große

Digital und vernetzt: Das Gelände der Expo 2020 soll in ein smartes zukunftsorientiertes Stadtviertel weiterentwickelt werden.

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