IHK-Global Business Ausgabe 11/2025

ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

IHK Global Business Impressum Herausgeber Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar Geschäftsbereich International L 1, 2, 68161 Mannheim www.ihk.de/rhein-neckar Redaktion Georg Müller (verantw.) Tel. 0621 1709-228 global-business@rhein-neckar.ihk24.de Erscheinungsweise monatlich (11 Ausgaben im Jahr) Redaktionsschluss

LKSG Entlastung für Unternehmen

APS Neue Aussetzungen

Das Allgemeine Präferenz-System (APS) der EU unterstützt die Einfuhr von Ursprungswaren aus Entwicklungsländern durch die Reduzierung von Importzöllen. Die Kriterien für Zollpräferenzen im Rahmen des Allgemeinen Zollpräferenzschemas sind in der Verordnung 978/2012 festgelegt. Wettbewerbs- fähige Sektoren aus APS-Ländern können von Zollvorteilen dagegen ausgeschlossen werden. Dies ist bei den Ländern Indien, Indonesien und Kenia der Fall und wird durch eine Aussetzungs- verordnung geregelt, die eine Gültigkeit von drei Jahren hat und zum 31. Dezember 2025 ausläuft. Ab dem 1. Januar 2026 hat die EU mit der Verordnung 1909/2025 die Aussetzungen neu geregelt und diese beinhaltet wiederum Waren aus Indien, Indonesien und Kenia. Inhaltliche Änderungen betreffen Indien, hier entfallen die APS-Zollvorteile ab 2026 bei folgenden Warengruppen: S-5 Mineralische Stoffe, S-7b Kautschuk und Waren daraus, S-17b Kraftfahrzeuge, Zweiräder, Luft- und Raumfahrzeuge und Wasserfahrzeuge. Zoll/IHK

Am 3. September 2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) beschlossen. Der Regierungsentwurf zielt darauf ab, die Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten unmittelbar und rückwirkend abzu- schaffen. Auch eine Änderung der Bußgeldvorschriften wird angestrebt. Bußgelder sollen nur noch bei schweren Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten verhängt und die Bußgeldtatbestände entsprechend von dreizehn auf vier reduziert werden. Um Unternehmen schon vor dem Ab- schluss des Gesetzgebungsverfahrens zu entlasten, wurde das BAFA angewiesen, die Prüfung von Unternehmensberich- ten ab sofort einzustellen. Das BAFA hat am 1. Oktober 2025 über die sofortige Einstellung der Prüfung von Unterneh- mensberichten informiert. Damit wird dem gesetzlich angestrebten formalen Wegfall der Erstellungs- und Einrei- chungspflicht vorgegriffen. DIHK/IHK

jeweils am 20. des Vormonats Gesamtherstellung, Verlag, Druck, Anzeigenservice Endriß + Prüfer Verlags-GmbH Ooser Bahnhofstr. 16 76532 Baden-Baden Tel. 07221 211917 verlag@endriss-pruefer.com www.endriss-pruefer.com Verlags-/Anzeigenleitung Andrea Albecker Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 47 vom Januar 2025 Satz, Layout .punto design Werbeagentur Bernhard Kück 69469 Weinheim www.puntodesign.de

NIGERIA De-Minimis-Regelung für Kleinsendungen

IHK Global Business wird unter ande- rem in Zusammenarbeit mit Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarke- ting mbH erstellt.

USA Update Zölle auf Autos und Holz

Der nigerianische Zoll hat im September 2025 einen De-Minimis-Grenzwert von 300 US-Dollar für Importsendungen festgelegt. Die Regelung betrifft Sendungen von geringfü- gigem Wert, Expresssendungen und Waren im Reisegepäck. Waren bis zu diesem Schwellen- wert können von Zöllen und weiteren Einfuhr- abgaben befreit in Nigeria eingeführt werden, vorausgesetzt, es handelt sich nicht um verbotene oder beschränkte Güter. GTAI/IHK

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In dem Handelsdeal zwischen der EU und den USA wurde für Fahrzeuge und Fahrzeugteile mit Ursprung in der EU der pauschale Zollsatz von 15 Prozent, sofern der MFN-Zollsatz nicht mehr als 15 Prozent vorsieht, vereinbart. Dies hat die USA rückwirkend zum 1. August 2025 umgesetzt. Seit dem 14. Oktober 2025 gelten bei der Einfuhr in die USA Einfuhrzölle von 10 Prozent auf Weich- und Schnitt- holz und 25 Prozent (30 Prozent ab 1. Januar 2026) auf gepolsterte Holz- möbelprodukte, fertige Küchenschrän- ke und Waschtische sowie deren Teile. Der Zollsatz für diese Produkte mit Ursprung Europäische Union beträgt 15 Prozent. GTAI/IHK

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