IHK-Global Business Ausgabe 11/2025

ZOLL- UND AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

Neue Freihandelsabkommen mit Mercosur und Indonesien

Trump 2.0 – Zölle, Zölle, Zölle In der zweiten Amtszeit von US-Präsident Donald Trump stehen Zölle an der Tagesordnung. Die Zollpolitik ist ge- prägt von Protektionismus, wirtschaftlichem Nationalis- mus und erratischen Entscheidungen. Die USA haben länderspezifische reziproke Zusatzzölle und sektorale (güterbezogene) Zölle eingeführt. Mit der EU einigte man sich Ende Juli auf einen Zolldeal: Seit dem 7. August 2025 erheben die USA auf deutsche Waren einen pauschalen Zoll von 15 Prozent, die EU verpflichtete sich im Gegenzug sämtliche Industriezölle auf amerikanische Waren abzu- schaffen. Schlimmer hat es beispielsweise die Schweiz getroffen, auf deren Waren ein pauschaler Zoll von 39 Prozent erhoben wird. Spezifische Zusatzzölle werden in den USA auf be- stimmte Produktkategorien, wie etwa 50 Prozent auf Eisen, Stahl, Aluminium und Kupfer sowie Derivate erhoben. Große Probleme bereitet den Unternehmen, den Anteil des Stahls zu ermitteln, denn die 50 Prozent fallen nur auf den Wert des Stahlgehalts an. Auf den Rest fallen 15 Prozent an. Die Menge des Stahlanteils ist in Kilogramm und der Wert grundsätzlich anhand des Einkaufspreises des Stahls anzugeben. Zudem muss das Schmelz- und Gussland mit angegeben werden. Auch 2026 ist mit weiteren güterbezogenen Zöllen durch die USA zu rechnen, da momentan schon Untersuchungen für die Einfuhr von Robotik, Industriemaschinen, PSA und medizinische Ausrüstung laufen. EU-Zollreform – erste Umsetzungen in 2026 Bereits 2023 hatte die Kommission einen neuen Zoll- kodex der Union (UZK) vorgeschlagen, mit dem die Zollverfahren digitalisiert, vereinfacht und kostengüns- tiger gestaltet werden sollten. Eine wichtige Neue- rung ist die Schaffung einer Europäische Zollbehörde (EUCA), die den neuen EU-Zolldatenhub entwickeln und betreiben soll. Dadurch soll die Bereitstellung und der Austausch von Daten sowie das Risikomanagement zwischen den Mitgliedstaaten verbessert und eine effizientere Zollabfertigung gewährleistet werden. Der Datenhub soll die bestehenden nationalen und trans- europäischen IT-Systeme der Mitgliedstaaten ersetzen. Die EUCA wird im Jahre 2026 gegründet. Zur Gewähr- leistung einer besseren Zollüberwachung und Risiko- prävention im Rahmen des elektronischen Handels sieht die Reform vor, Online-Händler und Plattformen für die Einhaltung der Zollvorschriften verantwortlich zu machen. Dadurch sollen Verbraucher vor unerwarte- ten Kosten geschützt und die Sicherheit von Produkten entsprechend den EU-Standards gewährleistet werden. Diskutiert wird nach wie vor die Höhe der Bearbei- tungsgebühr für Waren, die direkt an Verbraucher in die EU eingeführt werden (Vorschlag: 2 Euro). Auch damit ist 2026 zu rechnen. Ob es daneben auch zur Abschaf- fung der 150 Euro Zollfreigrenze in 2026 kommen wird, ist offen.

Vor dem Hintergrund der protektionistischen Handels- politik der USA sind weitere Freihandelsabkommen von großer Bedeutung für deutsche Unternehmen. Und hier sieht es gut aus. So erzielte die EU nach über 20 Jahren Verhandlungen eine Einigung über ein Freihandelsab- kommen mit den südamerikanischen Mercosur-Staaten (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay). Das Abkommen könnte nach Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates noch in 2026 in Kraft treten. Das wohl wichtigste Vorhaben des EU-Mer- cosur-Abkommens ist der Abbau von Zöllen zwischen den Mercosur-Staaten und der EU. Das soll die gegenseitigen Handelsbeziehungen stärken. Der Präferenznachweis erfolgt über die Ursprungserklärung auf der Rechnung, die Ausstellung einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ist nicht vorgesehen. Wenn der Wert der Ursprungserzeug- nisse in einer Sendung 6.000 Euro übersteigt, müssen EU-Ausführer als Referenznummer in der Erklärung zum Ursprung ihre REX-Nummer angeben. Auch mit Indonesien einigte man sich Ende September 2025 auf ein Freihandelsabkommen, welches Anfang 2027 in Kraft treten soll. Mit dem Inkrafttreten werden über 98 Prozent aller Zölle abgeschafft. Das bedeutet: fast voll- ständiger Abbau von Handelshemmnissen und enorme Chancen für beide Seiten. So soll der Abbau des indonesi- schen Einfuhrzolls auf Autos von 50 Prozent innerhalb von fünf Jahren wegfallen, zahlreiche Zölle wie auf Maschi-

Der Hafen von Rio de Janeiro in Brasilien ist ein wichtiges Tor zum Mercosur. Das Freihandelsabkommen mit der EU könnte bereits 2026 in Kraft treten.

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IHK Global Business 11/2025

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