ZOLL- UND AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT
Umsetzung der neuen Anforderungen gibt. Die Abgabefrist für die jährliche CBAM-Erklärung wurde beispiels- weise vom 31. Mai auf den 31. August verschoben. Auch der verpflichtende Kauf von CBAM-Zertifikaten beginnt erst 2027, gilt aber rückwirkend für das Jahr 2026. Gleichzeitig wurde die Mindestmenge an vorzuhaltenden Zertifikaten gesenkt, was die Liquidi- tätsplanung erleichtert. Entwaldungsverordnung – Erleichterungen geplant Das Inkrafttreten der EU-Verord- nung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) sollte zunächst nochmals um ein Jahr verschoben werden, da nach Angaben der Kommission das derzeit eingesetzte IT-System nicht in der Lage ist, die für eine reibungslose Um- setzung der Verordnung erforderliche Anzahl an Nutzern zu bewältigen. Mit- te Oktober teilte die EU-Kommission dann mit, dass für mittlere und große Unternehmen die EUDR wie geplant am 30. Dezember 2025 in Kraft treten soll. Allerdings ist eine Übergangs- frist von sechs Monaten bis zum 30. Juni 2026 vorgesehen. Kleinst- und Kleinunternehmen sollen da- gegen weiterhin ein zusätzliches Jahr Zeit erhalten, um die Anforderungen zu erfüllen – ihr Geltungsbeginn wür- de somit auf den 30. Dezember 2026 verschoben. Eine wesentliche und positive Änderung wäre, dass künf- tig nur noch das Unternehmen, das ein Produkt erstmals auf den Markt bringt, eine Sorgfaltserklärung über das IT-System abgeben müsste. Das wäre eine deutliche Entlastung für die nachgelagerte Lieferkette und ent- spricht einer zentralen Forderung der IHK-Organisation. Das Europäische Parlament und der Rat der EU müssen den Vorschlag der Kommission noch billigen. Wann mit einer endgültigen Einigung und Klarheit für die Unter- nehmen zu rechnen ist, lässt sich derzeit noch nicht klar absehen. Lieferkettengesetz – Entlastung für Unternehmen Auch beim LkSG (Lieferketten- sorgfaltspflichtengesetz) sind
Der CO 2 -Grenzausgleich (CBAM) startet 2026 in die Regelphase, allerdings mit erheblichen Erleichterungen.
nen (15 Prozent), Chemikalien (25 Prozent) und Pharmazeutika (15 Prozent) aus der EU sollen sofort entfallen. Größere Exportchancen werden für Indonesiens Palmöl-, Tex- til- und Schuhindustrie erwartet. Pan-Euro-Med-Zone – das Hick Hack hat ein Ende Die Übergangsregelungen (Revised Rules) lösen die Regeln des regionalen Übereinkommens in der Pan-Euro- Med (PEM)-Zone zum 1. Januar 2026 endgültig ab. Diese sollten eigentlich schon am 1. Januar 2025 in Kraft treten und von da an für einen moder- nisierten, vereinfachten und zugleich flexibilisierten Handel zwischen den 24 Vertragsparteien des PEM-Überein- kommens sorgen. Aufgrund langwie- riger Gesetzgebungsverfahren in den einzelnen Ländern wurden nicht alle Freihandelsabkommen angepasst, so- dass mittlerweile seit drei Jahren zwei Sets an Regeln bestehen mit zunächst der Angabe „Transitional Rules“ und seit diesem Jahr „Revised Rules“. Die Verwirrung bei den Unternehmen ist seitdem groß, denn sie müssen je nach Partnerland entscheiden, welches Re- gelwerk gilt. Das erhöht das Risiko von Fehlern bei der Ausstellung von Prä-
ferenznachweisen. Ab 2026 soll dann nur noch ein Satz an Ursprungsregeln im gesamten PEM-Raum gelten und die „alten“ Regeln aus dem Jahr 2012 vollständig entfallen. Die revidierten PEM-Ursprungsregeln sind grundsätz- lich vorteilhaft, leider aber auch nicht bei allen Regeln. Hier bedarf es einer genauen Analyse von Unternehmens- seite. CBAM – KMU werden entlastet Zur Stärkung der Wettbewerbsfähig- keit europäischer Unternehmen hatte die EU- Kommission Anfang 2025 ein Omnibuspaket auf den Weg gebracht. Dies bringt für Unternehmen im Zu- sammenhang mit dem Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) der EU eine Reihe von Vereinfachungen und Vorteilen. Eine zentrale Neue- rung ist die Einführung einer Baga- tellgrenze: Unternehmen, die weniger als 50 Tonnen CO₂-relevanter Importe pro Jahr tätigen, sind vollständig von den CBAM-Pflichten befreit. Diese Regelung entlastet insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erheblich, weil sie aus dem Anwendungsbereich fallen. Darüber hinaus wurden Fristen verlängert, was den Unternehmen mehr Zeit für die
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IHK Global Business 11/2025
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