ZOLL- UND AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT
VERANSTALTUNG
Änderungen geplant. So soll die Be- richtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten unmittelbar und rückwirkend abgeschafft werden. Bußgelder sollen zudem nur noch bei schweren Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten verhängt und die Bußgeldtatbestände entsprechend von dreizehn auf vier reduziert werden. Um Unternehmen schon vor dem Abschluss des Gesetzgebungs- verfahrens zu entlasten, hat das BAFA am 1. Oktober 2025 über die sofortige Einstellung der Prüfung von Unternehmensberichten infor- miert. Damit wird dem gesetzlich angestrebten formalen Wegfall der Erstellungs- und Einreichungspflicht vorgegriffen.
Änderungen im Zoll- und Außenwirt- schaftsrecht 2025/2026
PRÄSENZ-VERANSTALTUNG MOSBACH Donnerstag, 15. Januar 2026, 13:30 bis 17:00 Uhr TEILNAHMEENTGELT:
Im Januar und Februar 2026 können Sie sich gleich an mehreren Terminen über alle relevanten Änderun- gen informieren. Wir bieten die Veranstal- tungen als Webinar sowie an unseren Standorten in Mannheim und Mosbach als Präsenz-Seminar an. Bei der Hybrid- Veranstaltung in Mannheim können Sie persönlich vor Ort oder online teilnehmen. TERMINE WEBINARE: jeweils von 09:00 bis 12:30 Uhr Freitag, 9. Januar 2026 Freitag, 16. Januar 2026 Montag, 26. Januar 2026 Freitag, 30. Januar 2026 Freitag, 6. Februar 2026 Freitag, 13. Februar 2026 HYBRID-VERANSTALTUNG MANNHEIM Mittwoch, 14. Januar 2026, 09:00 bis 12:30 Uhr
160 Euro für IHK-Mitglieder 225 Euro für Nichtmitglieder
PROGRAMM UND ANMELDUNG ihk.de/rhein-neckar/export-seminare
IHR ANSPRECHPARTNER: Oliver Falk 0621 1709-223 oliver.falk@rhein-neckar.ihk24.de
IHK-Experte Oliver Falk berät Unternehmen zu Fragen rund um den Warenexport und das Außenwirtschaftsrecht.
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