Äusserer Blitzschutz 15
Fangeinrichtung und Ableitung
Leiterbefestigung
* Leiter müssen ausreichend mit der Gebäudekonstruktion me- chanisch verbunden werden. Die Befestigungen müssen den Anforderungen von Witterungseinflüssen (z.B. Schwingungen, Wärmeausdehnung usw.) und den elektrodynamischen Ein- wirkungen standhalten.
1 m
Im Mittelland wird alle 1 m ein Leitungshalter eingesetzt. Dies gilt für Fang- und Ableitungen sowie für Schräg- und Flachdächer.
Im alpinen oder sogar hochalpinen Bereich müssen diese Abstände verringert werden.
«Natürliche» Leiter
* «Natürliche» Leiter sind Bestandteile wie Blechprofile, -einfassungen, Dach- rinnen oder Dachwasserrohre usw. Sie können grundsätzlich Teile von Fang- einrichtungen oder Ableitungen ersetzen, sofern sie mindestens die Werkstoff- dicken gemäss Tabelle aufweisen:
Dicke 2.00 mm 0.50 mm 0.50 mm 0.50 mm 0.65 mm 0.70 mm 0.70 mm
Werkstoff Blei Stahl (rostfrei, verzinkt) Titan Kupfer
Aluminium Titan-Zink Zink
Verbindung von «natürlichen» Leitern * «Natürliche» Leiter gelten als elektrisch leitend verbunden, wenn durch form- schlüssige Verbindungen wie Überlappen, Falzen oder Einstecken die Kontakt- fläche ≥100 cm erreicht wird. Bei Überlappungen oder gesteckten Verbindungen von Profilen oder Rohren muss die Überlappung mindestens 5 cm betragen. 2 * Dünne isolierende Beschichtungen bis maximal 0,15 mm wie Farbe, Lacke, Pulver- beschichtungen, PVC gelten als leitend. Bei Uberlappungen von beschichteten natürlichen Leitern darf die gesamte Schichtdicke 0,15 mm nicht übersteigen.
Spezielle Anlagen
Bei «speziellen» Anlagen zum Beispiel Fermenter von Biogasanlagen, etc. unter- stützen wir sie gerne vor Ort. Kontaktieren Sie den entsprechenden technischen Berater im Aussendienst von uns.
Arthur Flury AG | CH-4543 Deitingen | T +41 32 613 33 66 | info@aflury.ch | www.aflury.ch
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