Äusserer Blitzschutz
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Ableitungen
Allgemeines
* Die Ableitungen sind möglichst so anzubringen, dass a) sie auf dem kürzesten Weg mit der Erdungsanlage verbunden sind; b) sie auf der Aussenseite des Gebäudes in möglichst gleichmässigem Abstand verteilt sind; c) sie eine direkte Fortsetzung der Fangeinrichtungen bilden. * Die Anzahl der Ableitungen ergibt sich aus den zulässigen Abständen zwischen den Ableitungen in Abhängigkeit der Schutzklasse, wobei in jedem Fall mindes- tens 2 Ableitungen zu erstellen sind. (siehe Tabelle auf Seite 3 ) * Die Ableitungen sollten gleichmässig auf den Umfang verteilt werden. Wenn möglich, sollte an jeder ungeschützten Ecke des Gebäudes eine Ableitung angebracht werden. *Eine Schwankung der Abstände zwischen den Ableitungen von ± 20 % ist zulässig, solange der durchschnittliche Abstand der Tabelle entspricht. Die Anzahl der Ableitungen darf nicht reduziert werden.
Erder Fang- und Ableiter Potentialausgleich Überspannungsschutz
Ableitungsvarianten
«Natürliche» Ableitungen * Natürliche Ableiter werden zur Ableitung von Blitzströmen genutzt, wurden aber zu einem anderen Zweck verlegt bzw. installiert. Elektrisch leitende Bauelemente der Fassadenkonstruktion können als natürliche Ableitungen benutzt werden. Werden elektrisch leitende Gebäudeteile nicht als natürliche Ableitung benutzt, sind diese falls erfordrlich in den Schutz-Potenzialausgleich einzubeziehen. Dies trifft insbesondere zu für Metallfassaden, Regenablaufrohre, Stahlstützen, in vertikaler Richtung leitende Unterkonstruktionen von Fassadenverkleidungen, Feuerleitern und dergleichen. «Künstliche» Ableitungen *Künstliche Ableitungen werden ausschliesslich zum Ableiten von Blitzströmen installiert. Dies sind: a) In bewehrtem Beton, blanker speziell verlegter Leiter mit der Bewehrung verbunden. Anschlusspunkte sind gemäss der SN 414113 auszuführen. b) Verdeckte (unter Putz, eingelassen, hinter oder in Isolationen/Fassaden) Leiter gemäss Tabelle auf Seite 21. Wird dafür ein Cu Draht Ø 6 mm verwendet, ist dieser in einem nichtleitenden schwerbrennbaren (RF 2 / BKZ 5.X oder höher) Rohr zu verlegen. c) Sichtbare, blanke Leiter. Gemäss Tabelle auf Seite 21.
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