Praxisratgeber Erdung Blitzschutz Überspannungsschutz

Äusserer Blitzschutz

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Blitzschutzsystem LPS bei Sanierungen und Erweiterungen oder Umnutzungen

Blitzschutzsystem LPS bei Sanierungen und Erweiterungen oder Umnutzungen

Ja

Nein

Hat das Gebäude ein Blitzschutzsystem (LPS)?

Wird durch die Sanierung / Erweiterung oder Umnutzung am Gebäude ein LPS Pflicht ? 2

Ist die Sanierung / Erweiterung werterhaltend oder wertver- mehrend, oder wird durch Umnutzung der LPS Pflicht? 1, 2

Wertvermehrend

Nein

Werterhaltend

Ja

LPS Pflicht

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt um mit dem Bauherr über LPS zu sprechen

Entscheid für ein freiwilliges LPS

LPS muss auf neusten Stand gebracht werden

LPS bleibt auf Stand wie es ist

Erweiterung wird ins LPS integriert

Eventuell ist es sinnvoll das Maschennetz oder die Ableitungen auf neusten Stand zu bringen

1. LPS planen 2. Freigabe GV 1 3. Eventuelle Subventionen 1 4. LPS erstellen

Dokumentation ergänzen oder erstellen 1

Fertigstellungsanzeige dem zuständigen Blitzschutzaufseher/Brandschutzbehörde zukommen lassen und Anlage zur Abnahme-Kontrolle anmelden 1

Erdungsanlage «Reihenfolge»

1. Fundamenterdung 2. Armierung anspitzen 3. Ringerdung 4. Tiefenerder mit eingeschlitzter Ausgleichsleitung 5. Tiefenerder bei jedem Ableiter

1 Kantonale Regelungen beachten 2 Baubewilligung beachten

Arthur Flury AG | CH-4543 Deitingen | T +41 32 613 33 66 | info@aury.ch | www.aury.ch

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