Äusserer Blitzschutz
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Blitzschutzsystem LPS bei Sanierungen und Erweiterungen oder Umnutzungen
Blitzschutzsystem LPS bei Sanierungen und Erweiterungen oder Umnutzungen
Ja
Nein
Hat das Gebäude ein Blitzschutzsystem (LPS)?
Wird durch die Sanierung / Erweiterung oder Umnutzung am Gebäude ein LPS Pflicht ? 2
Ist die Sanierung / Erweiterung werterhaltend oder wertver- mehrend, oder wird durch Umnutzung der LPS Pflicht? 1, 2
Wertvermehrend
Nein
Werterhaltend
Ja
LPS Pflicht
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt um mit dem Bauherr über LPS zu sprechen
Entscheid für ein freiwilliges LPS
LPS muss auf neusten Stand gebracht werden
LPS bleibt auf Stand wie es ist
Erweiterung wird ins LPS integriert
Eventuell ist es sinnvoll das Maschennetz oder die Ableitungen auf neusten Stand zu bringen
1. LPS planen 2. Freigabe GV 1 3. Eventuelle Subventionen 1 4. LPS erstellen
Dokumentation ergänzen oder erstellen 1
Fertigstellungsanzeige dem zuständigen Blitzschutzaufseher/Brandschutzbehörde zukommen lassen und Anlage zur Abnahme-Kontrolle anmelden 1
Erdungsanlage «Reihenfolge»
1. Fundamenterdung 2. Armierung anspitzen 3. Ringerdung 4. Tiefenerder mit eingeschlitzter Ausgleichsleitung 5. Tiefenerder bei jedem Ableiter
1 Kantonale Regelungen beachten 2 Baubewilligung beachten
Arthur Flury AG | CH-4543 Deitingen | T +41 32 613 33 66 | info@aury.ch | www.aury.ch
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