IHK-Magazin Ausgabe 4/2025

AUS DER IHK

IHK-WAHL 2025 Entscheiden Sie mit! Vom 16. Juni bis zum 18. Juli findet die Wahl

für die Vollversammlung der IHK statt. Die wichtigsten Fragen und Antworten

Die Vollversammlung entscheidet zusätzlich unter anderem darüber, ob und wenn ja welche Fachausschüsse und Einigungsstellen eingerichtet oder ob Aufgaben auf andere IHKs übertragen werden. Wie setzt sich das Gremium zusammen? Nach den Vorgaben des IHK-Gesetzes und der Wahlordnung werden jeweils Wahlgruppen für einzelne Gewerbezweige bzw. Branchen mit unterschiedlicher Sitzanzahl gebildet. Die Verteilung der Sitze in der IHK-Vollversammlung erfolgt dabei unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Besonderheiten des IHK-Bezirks und der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Wahlgruppen. Die Vollversammlung für die IHK Rhein-Neckar hat 85 Sitze, die auf zehn Wahlgruppen verteilt sind. Die Größe der Wahlgruppen richtet sich insbesondere nach der Anzahl der Betriebe, dem Beitragsaufkommen, und der Zahl der Ausbildungsverhältnisse. Neben den Wahlgruppen gibt es vier Wahlbezirke: die Stadtkreise Mannheim und Heidelberg sowie die Landkreise Neckar- Odenwald-Kreis und Rhein-Neckar-Kreis. In kleineren Wahlgruppen sind Wahlbezirke zusammengefasst. Wer darf wählen? Die Vollversammlung der IHK Rhein-Neckar kann jedes IHK-Mitglied wählen, das in der Wählerliste eingetragen ist. Hierbei hat jedes Mitgliedsunternehmen – unabhängig von seiner Größe – eine Stimme. Zur Wahlausübung berechtigt ist der IHK-Zugehörige selbst oder eine Person, die zur Wahlausübung bevollmächtigt ist und dazu die Wahlunterlagen des Wahlberechtigten erhalten hat. Bei der elektronischen Stimmabgabe gilt die Wahlausübungsberechtigung als gegeben, wenn die Stimmabgabe unter Verwendung der dem Wahlberechtigten mitgeteilten Login-Kennung und des entsprechenden Passworts geschieht und bei der Stimmabgabe bestätigt wird, dass Login und Passwort berechtigt genutzt werden.

Was ist die IHK-Vollversammlung? Als sogenanntes „Parlament der Wirtschaft“ ist die Vollversammlung das oberste Organ der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar. 85 Unternehmerinnen und Unternehmer aus dem gesamten IHK-Bezirk arbeiten hier ehrenamtlich zusammen. Sie wählen Präsident oder Präsidentin sowie Präsidium und bestellen den Hauptgeschäftsführer oder die Hauptgeschäftsführerin. Diese/r führt die Geschäfte der IHK Rhein-Neckar nach den Beschlüssen der Vollversammlung. Über welche Themen wird hier entschieden? Die Vollversammlung bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit und entscheidet über alle Fragen, die für die Wirtschaft des IHK-Bezirks oder die Arbeit der IHK von grundsätzlicher Bedeutung sind. Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehören: • die Formulierung und Verabschiedung wirtschaftspolitischer Positionen, • die Verabschiedung des Satzungsrechts, • insbesondere die jährliche Feststellung des Budgets und die Festsetzung der Beiträge und Gebühren.

Alle Fakten zur Wahl: www.

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IHK-Wahl 2025 Fragen und Antworten SEITE 24

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Anton Wachner: Vom Underdog zum Löwenbändiger SEITE 12

AUS DEN UNTERNEHMEN Junior-Chefin Emily Keppel im Porträt SEITE 36

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