AUS DER IHK
ist für uns alle unglaublich motivierend. Wir werden weiter alle Mitarbeiter unterstützen, die den Willen haben, auf diesem Weg einen Abschluss zu erzielen.” Die Heidelberger Schloss Restaurants & Events GmbH hat zur Prüfung die Räume und die Küche zur Verfügung gestellt, den Waren- einkauf ermöglicht, die Prüfungsgebühr übernommen und Muhammad Mubeen Zafar bei Bedarf freigestellt. Dafür ist der junge Mann „seinen tollen Chefs und den Kollegen“ sehr dankbar: „Ich habe lange in der Küche gearbeitet. Mit dem Feststellungsverfahren kann ich nun meine Kompe- tenz als Koch mit einem Zeugnis belegen. Darauf bin ich sehr stolz.“ „Und stolz darf er auch sein, denn er hat unglaublich hart dafür gearbeitet“, bestätigt Personalreferentin Asma Oua- nasse. „Es hat uns alle – auch die Kollegen, die feststellen- den Prüfer und mich – ein bisschen emotional mitgenom- men, nach der erfolgreichen Prüfung mitzuerleben, wie wichtig diesem jungen Koch der Nachweis seiner Fähigkei- ten war“, freut sich auch Martje Hoekmeijer. KH
schluss haben. „Oft haben sie zu wenige Deutschkenntnis- se, sind aber beruflich topfit. Mit dem Feststellungsverfah- ren haben sie ein offizielles Zeugnis in der Tasche, mit dem sie sich einfacher bewerben können“, schildert Hoekmeijer. Diese Anerkennung ihrer Fähigkeiten sei für viele Betroffe- nen aber nicht nur für den weiteren Berufsweg nützlich. Es stärke vielmals auch das Selbstwertgefühl. Geholfen werde aber auch den Unternehmen, die teilweise händeringend nach Fachkräften suchen, gerade – wie im vorliegenden Fall – in der Gastronomie und Hotellerie, aber eben auch in anderen Branchen. Neben dem Beitrag zur Fachkräftesicherung seien auch die Stärkung der Mit- arbeiterbindung und die Motivation zur Weiterentwick- lung wichtige Argumente für die offizielle Feststellung von Kompetenzen. Das bestätigt auch Martin Scharff, der vom Feststellungs- verfahren und den damit verbundenen Möglichkeiten für Mitarbeiter und Unternehmen begeistert ist: „Das Ergebnis
Feststellungsverfahren: Wer kann teilnehmen?
Was sind die Vorteile?
• Für die Mitarbeiter: Verbesserung ihrer beruflichen Perspektiven, zum Beispiel bei der Bewerbung • Für Unternehmen: Beitrag zur Fachkräfte- sicherung, Stärkung der Mitarbeiterbindung und Motivation zur Weiterentwicklung
Personen ohne Berufsabschluss in dem Beruf, in dem sie langjährige berufliche Erfahrung haben, die ... • mindestens 25 Jahre alt sind, • über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen (das Verfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt), • eine Berufstätigkeit im gewünschten Beruf nachweisen können, die mindestens 1,5-mal so lange wie die entsprechende Ausbil - dungszeit ist, • in Deutschland leben oder die notwendige Berufstätigkeit mindestens zur Hälfte in Deutschland ausgeübt haben, • in dem Beruf, in dem sie die Feststellung an - streben, keinen deutschen Berufsabschluss haben oder denen hierfür kein ausländi- scher Berufsabschluss anerkannt worden ist, • und aktuell keine Ausbildung in dem festzu - stellenden Beruf absolvieren.
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IHK Magazin Rhein-Neckar 04 | 2025
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