IHK-Magazin Ausgabe 4/2025

AUS DER IHK

ist für uns alle unglaublich motivierend. Wir werden weiter alle Mitarbeiter unterstützen, die den Willen haben, auf diesem Weg einen Abschluss zu erzielen.” Die Heidelberger Schloss Restaurants & Events GmbH hat zur Prüfung die Räume und die Küche zur Verfügung gestellt, den Waren- einkauf ermöglicht, die Prüfungsgebühr übernommen und Muhammad Mubeen Zafar bei Bedarf freigestellt. Dafür ist der junge Mann „seinen tollen Chefs und den Kollegen“ sehr dankbar: „Ich habe lange in der Küche gearbeitet. Mit dem Feststellungsverfahren kann ich nun meine Kompe- tenz als Koch mit einem Zeugnis belegen. Darauf bin ich sehr stolz.“ „Und stolz darf er auch sein, denn er hat unglaublich hart dafür gearbeitet“, bestätigt Personalreferentin Asma Oua- nasse. „Es hat uns alle – auch die Kollegen, die feststellen- den Prüfer und mich – ein bisschen emotional mitgenom- men, nach der erfolgreichen Prüfung mitzuerleben, wie wichtig diesem jungen Koch der Nachweis seiner Fähigkei- ten war“, freut sich auch Martje Hoekmeijer. KH

schluss haben. „Oft haben sie zu wenige Deutschkenntnis- se, sind aber beruflich topfit. Mit dem Feststellungsverfah- ren haben sie ein offizielles Zeugnis in der Tasche, mit dem sie sich einfacher bewerben können“, schildert Hoekmeijer. Diese Anerkennung ihrer Fähigkeiten sei für viele Betroffe- nen aber nicht nur für den weiteren Berufsweg nützlich. Es stärke vielmals auch das Selbstwertgefühl. Geholfen werde aber auch den Unternehmen, die teilweise händeringend nach Fachkräften suchen, gerade – wie im vorliegenden Fall – in der Gastronomie und Hotellerie, aber eben auch in anderen Branchen. Neben dem Beitrag zur Fachkräftesicherung seien auch die Stärkung der Mit- arbeiterbindung und die Motivation zur Weiterentwick- lung wichtige Argumente für die offizielle Feststellung von Kompetenzen. Das bestätigt auch Martin Scharff, der vom Feststellungs- verfahren und den damit verbundenen Möglichkeiten für Mitarbeiter und Unternehmen begeistert ist: „Das Ergebnis

Feststellungsverfahren: Wer kann teilnehmen?

Was sind die Vorteile?

• Für die Mitarbeiter: Verbesserung ihrer beruflichen Perspektiven, zum Beispiel bei der Bewerbung • Für Unternehmen: Beitrag zur Fachkräfte- sicherung, Stärkung der Mitarbeiterbindung und Motivation zur Weiterentwicklung

Personen ohne Berufsabschluss in dem Beruf, in dem sie langjährige berufliche Erfahrung haben, die ... • mindestens 25 Jahre alt sind, • über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen (das Verfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt), • eine Berufstätigkeit im gewünschten Beruf nachweisen können, die mindestens 1,5-mal so lange wie die entsprechende Ausbil - dungszeit ist, • in Deutschland leben oder die notwendige Berufstätigkeit mindestens zur Hälfte in Deutschland ausgeübt haben, • in dem Beruf, in dem sie die Feststellung an - streben, keinen deutschen Berufsabschluss haben oder denen hierfür kein ausländi- scher Berufsabschluss anerkannt worden ist, • und aktuell keine Ausbildung in dem festzu - stellenden Beruf absolvieren.

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IHK Magazin Rhein-Neckar 04 | 2025

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