TIPPS
ARBEITSZEITERFASSUNG Die wichtigsten Fragen und Antworten Muss ich die Arbeitszeiten meiner Mitarbeiter erfassen? Was Unternehmer dazu wissen müssen.
RECHT & STEUERN
• Bei einer Arbeitszeit über neun Stunden min- destens 45 Minuten Pause gemacht haben • Zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn elf Stunden Ruhezeit liegt • Die tägliche Arbeitszeit im Regelfall acht Stunden und • Im Ausnahmefall zehn Stunden nicht über- steigt • Die Wochenarbeitszeit 50 Stunden nicht über- schreitet Wie kann ich die Erfassung der Arbeitszeit durchführen und nachweisen? Bei der Dokumentation der Arbeitszeiten sind die Arbeitgeber frei. Sie können wählen zwi- schen: • Elektronischen Systemen: Zeiterfassungssoft- ware, Apps, elektronische Stempelkarten • Manuellen Systemen: Schriftliche Aufzeich- nungen, Excel-Tabellen • Kombinierten Systeme: Eine Mischung aus elektronischen und manuellen Methoden TIPP: Die Erfassung erfolgt am besten hän- disch oder mittels elektronischer Erfassung durch die Mitarbeiter selbst. Gibt es Ausnahmen? Befreit ist von der Erfassung nur, wer nicht unter den Schutz des Arbeitszeitgesetzes fällt. Das trifft in der Regel nur auf die Geschäftsführung zu. Achtung beim Mythos Vertrauensarbeitszeit: Ent- gegen der weit verbreiteten Ansicht entfällt bei der Vereinbarung von Vertrauensarbeitszeit nicht die Pflicht zur Dokumentation der Arbeitszeiten. Vertrauensarbeitszeit hat eine andere Zielrich- tung. Bei ihr handelt es sich um ein Arbeitszeit- modell, bei dem die Arbeitnehmer ihre Arbeits- zeit weitgehend selbst einteilen und gestalten. Welche negativen Folgen kann ich durch die Arbeitszeiterfassung vermeiden? • Eine korrekte Arbeitszeitdokumentation und die Einhaltung der Aufbewahrungsfristen ersparen Bußgelder. • Unstimmigkeiten über die erbrachte Arbeitszeit mit dem Arbeitnehmer werden vermieden.
A lle Arbeitgeber in Deutschland sind ver- pflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Arbeit- nehmer zu erfassen. Dies betrifft sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitkräfte, Minijobber und Auszubildende. Mit dem Beschluss des Bundes- arbeitsgerichts vom 13. September 2022 und dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Mai 2019 müssen Arbeitgeber ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Er- fassung der Arbeitszeiten einführen. Gibt es zur Erfassung genaue Vorgaben? Zu erfassen ist alles, was die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes dokumentiert. Konkret beinhaltet das:
Egal ob händisch oder elektronisch: Arbeitszeiten erfasst jeder An- gestellte am besten selbst.
• Beginn der Arbeitszeit • Ende der Arbeitszeit • Pausenzeiten (Beginn und Ende) • Überstunden
Was beinhaltet das Arbeitszeitgesetz? Im Fokus stehen Pausen und Ruhezeiten, sowie die tägliche und wöchentliche Höchstarbeits- zeit. TIPP: Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie dafür Sorge tragen, dass Ihre Mitarbeiter … • Nach sechs Stunden mindestens 30 Minuten Pause machen
Was droht bei Verstößen? ihk.de/rhein-
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IHK Magazin Rhein-Neckar 04 | 2025
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