IHK-Magazin Ausgabe 4/2025

TIPPS

BARRIEREFREIHEITSSTÄRKUNGSGESETZ Wer jetzt handeln muss

RECHT & STEUERN

Ab dem 28. Juni sind elektronische Dienstleistungen, die über eine Webseite angeboten werden, barrierefrei zu gestalten. Das Wichtigste im Überblick

Tools, Formularelemente wie Kontaktformulare, Sterne- Bewertungen, Warenkörbe und Bezahlvorgänge, mobile Apps, die eine Vertrags- schlussmöglichkeit bieten). ZUM MERKEN: Zentrales Merkmal bei Dienstleistun- gen ist das Hinwirken auf den Abschluss eines Verbrau- chervertrags – unabhängig davon, welches Produkt oder welcher Dienst angeboten wird. Ein Verbrauchervertrag kommt auch zustande, wenn der Verbraucher sich auf einer Webseite oder in einer mobilen App unentgeltlich registrieren muss. Anmelde- bzw. Registrierungsseiten müssen auch barrierefrei sein.

Produkte, für die Barrierefreiheit verlangt wird:

Dienstleistungen, für die Barrierefreiheit verlangt wird:

• Hardwaresystem für Universalrechner für Ver- braucher incl. Betriebs- systeme (zum Beispiel Computer) • Selbstbedienungstermi- nals, beispielsweise Geld- automaten oder Check- In-Automaten • Verbraucherendgeräte, die für Telekommunika- tionsdienste gebraucht werden (etwa Mobil- telefone) • Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungs- umfang (zum Beispiel interaktive Fernseher) • E-Book-Lesegeräte

• Telekommunikationsdienste (Telefonie, Messenger, etc.) • Elemente von Personenbe- förderungsdiensten: Web- seiten, Apps, elektronische Tickets und Ticketdienste, Bereitstellung von Verkehrs- informationen, interaktive Selbstbedienungsterminals mit Ausnahme solcher, die integraler Bestandteil von Fahrzeugen sind • Bankdienstleistungen • E-Book-Software • Dienstleistungen im elekt- ronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern (etwa On- lineshops, Online-Marktplät- ze, Online-Termin-Buchungs-

Wie mache ich meine Webseite barrierefrei? ihk.de/rhein- neckar/ barrierefrei

INFO

In sieben Schritten zum rechtssicheren Onlineshop

1. Impressumspflicht: Stellen Sie sicher, dass Ihr Impressum vollständig und leicht zugänglich ist. Es sollte Informationen wie den Namen des Unterneh- mens, die Anschrift, Kontaktinformationen und die Umsatz - steuer-Identifikationsnummer enthalten. 2. Datenschutzerklärung: Eine klare und umfassende Datenschutzerklärung ist unerlässlich. Sie sollte erklären, welche Daten gesammelt werden, wie sie verwendet werden und welche Rechte die Nutzer haben. 3. AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen): Formulie - ren Sie klare und verständliche AGB, die alle wichti - gen Aspekte des Vertrags regeln, wie Zahlungsbedin - gungen, Lieferzeiten und Widerrufsrecht. 4. Widerrufsbelehrung: Informieren Sie die Kunden über ihr Widerrufsrecht und stellen ein Muster-

Widerrufsformular zur Verfügung. Dies ist besonders wichtig im Fernabsatzgeschäft. 5. Kennzeichnungspflichten: Achten Sie darauf, dass alle Produkte korrekt und vollständig gekennzeichnet sind, insbesondere bei Lebensmitteln, Textilien und Elektrogeräten. 6. Preisangabenverordnung: Stellen Sie sicher, dass alle Preise korrekt und vollständig angegeben sind, inklusive Mehrwertsteuer und eventueller Versandkosten. 7. Urheberrechte und Markenrechte: Verwenden Sie nur Bilder, Texte und andere Inhalte, für die Sie die entsprechenden Rechte besitzt, um Abmahnungen zu vermeiden. Was müssen Sie außerdem beachten? ihk.de/rhein-neckar/onlineshop

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IHK Magazin Rhein-Neckar 04 | 2025

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