IHK-Global Business Ausgabe 02/2023

CHINA

zustimmen müssen oder zumindest informiert werden müssen. Letzteres dürfen Sie ruhig als Regelfall annehmen. 8. Allgemeine Bedingungen zur Datenverarbeitung sollten immer öffentlich zugänglich sein. 9. Interne Spielregeln im Umgang mit personenrelevanten Daten sollten schriftlich fixiert und die Zuständigkeiten geklärt und transpa- rent sein, ebenso wie ein daten- schutzrechtlicher Notfallplan. 10. Stellen Sie fest, ob in bestimm- ten Fällen eine Risikoanalyse erforderlich ist. Das kann beim grenzüberschreitenden Datentransfer oder beim Umgang mit sensiblen Daten der Fall sein. Ergebnisse solcher Bewertungen sind drei Jahre vorrätig zu halten. 11. Unterziehen Sie Verträge und andere rechtsverbindliche Dokumente, die Datenschutzklauseln enthalten, einer genauen Untersu- chung, inwieweit sie betroffen sind und überarbeitet werden müssen – und veranlassen Sie die entsprechen- den Schritte unverzüglich.

regelmäßige Risikobewertungen, Be- richterstattungen gegenüber chine- sischen Aufsichtsbehörden oder ob ein Datenschutzbeauftragter benannt werden muss. 11-Punkte-Plan Bestandsaufnahme und Vorgehen sollten umfassend und zielfüh- rend sein. Wir haben für Sie einen 11-Punkte-Plan zusammengestellt:

Welche Mechanismen greifen, um Daten vor Verlust, Diebstahl,

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Manipulation oder Beschädigung zu schützen? Achten Sie darauf, dass diese nicht nur technische, sondern auch organisatorische Maßnahmen und entsprechende Vertragsklauseln umfassen. Bessern Sie gegebenenfalls nach. Und für alle Fälle einen Notfall- plan erstellen! 4. Machen Sie Datensicherheit zur Chefsache: Organisieren Sie regelmäßige Fort- und Weiterbildun- gen in Sachen Datensicherheit! 5. Untersuchen Sie genau, ob und welche Datenaktivitäten im In- wie Ausland unter chinesisches Recht fallen. 6. Stellen Sie alle Datentransaktio- nen mit Externen auf den Prüfstand. Sie müssen den chinesi- schen Datenschutzbestimmungen Stand halten – selbst wenn es „nur“ um Datenübermittlung innerhalb des Konzernverbundes geht. 7. Klären Sie, ob Personen der Datenverarbeitung zustimmen müssen. Prüfen Sie, ob Betroffene

Errichten Sie ein System zur Klassifizierung der verarbeite-

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ten Daten in wichtige Daten, perso- nenbezogene Daten und sensible personenbezogene Daten. Prüfen Sie, ob Sie unter die Definition als kritische Informationsinfrastruktur fallen. 2. Stellen Sie fest, welche Daten (auch) ins Ausland übertragen werden und welches Volumen die Datenmengen haben. Wie ist die Niederlassung in das Konzern-IT-Netz eingebunden, innerhalb Chinas und über Grenzen hinweg?

KOMPAKT

ENERGIEWENDE Gelder fließen für grünen Wasserstoff

der KfW IPEX-Bank schließt daran an. Investoren profitie- ren vom Komplettpaket aus einer Hand. GTAI/KfW/IHK

Im Januar 2023 haben KfW und Bundesregierung eine neue Förderplattform gestartet. Sie soll helfen, die Infrastruktur für grünen Wasserstoff und seine Derivate (Power-to-X, PtX) in Entwicklungs- und Schwel- lenländern zu finanzieren. Gute Voraussetzungen für die Produktion bieten unter anderem der Mittlere Osten, Nordafrika, das südliche Afrika, Lateinamerika sowie Ost- und Südosteuropa. Die Plattform fasst zwei neue Fonds zusammen: den PtX-Entwicklungsfonds des Bundesministeriums für wirt- schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und den PtX-Wachstumsfonds des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Insgesamt stehen so bis zu 550 Millionen Euro zur Verfügung, um grünen Wasserstoff herzustellen, zu transportieren, zu speichern, zu nutzen und weiterzuverarbeiten. Dies schließt auch die dazu notwendigen erneuerbaren Energien ein. Private In- vestoren könnten die Summe schnell vervielfachen. Besonders interessant für Unternehmen in Deutschland: der PtX-Wachstumsfonds. Er vergibt Gelder für Wasser- stoffprojekte außerhalb von EU oder EFTA. Das Angebot

PtX-Förderplattform der KfW Bankengruppe: kfw-entwicklungsbank.de/Unsere-Themen/PtX

Investoren gesucht: Die KfW bietet eine integrierte Finanzierung für grünen Wasserstoff – passgenau und aus einer Hand.

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