BZB_Ausgabe_5_6_2019

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Freizeit / Reisen Werbung

Wir sind gewachsen! Das ist unser NEUER CITYLINER von Neoplan

Wir haben uns mit dem „Schwarzen Pfeil“ bewusst für dieses Mo- dell entschieden. Ein wahres Kraftpaket mit 500 PS, Euro 6 Norm, 3 Achsen und knapp über 14 Meter lang – mit 4* Luxusbestuhlung mit Spezialleder, Ambiente Beleuchtung und USB-Anschluss bei jedem Sitz und natürlich auch die „Grundausstattung“ wie WC, Kaffeebar, Kühlschrank, DVD, Fußstützen, Jausentische und und und – er lässt keine Wünsche offen. Bei der Kaufentscheidung war es uns natürlich sehr wichtig, nicht nur auf den Fahrkomfort, sondern auch auf ein hohes Maß an Sicherheit zu achten, sowie auch bei all unseren anderen Reisebussen. Seine Taufe hat er zwar schon hinter sich, doch wir wollen auch mit Ihnen – unseren treuen Kunden – unseren neuen Bus feiern!

Überzeugen Sie sich auf einer unserer zahlreichen Reisen vom hohen Reisekomfort in unseren Luxusreisebussen, sowie unserer langjähri- gen Erfahrung und bester Organisation auf dem Reisesektor. Wir freuen uns auf Sie!

Mit dem Rad am Heck in den Urlaub – Unterschiedliche Regeln in Europa Wer sein Fahrrad mit auf Rei- sen nimmt, kommt um einen Heckträger meist nicht herum. Dadurch wird jedoch oft das hin- tere Kennzeichen verdeckt. In so einem Fall schafft hierzulande eine rote Kennzeichentafel auf dem Fahrradträger Abhilfe. weißen diagonalen Streifen gekenn- zeichnet sein. In Ungarn wiederum muss über- stehende Ladung mit einem roten oder rot-weißen Stoffstreifen bzw. einer Tafel von mindestens 40x40 cm Größe markiert werden.

Zudem darf das Fahrrad seitlich nicht mehr als 40 cm hinausragen.

„Die roten Kennzeichen sind im Ausland allerdings oft unbekannt bzw. nicht zulässig“, warnt ÖAMTC- Juristin Verena Pronebner. „Lediglich in der Schweiz, in Kro- atien, Italien und in Ungarn werden die roten Kennzeichen akzeptiert – sofern sie das korrekte Kennzeichen ausweisen.“ Allerdings haben auch diese Län- der eigene Regeln zur Befestigung des Rades, die man bereits vor dem Urlaub kennen sollte. So darf zum Beispiel der Fahr- radträger auf italienischen Straßen nicht mehr als 3/10 der Wagenlänge hinausragen. Außerdem muss die überhän- gende Ladung durch eine rote Ta- fel (50x50 cm) mit reflektierenden

Wo ist das Originalkennzeichen Pflicht

die Beleuchtung des Fahrzeuges nicht verdeckt wird, weder in Öster- reich noch im Ausland. Es sei denn, der Fahrradträger verfügt über ‚eigene‘ entsprechende Beleuchtungseinrichtungen“, sagt Pronebner abschließend.

träger, die das Kennzeichen nicht verdecken, oder man steckt das ‚normale‘ hintere Kennzeichen um“, empfiehlt die ÖAMTC-Juristin. Die Kennzeichentafel und das internati- onale Unterscheidungskennzeichen („A“-Pickerl) müssen so angebracht sein, dass sie gut sichtbar und les- bar sind und nicht beschädigt wer- den können.

In Deutschland, der Slowakei und Tschechien sind die roten Kennzei- chentafeln nicht zulässig. Es muss das Originalkennzeichen auf die da- für vorgesehene Halterung des Fahr- radträgers montiert werden“, weiß die ÖAMTC-Expertin. „Auch in Slowenien sind rote Kennzeichentafeln unbekannt.“ Auf dem Fahrradträger müssen auf der Fahrt durch Slowenien neben dem Kennzeichen auch Reflektoren ange- bracht sein. „Um auf der sicheren Seite zu sein und Strafen zu vermeiden, ver- wendet man entweder lieber Heck-

Vorsicht auch beim Rauchen im Auto

Beleuchtung ist das A & O

Was viele nicht wissen: Seit über einem Jahr gilt das Rauchverbot in PKWs, wenn Kinder mit an Board sind. Autofahrer riskieren damit 100 Euro Verwaltungsstrafe. Foto: Pixabay

„Wichtig bei der Verwendung von Fahrradheckträgern ist auch, dass

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