IHK-Magazin Ausgabe 6/2026

TITELTHEMA | ENERGIE & UMWELT

Acht IHK-Tipps für mehr Energie- und Ressourceneffizienz

Energieversorgung: Seit einigen Jahren besteht

ßiger Kontrolle auf Druckluft- Leckagen kann ein Unterneh- men sehr viel Geld sparen. Oft lassen sich Leckagen sogar ohne teure Messgeräte erkennen: Gehen Sie am Wochenende bei abgeschalte- ten Maschinen mit offenen Ohren durch die Produktions- räume und achten Sie auf auffällige Zischgeräusche. 6. Heizungsanlage: Bei der Heizungsanlage müssen heute erhebliche Investitionen für etliche Jahre unter unsi- cheren Rahmenbedingungen getroffen werden. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die Elektrifizierung weiter voranschreitet. Der Einbau einer neuen Öl- oder Gashei- zung sollte daher gut überlegt sein. Gerade bei Erdgas könnten

sich die Energiekosten durch die CO 2 -Bepreisung und die ge- plante Stilllegung der Gasnetze in den nächsten Jahren sehr stark erhöhen. 7. Gebäudehülle: Einer der Hauptansatzpunkte ist und bleibt der Austausch der Fenster. Hier lässt sich gut Energie sparen. Allerdings muss beim Austausch auch der Zustand der Gebäudehülle bedacht werden: Die besten Fenster nützen wenig, wenn die Fassade ungedämmt ist. 8. Ressourceneffizienz: Hier eröffnen sich je nach Art des Betriebes viele Möglichkeiten. Eine Senkung des Wasserverbrauchs ist beispielsweise auch eine wichtige Möglichkeit der Kosteneinsparung.

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hinsichtlich des eigenen Energieversorgers Wahlfreiheit. Es wird oft zu wenig beachtet, welche Möglichkeiten zur monetären Einsparung und zur Verbesserung der CO 2 -Bilanz diese Wahlfreiheit, beispiels- weise über Ökostrom, bietet. 2. Photovoltaik: Photovol- taik kann in Verbindung mit Speicherlösungen, Wärme- pumpen und Wallboxen dazu beitragen, die eigenen Energie- kosten und den CO 2 -Ausstoß effektiv zu senken. 3. Energiemanagement: Bei Sondervertragskun- den mit Leistungsmessung kann der Stromverbrauch im zeitlichen Verlauf sehr preis- relevant sein. Für den Preis, der am Ende zu zahlen ist, spielt hier die Leistungsspitze eine entscheidende Rolle. Gerade bei der Integration von PV-Anlagen können Batterie- speicher und die Steuerung des Verbrauchs den Zukauf von Strom bei Leistungsspit- zen verhindern und so bares Geld sparen. 4. Leuchtmittel: Viele Unternehmen haben bereits herkömmliche Glühbir- nen oder Leuchtstoffröhren durch LED-Leuchten ersetzt. Mitunter fehlt jedoch die konsequente und durchdachte Umsetzung: Man sollte keine Lampe übersehen, aber zugleich nicht überall austau- schen: Die Glühbirne im Keller, die nie brennt, muss man nicht austauschen. 5. Druckluft: Druckluft verbraucht besonders viel Energie, hier sind auch die Energieverluste durch Wärme besonders hoch. Bei regelmä-

Mehr Tipps gibt es auf Seite 45 und im IHK-Netz- werk Umwelt und Energie:

ihk.de/rhein- neckar/netz- werk-energie

EU-VERPACKUNGSVERORDNUNG

Die zentralen Änderungen

Stoffverbote: Für Verpackungen gel- ten enge Grenzwerte für Schwermetalle, für solche mit Lebensmittelkontakt gelten zusätzlich enge Grenzwerte für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS). Verbot bestimmter Verpackungen wie Einweg-Plastikverpackungen für un- verarbeitetes frisches Obst und Gemüse, Einweg-Miniaturverpackungen für Kaf- feesahne und Zucker im Gastgewerbe. Vermeidung sogenannter Mogel- packungen: Verpackungen müssen ohne unnötige Leerräume bei minimiertem Material und Volumen designt sein. Recycling und Kompostierbarkeit: Fast alle in der EU in Verkehr gebrachten Verpackungen müssen zukünftig recyc- lingfähig sein, Kunststoffverpackungen verpflichtend bestimmte Anteile recycel- ten Materials verwenden, bestimmte Ver-

packungen unter industriellen Bedingun- gen kompostierbar sein. Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR): Unternehmen (einschließlich Online-Händler), die erstmals verpackte Produkte in Verkehr bringen, müssen sich an den Kosten für Sammlung und Recyc- ling beteiligen. Informations- und Kennzeich- nungspflichten: Verpackungen müssen EU-weit harmonisierte Hinweise tragen, um Verbrauchern das Recycling und die Entsorgung zu erleichtern. Konformitätsbewertung: Für Ver- packungen muss nachgewiesen werden, dass sie den neuen Anforderungen an Inhaltsstoffe, an das Design und die Ma - terialminimierung entsprechen. ihk.de/rhein-neckar/ verpackungsverordnung

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IHK Magazin Rhein-Neckar 06 | 2026

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