IHK-Global Business Ausgabe 7/2024

ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

IHK Global Business Impressum Herausgeber Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar Geschäftsbereich International L 1, 2, 68161 Mannheim www.ihk.de/rhein-neckar Redaktion Kathrin Fausel Georg Müller (verantw.) Tel. 0621 1709-228 global-business@rhein-neckar.ihk24.de Erscheinungsweise monatlich (11 Ausgaben im Jahr) Redaktionsschluss jeweils am 20. des Vormonats Gesamtherstellung, Verlag, Druck, Anzeigenservice Prüfer Medienmarketing Endriß & Rosenberger GmbH Ooser Bahnhofstr. 16 76532 Baden-Baden Tel. 07221 211917 medienmarketing@pruefer.com www.pruefer.com Verlags-/Anzeigenleitung Andrea Albecker Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 46 vom Januar 2024 Satz, Layout .punto design Werbeagentur Bernhard Kück 69469 Weinheim www.puntodesign.de IHK Global Business wird unter ande- rem in Zusammenarbeit mit Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarke- ting mbH erstellt. Die Informationen werden von uns mit größter Sorgfalt zusammengetragen, recherchiert und verarbeitet. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Dieser Informationsdienst ist für Unter- nehmen des IHK-Bezirks kostenfrei. Datenschutzrechtliche Informationen www.ihk.de/rhein-neckar/datenschutz Mitgliederservice Bei nicht gewünschter Zeitschriften- belieferung, Mehrfachzustellungen oder Adressänderungen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: global-business@rhein-neckar.ihk24.de

RUSSLAND Neue Sanktionsregelung

ZOLL-IDENT APP Authentifizierung für das Zoll-Portal Das Zoll-Portal bietet einen einfachen und effizienten Zugang zu den Dienstleistungen des Zolls. Um die Funktionalitäten des Zollportals in vollem Umfang nutzen zu können, steht der Zugang mittels ELSTER zur Verfügung. Nach einmaliger Registrie- rung können Dienstleistungen im Zoll-Portal einfach ausgewählt werden und Anträge gestellt werden. Die neue Zoll-Ident App beschleu- nigt den Zugang zum Zoll-Portal und allen inkludierten Services. Für Unternehmen wird der Zugang für weitere Benutzer eines Geschäfts- kundenkontos erleichtert; allein der Hauptbenutzer benötigt ELSTER. Der Hauptbenutzer kann für alle Benutzer des Unternehmens die Zoll-Ident App zur vollumfänglichen Nutzung des Zoll-Portals freischalten. Die neue Zoll-Ident App finden Sie im App Store und bei Google Play. Zoll/IHK

Der Europäische Rat hat am 27. Mai 2024 mit der Verordnung 1485/2024 eine neue Sanktionsregelung gegen Personen eingeführt, die für schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße, für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokrati- sche Opposition und für die Untergra- bung der Demokratie und der Rechtsstaat- lichkeit in Russland verantwortlich sind. Die neue Regelung soll es der EU ermög- lichen, auch gegen diejenigen vorzugehen, die Personen und Organisationen finan- ziell, technisch oder materiell unterstüt- zen, die in Russland Menschenrechtsver- letzungen begehen, oder die mit diesen Personen und Organisationen anderweitig Umgang pflegen oder in Verbindung stehen. Darüber hinaus werden mit der neuen Sanktionsregelung Ausfuhrbeschrän- kungen für Ausrüstung, die zur internen Repression verwendet werden kann, sowie für Ausrüstung, Technologie oder Soft- ware, die in erster Linie für die Informati- onssicherheit und die Überwachung oder das Abhören des Telekommunikationsver- kehrs bestimmt sind, eingeführt. DIHK/IHK Mehr Informationen zu den Sanktionen gegen Russland finden Sie unter:

LIEFERANTENERKLÄRUNG IHK-Vordruck aktualisiert

Die Lieferantenerklärung ist im Wortlaut verbindlich vorge- schrieben, in ihrer Form jedoch nicht. Die IHK-Organisation stellt ein Formular mit zahlreichen Ausfüllhin- weisen als Hilfsmittel zur Verfügung. Dieses wurde jetzt in den Anmerkun- gen aktualisiert und steht auf unserer

ihk.de/rhein-neckar/russland

TÜRKEI A.TR Nachweis

Seit 1. Mai 2024 müssen A.TR Dokumente aus der Türkei wieder handschriftlich unterzeichnet und mit einem Nassstempel versehen sein. Der Zoll hat klargestellt, dass alle im Normal- verfahren elektronisch von den Zollbehör- den der Türkei ohne Unterschrift ausge- stellten Warenverkehrsbescheinigungen A.TR. unabhängig von ihrem Ausstellungs- datum auch anerkannt werden. Hierfür muss die Warenverkehrsbescheinigung A.TR. anstelle einer Nasssignatur aber einen QR-Code und - wie bisher üblich - einen Link auf die Website zur Überprü- fung der Echtheit der Warenverkehrsbe- scheinigung A.TR. enthalten. Zoll/IHK

Website zum Download zur Verfügung:

ihk.de/rhein-neckar/lieferantenerk- laerung-aktuell

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