IHK-Global Business Ausgabe 7/2024

EUROPA/ZENTRALASIEN

EU-LÄNDER eDeclaration für Entsendungen vereinbart

Neun EU-Mitgliedstaaten – Deutschland, Griechen- land, Irland, Litauen, Polen, Portugal, Slowenien, Tschechien und Ungarn – haben sich auf die Einführung eines freiwillig anwendbaren, einheitlichen und digitalen Registrierungsformulars für Mitarbeiterentsendungen zwischen diesen Staaten (eDeclaration) geeinigt. Ziel dieses neuen entsenderechtlichen Formates ist die Verbesserung und Vereinfachung von Entsendeverfahren und damit der Abbau rechtlicher Hürden. Denn aufgrund der zum Teil sehr unterschiedlichen Ausgestaltung der rechtlichen Vorgaben in den einzelnen EU-Mitgliedstaa- ten stehen vor allem kleine und mittlere Unternehmen vor hohen bürokratischen Herausforderungen. Die teilnehmenden Länder haben eine gemeinsame Absichtserklärung veröffentlicht, die eine endgültige und erschöpfende Maximalliste der im Rahmen der Entsende- meldung geschuldeten Angaben beinhaltet. Danach kön- nen Informationen aus fünf Kategorien abgefragt werden: 1. Betreffend den Dienstleister (zum Beispiel Name des entsendenden Unternehmens, Art der Entsendung) 2. Angaben zum entsandten Arbeitnehmer (unter anderem Name, Geburtsdatum) 3. Informationen in Bezug auf die Entsendung (zum Bei- spiel voraussichtliche Dauer) 4. Angaben zum Ansprechpartner im Aufnahmestaat (Art. 9 Abs. 1 Richtlinie 2014/67/EU) 5. Informationen über den Dienstleistungsempfänger (zum Beispiel Name und Anschrift). Zudem setzen sich diese Länder in Brüssel für die Schaf-

fung eines EU-weit einheitlichen Registrierungsportals ein. Über dieses soll auch der Nachweis der Sozialversicherung (A1-Bescheinigung) erbracht werden können. GTAI/IHK

Weniger Bürokratie bei Arbeitseinsätzen im Ausland

Die EU-Länder, die sich auf die Einführung eines einheitlichen und digitalen Registrierungsformulars für Entsendungen ge - einigt haben

Deutschland

Griechenland

Irland

Litauen

Polen

Portugal

Slowenien

Tschechien

Ungarn

QUELLE: IHK

KASACHSTAN Diversifizierung: Weg von Erdöl

Bedingungen, um grünen Strom aus Wind- und Solarenergie zu erzeugen. Mit diesem soll perspektivisch auch grüner Wasserstoff für Abnehmer im In- und Ausland produziert werden. Der gezielte Auf- und Ausbau auch in anderen Sparten des verarbeitenden Gewerbes soll Kasachstan mittel- bis langfristig zu mehr wirtschaftlichen Standbeinen verhelfen. Angestrebt wird, dass die so produzierten Waren nicht nur den einheimischen Markt versorgen, sondern auch in den Ex- port gehen. Zu weiteren Hoffnungs- trägern zählen die Landwirtschaft und die Transportbranche. Hinzu kommen der Tourismus sowie Finanz-

Für Kasachstan ist sein Roh- stoffreichtum ebenso bedeut- sam wie die geografische Lage, die das Land zu einer wichtigen Dreh- scheibe für Warenströme zwischen Ost und West macht. Ein bereits seit längerer Zeit an- gestrebter Strukturwandel kommt nur recht langsam voran. Dieser zielt vor allem auf einen deutlichen Ausbau der verarbeitenden Industrie ab, um die starke Abhängigkeit von Erdöl zu reduzieren. Daneben strebt Kasach- stan eine schrittweise Abkehr von fos- silen Energieträgern an. Das Land will bis 2060 klimaneutral sein. In der kasachischen Steppe herrschen gute

dienstleistungen mit dem Astana International Financial Centre (AIFC) als Finanzhub für den zentralasiati- schen Raum. GTAI/IHK Windräder statt Bohrtürme? Kasachstan will seine Wirtschaft diversifizieren und so seine Abhängigkeit von der Erdölförderung verringern.

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IHK Global Business 07/2024

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