Informationsbroschüre zum Bürgerentscheid Ihre Stimme zählt am 30. November 2025 .
Die beim Bürgerentscheid mit JA oder NEIN zu beantwortende Frage lautet:
„Sind Sie dafür, dass der Beschluss des Gemeinderates vom 25.03.2025, für das Gebiet Rennäcker einen Bebauungsplan aufzustellen, aufgehoben wird?“
Ja
Nein
JA heißt: Die Gemeinde wird keinen Bebauungsplan für das Gebiet Rennäcker aufstellen.
NEIN heißt: Der Beschluss des Gemeinderates bleibt bestehen; die Planung eines Neubau- gebietes wird weiterverfolgt.
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, die politische Willensbildung und Entscheidung findet auf
Am 30. November 2025 haben Sie daher die Möglichkeit beim Bürgerentscheid in der Frage, ob der Beschluss des Gemeinderates für das Gebiet Rennäcker eine Bebauungsplan aufzustellen, aufgehoben werden soll, Ihre Stimme abzugeben.
kommunaler Ebene grund- sätzlich im repräsentativen System, also durch die von Ihnen gewählten Mitglieder des Gemeinde- rates, statt.
Helfen Sie bitte mit und machen Sie von Ihrem Wahlrecht am 30. November 2025 Gebrauch.
Zur Stärkung der bür- gerschaftlichen Mit- wirkungsrechte sieht die Gemeindeordnung für Baden- Württemberg ausdrücklich auch
Ihre Stimmabgabe stärkt die Demokratie und eine hohe Wahlbeteiligung sichert dem Wahlergebnis des Bürger- entscheids, wie auch immer dies sein wird, die Akzeptanz.
weitere direktdemokratische Formen vor.
Es grüßt Sie sehr herzlich
Mehr direkte Einflussnahme ist Teil einer lebendigen Demokratie, die wir alle durch aktive Beteiligung mit Leben erfüllen können.
Ralf Gänshirt, Bürgermeister
Worum geht es
beim Bürgerentscheid?
Der Gemeinderat hat am 25. März 2025 beschlossen, dass für das Gebiet Rennäcker ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll. Am 23. Juni 2025 reichte die Bürgerinitiative „Hirschberg gegen Flächenverbrauch“ ein Bürger- begehren bei der Gemeinde Hirschberg ein. Dieses wendet sich gegen den Beschluss des Gemeinde- rates. Ziel ist es, für das Gebiet Rennäcker keinen Bebauungsplan aufzustellen. Der Gemeinderat stimmte dem Antrag der Bürgerin- itiative zu und beschloss in seiner Sitzung am 29. Juli 2025 einen Bürgerentscheid mit der Fragestellung:
„Sind Sie dafür, dass der Beschluss des Gemeinde- rates vom 25.03.2025, für das Gebiet Rennäcker einen Bebauungsplan aufzustellen, aufgehoben wird?“
Der Bürgerentscheid findet am 30. November 2025 statt.
Damit entscheiden Sie, als Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Hirschberg, direkt über das weitere Vorgehen. Am Wahltag haben Sie die Möglichkeit, in den auf den jeweiligen Wahlbenachrichtigungen angegebe- nen Wahllokalen abzustimmen. Sollten Sie am Abstimmtag verhindert sein persön- lich ins Wahllokal zu kommen, können Sie Briefwahl beantragen.
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Beitrag der Gemeindeverwaltung
Bürgerentscheid ‚Rennäcker‘ , Zusammenfassung und Historie
Nach welchen Kriterien neu geschaffener Wohnraum den einzelnen Haushalten zur Verfügung gestellt werden soll, kann die Gemeinde selbst bestimmen und über so genannte städtebauliche Verträge mit mögli- chen Bauträgern aushandeln oder – sollte die Gemeinde selbst Bauherrin sein – sich selbst auferlegen. Mögliche beispielhafte Kriterien zur Schaffung von be - zahlbarem Wohnraum wurden dem Gemeinderat bereits bei verschiedenen Gelegenheiten aufgezeigt. Eine Ent- scheidung darüber wurde noch nicht gefasst.
1. Begriffe; Definitionen
Die Verwaltung verwendet in der Folge die Formulie- rung „bezahlbarer Wohnraum“. Dieser Begriff wird im Sprachgebrauch vielfach unterschiedlich genutzt. Für die folgenden Erläuterungen soll „bezahlbarer Wohn- raum“ jegliche Formen zur Schaffung von Wohnraum unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete beinhal- ten. In welchem Rahmen bezahlbarer Wohnraum in Hirschberg geschaffen werden soll, entscheidet der Gemeinderat innerhalb der Festlegung individueller Kriterien. Ein Vorgriff auf diese Entscheidung wird durch Formulierungen der Verwaltung ausdrücklich nicht vorgenommen. Unter den Begriff des „sozialen Wohnungsbau“ fallen staatlich geförderte Wohnungen, welche solchen Haus- halten vorbehalten sind, die sich am Markt nicht aus eigener Kraft angemessen mit Wohnraum versorgen können. Fördernehmerinnen und Fördernehmer ver- pflichten sich, die mit den Mitteln der sozialen Wohn - raumförderung geförderte Wohnung nur an solche Haushalte zu vermieten, die über einen Wohnberech- tigungsschein verfügen. Dieser wird erteilt, wenn die jeweils maßgeblichen Einkommensgrenzen nicht über- schritten werden. Gegenstand der sozialen Wohnraumförderung ist sowohl die Bereitstellung preiswerter Mietwohnungen als auch die Unterstützung bei der Bildung selbst ge- nutzten Wohneigentums, vor allem für Haushalte mit Kindern. Auch die Schaffung von behindertengerechtem Wohnraum wird von zahlreichen Ländern und Kommu- nen gefördert. „Preisgedämpfter Wohnungsbau“ unterscheidet sich vom „sozialen Wohnungsbau“. In der Regel legt die Ge- meinde bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum Kriterien fest, in welchem Umfang innerhalb von Ge- bäuden sozialer oder preisgedämpfter (preisgünstiger) Wohnraum bereitgestellt werden soll. Preisgedämpfte Mietwohnungen liegen in der Regel 1 – 2 Euro über dem gebundenen Mietpreis für Sozialwohnungen, aber immer noch unter der ortsüblichen Vergleichsmiete.
2. Historie
Bereits am 30.05.2017 wurde durch die Verwaltung das Thema „Sozialer Wohnungsbau“ in einer nicht öffentli - chen Sitzung des Gemeinderates präsentiert. Neben der grundsätzlichen Vorstellung des herausfordernden The - mas wurde von der Verwaltung ein alternatives Vorge- hen vorgeschlagen. So sollte zunächst die Entscheidung über ein Gebiet getroffen werden. Im Anschluss sollten Gespräche mit den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer erfolgen und deren Bereit- schaft abgefragt werden.
Innenentwicklung
Das Baugesetzbuch verlangt den sparsamen und scho- nenden Umgang mit Grund und Boden. Es verpflichtet die Gemeinden, die Möglichkeiten der Innenentwicklung zu nutzen. Das bedeutet, Flächen wieder nutzbar zu ma- chen und Baulücken zu schließen. Dies hat Vorrang vor Neubaugebieten „auf der grünen Wiese“. Die Gemeinde kommt dieser gesetzlichen Verpflichtung seit Jahren mit unterschiedlichen Maßnahmen nach.
a) Leerstandskataster
Selbstverständlich hat die Gemeinde Hirschberg auch die Möglichkeiten untersucht, die Innenentwicklung innerhalb der Gemeinde zu stärken und zu forcieren.
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In der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt am 10.09.2019 wurde die Verwaltung be- auftragt, das Einwohnermelderegister mit den Kataster- daten bereits untersuchter Fälle abzugleichen. Ziel war es, einen Überblick möglicher Leerstände in Hirschberg zu erhalten. Beauftragt mit der Erhebung der Innenentwicklungs- potenziale – Leerstandskataster – wurde die Baader Konzept GmbH aus 91710 Gunzenhausen. In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 20.07.2021 stellte das beauftragte Büro das Er- gebnis der Untersuchungen vor. Danach erfolgte eine systematische Befragung aller betroffenen Eigen - tümer*innen. Diese Befragung sollte Auskunft geben über die eigenen Bebauungsabsichten, eine eventuelle Verkaufsbereitschaft oder den Wunsch einer Beratung durch die Gemeinde. Bei der Befragung wurde zwischen klassischen Baulücken und leerstehenden Gebäuden unterschieden. Die Ergebnisse der ausgewerteten Fragebögen lagen Anfang Februar 2022 vor und wurden dem Ausschuss für Technik und Umwelt in öffentlicher Sitzung am 15.03.2022 präsentiert.
Eigentümeransprache Leerstände:
• Insgesamt wurden 25 Hauseigentümer*innen angeschrieben.
• 8 Eigentümer*innen haben geantwortet.
• Damit haben 32% die Fragebögen ausgefüllt und an die Gemeinde zurückgeschickt.
Von diesen Rückläufen
• planten 2 Eigentümer*innen eine Aufwertung der Immobilie,
• 1 Eigentümer*in würde das Grundstück verkaufen und
• 2 Eigentümer*innen wünschten eine Beratung durch die Gemeinde.
Die Beratungen der interessierten Eigentümer*innen erfolgte zeitnah durch die Verwaltung, blieben jedoch alle ohne Erfolg.
b) Änderung von Bebauungsplänen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.10.2024 eine Satzung über die Aufhebung von Festsetzungen von 5 Bebauungsplänen sowie den Erlass örtlicher Bauvorschriften beschlossen. Die Gemeinde kann durch eine solche Satzung örtliche Bauvorschriften erlassen. Hiervon macht die Gemein- de Gebrauch, um innerhalb der Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne „Häuselberg“, „Nord“ und „Im Alten Weg, Foßloch und Sonnen- berg“ – jeweils in der Gemarkung Leutershausen, sowie „Hauptschwell“ und „Brünnelweg II“ – jeweils in der Gemarkung Großsachsen, die Option für den Dachgeschossausbau und die Nutzung als Wohnraum zu ermöglichen. In den betroffenen Bebauungsplänen waren Rege - lungen enthalten, nach denen ein Ausbau von Dach- geschossen zu Wohnzwecken nicht zugelassen war. Diese restriktive Handhabung entspricht weder dem aktuellen Bedarf an zusätzlichem Wohnraum, noch dem Gebot, mit Grund und Boden sparsam umzugehen. Denn durch z.B. den Ausbau von Dachgeschossen kann dem herrschenden dringenden Wohnraumbedarf durch eine weitere Maßnahme entgegengewirkt werden, ohne dass zusätzlicher Grund und Boden beansprucht werden muss. Um den Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken zu fördern und attraktiv zu gestalten, wurden die ebenfalls strengen Regelungen zur Dachgestaltung angepasst.
Auswertung
Eigentümeransprache Baulücken:
• Insgesamt wurden die Eigentümer*innen von 137 Grundstücken angeschrieben.
• Zu 62 Grundstücken ging eine Antwort ein.
• Damit haben 45,3% die Fragebögen ausgefüllt und an die Gemeinde zurückgeschickt.
Unter diesen Rückläufen waren
• 2 Interessenten mit Verkaufsabsichten,
• 6 Grundstückseigentümer*innen mit Tauschinteresse, und
• für 10 Grundstücke wurde ein Beratungsgespräch gewünscht.
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Alle weiteren Bebauungspläne werden stetig auf die Möglichkeiten der Innentwicklung überprüft und, wenn möglich, angepasst.
die eine aktive kommunale Bodenpolitik ermöglichen und die zugleich innovatives Planen und Bauen be- fördern. Die angemessene Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum ist ein vorrangiges Anliegen der Landesregierung Baden-Württemberg. Sie hat zu diesem Zweck die Wohnraumoffensive BW ins Leben gerufen und hierzu die finanzielle Grundlage geschaf - fen, um Städte und Gemeinden bei der Verwirklichung dieses Ziels zu unterstützen. Zur Verwirklichung dieser Zielsetzung hat der Ge- meinderat am 30.11.2021 beschlossen, sich des Themas der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum anzunehmen. Hierfür sollen Impulse zur Entwicklung geeigneter Flächen und die Initiierung bedarfsgerech- ter Umsetzungskonzepte mit einem auf die örtlichen Gegebenheiten zugeschnittenen und an sozialen Maß- stäben orientierten Wohnungsmix gesetzt werden. Konkrete Umsetzungsschritte sollen - unterstützt durch das Kompetenzzentrum Wohnen BW - eingelei- tet werden.
c) Schranken der Innenentwicklung
Jedoch bietet die Innenentwicklung nicht nur Vorteile, sondern birgt auch Konflikte in sich und setzt deutliche Schranken. • Eine Nachverdichtung im Innenbereich ist stets mit einer Zunahme von Lärm verbunden. Eine hohe Lärm- belastung stellt immer ein Risiko für die Gesundheit und die Umwelt dar. • Die Luftqualität kann unter der Nachverdichtung leiden, ebenso die innerörtlichen klimatischen Bedingungen durch die zunehmende Versiegelung (Stichwort „Hitze“). • Die Qualität und die Quantität von Grün- und Frei- raumflächen sowie ihre vielfältige Bedeutung gehen verloren. Durch den Wegfall von Frei- und Grünflächen leidet auch die Aufenthaltsqualität im Ort. • Der innerörtliche Verkehr nimmt zu. Bereits heute stößt die Gemeinde an vielen Stellen an ihre Belas- tungsgrenzen, was den Parkraum in den gewachsenen Wohngebieten betrifft. Parkraumkonzepte verdrängen den ruhenden Verkehr, können aber die Zunahme von Fahrzeugen nur bedingt beeinflussen. • Hirschberg investiert seit Jahren enorme Summen in die Erweiterung und die Sanierung des Kanalnetzes. Die zunehmenden Starkregenereignisse zeigen jedoch, dass das Kanalnetz (trotz Erweiterungen) an seine Grenzen stößt. Eine Nachverdichtung wird die Situa- tion noch verschärfen. • Viele Bürgerinnen und Bürger, Vereine und sonstige Institutionen (z.B. das Forum für Ortsbildgestaltung) setzen sich seit vielen Jahren für den Erhalt des Orts- bildes beider Ortsteile ein. Eine Nachverdichtung von Wohnraum kann das Ortsbild beeinträchtigen und auf Dauer nachhaltig verändern.
4. Erstellung einer Potenzialanalyse
Im Rahmen der Wohnraumoffensive Baden-Württem - berg wurde eine gesamtkommunale Analyse des Wohn- raumbedarfs in Hirschberg (Potenzialanalyse) erstellt, welche die Grundlage für weitere Handlungen bilden sollte. Mit der Ausarbeitung der Potenzialanalyse wurde ein Unternehmen als Dienstleister beauftragt, das seit über vier Jahrzehnten Städte und Gemeinden bei Stadt- entwicklungsprojekten begleitet. Die Ergebnisse dieser Potenzialanalyse wurden in einer öffentlichen Informationsveranstaltung am 20.07.2023 vorgestellt. Die Informationsveranstaltung legte den Schwer- punkt auf die demografische Entwicklung in Hirsch- berg und die sich daraus ergebende Notwendigkeit zum Handeln. Die Metropolregion Rhein-Neckar gehört nach wie vor zu den stark wachsenden Regionen in Deutschland. Der begrenzten Verfügbarkeit von Wohnraum steht eine große Nachfrage gegenüber. Dies führt dazu, dass be- zahlbarer Wohnraum für weite Teile der Bevölkerung knapp wird. Daher müssen auch in Hirschberg neue Ansätze zur Gemeindeentwicklung in Betracht gezogen werden. In Hirschberg herrscht aufgrund seiner Lage an der Bergstraße und seiner Attraktivität eine gesteigerte Nachfrage an Wohnraum. Demgegenüber steht ein äu- ßerst knappes Angebot und dies auf einem überdurch- schnittlich hohen Preisniveau. Vor allem für Personen
3. Kommunalfonds Wohnraumoffensive Baden-Württemberg
Mit dem Programm „Kommunalfonds Wohnraumof- fensive Baden-Württemberg“ verfolgt das Land Ba- den-Württemberg seit 2019 das Ziel, Kommunen neue Impulse zu geben, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Es werden Möglichkeiten geboten, diejenigen Kom- munen des Landes auf dem Weg zu mehr bezahlba- rem, sozial gemischtem Wohnraum zu unterstützen,
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Rennäcker – Test-Entwurf
Rennäcker – Blick Richtung Nordwest
Städtebaulischer Testentwurf – als Basis für weitere Beratungen
Abb. 1 (oben): Entwurf Rennäcker – Lageplan, Abb. 2 (unten): Test-Entwurf Rennäcker – Perspektive (© MESS Stadtplaner)
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und Familien mit niedrigem bis mittlerem Einkommen wird es zunehmend schwierig, sich in Hirschberg an- zusiedeln. Selbst die erwachsenen Kinder ansässiger Familien sind nicht mehr in der Lage, Wohnraum in ihrer Heimatgemeinde zu finden. Aus der Strukturdatenanalyse geht hervor, dass Hirsch- berg trotz des regionalen Wachstums in seiner Bevölke- rungsstruktur seit 2017 stagniert und die Einwohnerzahl seither um 3,2% gesunken ist (von 9.964 auf 9.644). Dennoch verfügt Hirschberg über das Potenzial zu wachsen. Die Wohnungsbedarfsanalyse beziffert einen Bedarf von bis zu 412 neuen Wohnungen bis zum Jahr 2045. (bitte link zu Analyse)
6. Workshop zur Gebietsfestlegung
Zur Vorbereitung einer Baulandentwicklung, mit dem Ziel, den Wohnraumbedarf in Hirschberg unter Berück- sichtigung eines Anteils an gefördertem Wohnraum, zumindest ansatzweise zu decken, wurde durch den Ausschuss für Technik und Umwelt am 05.12.2023 die Auftragsvergabe von Beratungsleistungen durch das Frankfurter Unternehmen „ProjektStadt“ beschlossen. Das Leistungsspektrum beinhaltete die Erarbeitung von Entwürfen der möglichen Entwicklungsflächen, Begleitung der Gremien in Workshops, mit dem Ziel einer Flächenpriorisierung. Anschließend erfolgte eine Machbarkeitsstudie, in der die Flächen für die unter- schiedlichen Bauformen und Zielgruppen untersucht und eine bodenpolitische Mobilisierungsstrategie incl. einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erarbeitet wurden. Am Ende wird ein Projektstrukturplan stehen, der u.a. Handlungsempfehlungen für die Umsetzung beinhalten wird. Am 29.01. und am 19.02.2024 fanden zwei Workshops des Gemeinderates statt. Ziel der Workshops war es, Leitthemen für eine Wohnraumentwicklung zu erörtern und eine potenzielle Fläche, die im Rahmen des MORO- Projektes (siehe Kapitel 7) für flächensparendes Bauen weiter untersucht werden soll, auszuwählen. Am Ende der beiden Workshops beschlossen die Teil - nehmenden folgende Priorisierung der nach dem Flä- chennutzungsplan zur Verfügung stehenden Flächen:
https://www.hirschberg-bergstrasse.de/gemeinde/ aktuelles/buergerentscheid
In der Studie wurden mehrere Aspekte der Wohnraum- versorgung näher beleuchtet und die folgenden Hand- lungsempfehlungen gegeben:
• Zielgruppenorientierte Bedarfsdeckung
• Flächensparendes Siedlungskonzept
• Erschließung neuer Baugebiete im Außenbereich
• Schaffung geförderten Wohnraums
• Wohnungspolitischer Beschluss zur Schaffung bezahl - barer Wohnungen, ggf. mit Definition einer Sozialquo - te für Neubauprojekte
1) Rennäcker (südlich Hilfeleistungszentrum)
• Weiterführung der Beratungen im Kompetenzzentrum Wohnen BW
2) Sieben Morgen (westlich der Breslauer Straße)
• Weiterführung und fortlaufende Überprüfung des Innenentwicklungskatasters
3) Auf der Höhe (südlich der Mannheimer Straße)
5. Entwicklung Kinderzahlen
Unabhängig von der Priorisierung hatten sich die Teilnehmenden dafür ausgesprochen, in einem mög - lichen Neubaugebiet den Fokus auf die Wohnnutzung zu legen. Dabei sollte sowohl geförderter als auch bezahlbarer/preisgedämpfter Wohnraum entste- hen. Zielgruppen sollten „Starterhaushalte“, „junge“ Familien sowie Bevölkerungsgruppen mit besonderen Anforderungen an die Wohnraumgestaltung sein. Am 19.03.2024 beschloss der Gemeinderat, die dar- gestellte Priorisierung sowie die Fläche „Rennäcker“ dem MORO-Projekt (Modellvorhaben der Raumordnung - „Regionale Steuerung der Siedlungs- und Freiraument- wicklung“) zur weiteren Untersuchung vorzuschlagen. Außerdem sollten weitere Leitthemen beachtet bzw. für eine Beschlussfassung durch den Gemeinderat erarbei- tet werden:
Sinkende Geburtenzahlen beeinflussen maßgeblich die demografische Entwicklung in Hirschberg. Im Zuge der jährlichen Bedarfsplanung für die benötigte Anzahl von Betreuungsplätzen in der Kinderbetreu- ung wird deutlich, dass die Kinderzahlen rückläufig sind. Dies hat bereits in den Jahren 2024 und 2025 dazu geführt, dass sowohl eine Krippe geschlossen und in einer Einrichtung zwei Kindergartengrup- pen reduziert wurden. Auch in den nächsten Jahren können weitere Reduzierungen nicht ausgeschlossen werden, da das Angebot immer noch größer ist, als die prognostizierte Nachfrage. Dies wird sich zeitver- setzt auch auf die Schulen und vermutlich die Vereine etc. auswirken. Durch die Schaffung von geeigneten Wohnungsangeboten für junge Familien könnte der Entwicklung entgegengesteuert werden.
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der dem freien Markt zur Verfügung stehen soll. Eng verbunden ist damit die Frage der Schaffung des Eigen - tums bzw. vertraglicher Regelungen. Schließlich kann die Gemeinde bei einer Gebietsdurchmischung nur bei eigenem Eigentum oder mit entsprechenden vertrag- lichen Reglungen den gewünschten Anteil an sozialge- bundenem Wohnraum festlegen, da ansonsten im Um- legungsverfahren eine Ungleichbehandlung zu erwarten wäre.
a. Anteil der Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau
Hier kommt es darauf an, welche Bauformen bzw. Wohntypologien umgesetzt werden sollen. Zu defi - nieren gilt es, wie der breite Mix an Einfamilienhaus-/ Doppelhausangeboten bis zu Geschosswohnungsbauten aussehen soll. Besonders der Anteil des Geschosswoh- nungsbaus ist festzulegen. Hierbei dürften die Ergeb- nisse aus dem MORO-Projekt wichtige Erkenntnisse liefern.
g. Baulandmodell
b. Flächensparendes Bauen – Dichte
Wie bereits unter „Punkt f.“ angesprochen, kann es not- wendig sein, dass die Gemeinde Grundbesitz erwirbt, um die gewünschten Ziele durchsetzen zu können. Die Instrumente hierfür müssen dargelegt und erörtert werden.
Hinsichtlich des Bodenschutzes besteht aus ökologi- scher Sicht die Notwendigkeit, den Flächenverbrauch möglichst sorgsam zu wählen. Hierbei soll eine verträg- liche Anzahl an Wohneinheiten bei möglichst wenig Flächenverbrauch realisiert werden.
h. Soziale Infrastruktur
c. Energie
Bei der Erschließung eines Neubaugebietes ist der zusätzliche Bedarf an sozialer Infrastruktur zu hinter- fragen. Die Fragestellung ist eng verbunden mit den gewünschten Zielgruppen. Mögliche Einrichtungen sind hier Kitas (ausreichend vorhanden), Schulen (aus- reichend vorhanden) , Seniorenstätten, Spielplätze und Mehrgenerationenbereiche. Selbstverständlich wird die endgültige Entscheidung eines möglichen Neubaugebietes auch von weiteren Faktoren abhängen, die in der vorstehenden Auflistung nicht aufgeführt sind. So ist zum Beispiel die Mitwir- kungsbereitschaft der Grundstückseigentümerinnen und Eigentümer ein entscheidender Faktor. Ebenso sind die umweltbezogenen Belange zu prüfen und haben un- mittelbaren Einfluss auf die Erschließung. Dies alles vor dem Hintergrund und in Verbindung mit einer breiten Öffentlichkeitsbeteiligung.
Hier ist insbesondere die Errichtung eines Wärme- netzes zu prüfen. Auch Vorgaben für Photovoltaik oder eine Dachbegrünung sollten untersucht werden. Weiter gilt es im Zielkonflikt zwischen Klimaschutzzie - len und sozialen Aspekten abzuwägen. Hierbei ist auch die Thematik der Material- und Ressourceneffizienz zu betrachten.
d. Ökologische Aspekte
Zu prüfen sind hier vor allem die Festlegung grünord- nungsrechtlicher Vorgaben sowie die Festlegung von Grünflächen. Auch die Freihaltung von Frischluftschnei - sen ist zu beachten. Insbesondere ist auch der Umgang mit Regenwasser zu diskutieren. Angesichts des Um- feldes kann auf größere Flächen für die Naherholung verzichtet werden.
7. Modellprojekt der Raumordnung für flächensparende Siedlungsentwicklung - MORO
e. Verkehr
Für das mögliche Neubaugebiet ist ein Mobilitätskon- zept aufzustellen. Hierbei sind die Bedürfnisse aller Ver- kehrsteilnehmenden zu betrachten. Auch die Regelung des ruhenden Verkehrs sowie die Forderung notwendi- ger Stellplätze ist zu erörtern. Um die Ziele des Klima- schutzes zu erreichen, müssen sowohl attraktive ÖPNV- Angebote gefördert werden als auch Möglichkeiten der klimaneutralen Fortbewegung.
Die Gemeinde Hirschberg hat in Zusammenarbeit mit dem Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim und dem Verband Region Rhein-Neckar an einem durch Bun- desmittel geförderten Modellprojekt für eine flächen - sparende Siedlungsentwicklung (MORO) teilgenommen. In Hirschberg wurden in diesem Zusammenhang städte- bauliche Entwürfe für die Fläche „Rennäcker“ entwickelt und diskutiert. Zu den zentralen bundesweiten Zielsetzungen der Siedlungsentwicklung gehört es, die Inanspruchnahme bislang unbebauter Flächen deutlich zu reduzieren. Gleichzeitig sollen angesichts der aktuellen Wohnungs- not weiterhin neue Wohnungen bereitgestellt werden.
f. Anteil an gefördertem/preisgedämpften Wohnraum
Festzulegen ist hierbei der Anteil an sozialgefördertem und preisgedämpftem Wohnraum sowie der Anteil,
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Dieser Zielkonflikt zwischen Bauen und Freiraumschutz stellt gerade im Verdichtungsraum der Metropolregion Rhein-Neckar eine besondere Herausforderung dar. Die Frage der konkreten Umsetzung ist dabei wesentlich von Entscheidungen auf kommunaler Ebene abhängig, wie zum Beispiel bei Beschlüssen zur Ausgestaltung von Bebauungsplänen. Das MORO-Projekt zielt u.a. darauf ab, gemeinsam mit verschiedenen Modellkommunen flächensparende Siedlungskonzepte zu entwickeln. Eines der Elemente ist die Begleitung konkreter Entwicklungsprojekte durch einen „Beirat für flächensparendes Bauen“. Die - ser berät Kommunen bei Wohnungsbauvorhaben und gibt über Testentwürfe und Variantenbetrachtungen Impulse für die Umsetzung flächensparender Sied - lungsstrukturen. In zwei Beiratssitzungen wurden in direkter Zusammen- arbeit mit Vertretern der Gemeinde Hirschberg (Bürger- meister, Verwaltung, ein Vertreter je Gemeinderatsfrak- tion) ein städtebaulicher Test-Entwurf (siehe S. 6) für die Fläche Rennäcker entwickelt.
Wert „Wohneinheiten pro Hektar“ erfasst. Dieser Wert findet in der Regional- und Landesplanung Anwendung und dient der Vergleichbarkeit von Dichten im Städte- bau. Die bauliche Dichte des Testentwurfs liegt bei 70 Wohneinheiten pro Hektar. Der ermittelte Dichtewert ergibt sich aus einem Städtebau, der – wie oben bereits erwähnt – für die hier in Rede stehende Fläche als fach- lich qualitätsvoll anzusehen ist. Neben der baulichen Dichte sind die Erfordernisse im Hinblick auf Wohnquali- täten, grüner Infrastruktur und einem sensiblen Um- gang mit der benachbarten Bebauung gut verankert, so die Fachexpertise.
9. Aufstellungsbeschluss Rennäcker
Der ausgearbeitete MORO-Testentwurf bildet einen wichtigen Denkanstoß für die Aufstellung des Bebau- ungsplans „Rennäcker“. Der Entwurf stellt aber ausdrücklich nicht den Entwurf des späteren Bebauungsplans dar. Er ist quasi das Ergebnis von Ideen und Wünschen der Workshops. Auf Grundlage des langjährigen Verfahrens mit der umfassenden Erarbeitung von Entscheidungsgrund- lagen hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Rennäcker“ gefasst. Der Aufstel- lungsbeschluss ist quasi der Startschuss für das weitere Verfahren. Im Rahmen der Bauleitplanung werden die umweltbezogenen Belange geprüft und erörtert. Die Fachbehörden (Träger der öffentlichen Belange) sowie die Öffentlichkeit werden an dem 2-stufigen Verfahren frühzeitig und im Rahmen einer weiteren Offenlage einbezogen. Die Möglichkeiten der Stellungnahmen sind dabei gegeben. Weitere Beteiligungsformate werden dies anlassbezogen ergänzen.
8. Flächensparender Wohnungsbau
Der Entwurf enthält, entsprechend der Zielsetzung des MORO-Projektes, Vorschläge für einen flächen - sparenden Wohnungsbau. Im Hinblick auf die städte- bauliche Dichte müssen dabei vielfältige Erfordernisse berücksichtigt werden, damit diese als ortsangepasst und hochwertig wahrgenommen werden können. Die im Testentwurf vorgesehene städtebauliche Struktur nimmt auf das bestehende Siedlungsgefüge Rücksicht und bildet nach Auffassung renommierter Stadtplaner einen harmonischen Übergang zu den Nachbarschaften und zur umgebenden Landschaft aus. Ferner bewerteten die beteiligten Stadtplanerinnen und Stadtplaner, dass darüber hinaus Qualitäten wie öffent - liche und private Grünräume, Kleinklima, Regenwasser- bewirtschaftung und die Energieversorgung geschaffen werden können. Letztlich muss ein qualitativ wertiges Gebiet entstehen, in dem man gerne lebt. Der vorlie- gende Testentwurf setzt diese Anforderungen durch - weg um und weist eine Dichte auf, die mit den weiteren Erfordernissen für gute städtebauliche Qualitäten in Einklang steht. Weitere Beratungen des Gemeinderates, umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit und der Grundstücks - eigentümerinnen und Grundstückseigentümer werden sich zwingend anschließen. Weiter wurde ermittelt, wieviel Wohneinheiten ent- stehen, so dass auch Aussagen über die zu erwartende Siedlungsdichte getroffen werden können. Bei der Be - urteilung städtebaulicher Dichten wird in der Regel der
10. Bisherige Öffentlichkeitsarbeit
Neben der in Kapitel 2 geschilderten Historie wurde das Thema Neubaugebiet bereits bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Nachbarschaftsverban- des Heidelberg-Mannheim diskutiert. Speziell wurden die Entwicklungsflächen auf Hirschberger Gemarkung bewertet und neu festgelegt. Die breite Beteiligung der Öffentlichkeit fand in den Jahren 2018 und 2023 statt. Flankierend hierzu gab es auch die öffentlichen Sitzun - gen der politischen Gremien. Mit dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen der Freien Wähler, CDU, SPD und FDP vom 30.06.2020 zur „Aus- arbeitung eines Grundsatzbeschlusses zur Schaffung von preisgünstigem Wohnraum innerhalb eines Neubau- gebietes zu Wohnzwecken unterhalb der B3 in Hirsch- berg-Leutershausen“ hielt das Thema schließlich vollum - fänglich Einzug in Hirschberg. Über den Antrag wurde in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates am 29.09.2020 beraten und beschlossen.
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In der Zeit von September 2019 bis Juli 2021 wurde das „Leerstandskataster“ erstellt. Es durfte zwar aufgrund des Datenschutzes keine Öffentlichkeitsbeteiligung, jedoch ein breitangelegter Dialog mit den Grundstückei- gentümerinnen und Grundstückseigentümern, erfolgen. Anschließend wurden die Ergebnisse in anonymisierter Form im Gemeinderat vorgestellt. Auch in dem sehr umfassend angelegten Beteiligungs- verfahren der Zukunftswerkstatt „Wir in Hirschberg“ von 2020 bis 2022 wurden die Themen bezahlbarer Wohnraum und altersgerechter Wohnraum immer wie- der diskutiert. Die Erkenntnisse aus der Zukunftswerk- statt wurden beim Einwohnertages 2022 präsentiert. Im November 2021 wurde im Gemeinderat das För- derprogramm „Kommunalfonds Wohnraumoffensive Baden-Württemberg“ vorgestellt. In gleicher Sitzung beschloss der Gemeinderat, sich dem Thema „Schaffung von bezahlbarem Wohnraum“ anzunehmen. Hierfür soll- ten die Impulse zur Entwicklung geeigneter Flächen und die Initiierung bedarfsgerechter Umsetzungskonzepte mit einem auf die örtlichen Gegebenheiten zugeschnit- tenen und an sozialen Maßstäben orientierten Woh- nungsmix gesetzt werden. Konkrete Umsetzungsschritte sollten – unterstützt durch das Kompetenzzentrum Wohnen BW – eingeleitet werden. Im September 2022 beschloss der Ausschuss für Technik und Umwelt hierzu die Vergabe von Beratungsleistun- gen an die DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksent- wicklungsgesellschaft mbH aus Heidelberg. Die öffentliche Informationsveranstaltung zur Präsen - tation der gesamtkommunalen Analyse des Wohnraum- bedarfs in Hirschberg fand schließlich am 20.07.2023 in der Alten Turnhalle in Großsachsen statt. Der Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim in- formierte im März 2022 über die Entwicklungstrends im Wohnungsbau 2005 bis 2021 innerhalb des Verbands- gebietes.
11. Weitere Schritte
• Im Vorfeld des Bürgerentscheides gab es selbstver- ständlich nochmals eine umfassende Information der Öffentlichkeit. Dabei fand auch eine eigene Informa - tionsveranstaltung zum MORO-Projekt statt. • In einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderats wurde am 30. 09. eine Fortschreibung der Potenzialanalyse vorgestellt. Das Büro ProjektStadt stellte dabei die aktuellen Ergebnisse der Strukturdatenanalyse sowie den daraus hochgerechneten Wohnraumbedarf bis zum Jahr 2045 vor.
https://www.hirschberg-bergstrasse.de/gemeinde/ aktuelles/buergerentscheid
• Je nach Ausgang des Bürgerentscheides ist es vorge- sehen, die unter Punkt 7 aufgeführten Leitthemen zu betrachten und für die jeweiligen Beschlussfassungen vorzubereiten. • Auch kann erst danach der Kontakt zu den Grund- stückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern aufgenommen werden. Die unterschiedlichen Inter- essenslagen sollten dann dabei möglichst in Einklang gebracht werden. • Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse wird dann ein erster Entwurf des Bebauungsplans erarbeitet. Es folgt die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlich - keit. • Eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit ist vorge - sehen. Ungeachtet der Beteiligungen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens soll stets der Dialog mit der Bevölkerung gesucht werden. Nach rund 8 Jahren Vorarbeit mit vielfältigen Be- ratungen und der Sammlung von Informationen hat der Gemeinderat als demokratisch legitimier- tes Gremium mit fast 80%iger Zustimmung mit dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Rennäcker“ den Startschuss für das weitere Ver- fahren gesetzt. In diesem weiteren Verfahren wird es notwendig sein, alle offenen Fragen und Leitthemen ab - zuarbeiten. Dabei ist eine umfassende Beteili - gung aller Akteure unentbehrlich. Am Ende des Verfahrens kann ein Neubaugebiet stehen, von dem viele Generationen in Hirschberg profitie - ren können, das den aktuellen demografischen Fehlentwicklungen entgegengewirkt und so die liebenswerten gesellschaftlichen Strukturen Hirschbergs zukunftsfähig macht.
Das MORO-Projekt schloss sich an. Die Ergebnisse wur- den öffentlich im März 2025 vorgestellt.
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Termine:
• Beantragung / Aushändigung Briefwahlunterlagen: ab 28.10.2025 bis 28.11.2025, 18.00 Uhr
• Informationsveranstaltung Bürgerentscheid: 18.11.2025, 19:00 Uhr in der Heinrich-Beck-Halle
• Bürgerentscheid am 30.11.2025, 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
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Beitrag des Bürgermeisters
Liebe Hirschbergerinnen und Hirschberger,
Seit Jahren hören wir von Bundes- und Landesre- gierungen sowie auf Kreis- und Gemeindeebene das Schlagwort „Wohnungsnot“. Das Grundrecht auf Wohnen ist ein fundamentaler Teil unseres Sozial - staates. Über 250.000 Wohnungen fehlen allein in Baden- Württemberg. In den Ballungszentren, wie bei uns hier in der Metropolregion Rhein-Neckar und ganz explizit auch bei uns in Hirschberg, sind es bis 2045 über 400! Der Zensus 2022 attestierte unserer Gemeinde einen Rückgang der Einwohnerzahlen um fast 200. Nahezu gleichzeitig war die Gemeinde zu Gruppen- schließungen in Kindergärten bzw. zur Schließung einer Kleinkindkrippe gezwungen. Dies sind Alarm- signale, die uns zum Handeln zwingen! Das Grundproblem ist, dass ganz unterschiedliche Bevölkerungsgruppen in unserer Gemeinde nicht den Wohnraum finden, der für ihre wirtschaftlichen und familiären Situationen geeignet bzw. finanzier - bar ist, z.B.: • Junge Hirschbergerinnen und Hirschberger wol- len den ersten eigenen Hausstand gründen und das elterliche Zuhause verlassen.
• Wohnungssuchende, deren Interesse auf geför- dertem Wohnraum liegen muss. Wohnberechti- gungsscheine werden ausgestellt, aber
Angebot in Hirschberg? Fehlanzeige!
Der Beschluss des Gemeinderates mit einer Mehr- heit von rund 80 % für ein Neubaugebiet ist das Ergebnis von 8 Jahren Beratungen auf der Basis von Fakten und Gutachten mit sorgsamer Abwägung im Spannungsverhältnis zwischen Wohnraumschaffung und Freiraumversiegelung. Die Ausschöpfung der Potentiale bei Bestandsim- mobilien ist nur im Einklang mit den Eigentümerin- nen und Eigentümern möglich. Wer dies in Frage stellt, fordert indirekt den Eingriff in Privateigentum und dies kann und darf kein Hirschberger Weg sein! Stimmen Sie bitte mit NEIN und damit für eine stabile demografische Entwicklung zum Erhalt der Schulen, Krippen und Kindergärten sowie der Zukunftssicherung unseres dörflichen Miteinan - ders in unseren Vereinen und Organisationen.
Wohnraum in Hirschberg? Fehlanzeige!
Ergebnis: Wegzug und wir verlieren eine Generation, die unsere Zukunft bedeutet!
• Planungen von Mitbürgerinnen und Mitbürgern für die Familien- und Elternphase.
Wohnraum in Hirschberg? Fehlanzeige!
• Mitmenschen, deren eigene Immobilie dem Markt zur Verfügung gestellt werden könnte, weil diese nicht mehr den Bedürfnissen für die aktuelle Lebenssituation (Wohnform, Barriere- freiheit, Größe, Raumaufteilung, Lage…) ent- spricht.
Ralf Gänshirt, Bürgermeister
Alternativen in Hirschberg? Fehlanzeige!
Ergebnis: es werden keine Bestandsimmobilien frei
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Beitrag der Gemeinderatsfraktionen CDU, SPD, FDP und Freie Wähler
Zukunft für Hirschberg – Wohnraum für alle Generationen
Liebe Bürgerinnen und Bürger, am 30. November entscheiden Sie mit Ihrer Stimme über die Zukunft von Hirschberg. Es geht um mehr als nur ein Neubaugebiet – es geht darum, ob wir unseren Kindern, Familien und Senioren auch morgen noch ein Zuhause in unserer Gemeinde bieten können. Denn Wohnen ist ein Menschenrecht und nicht nur das schlichte Versiegeln von Böden.
bau können wir diesen Bedarf nicht decken. Eine aus- gewogene Altersstruktur braucht Flächen für Jung und Alt – nicht nur barrierefreie Wohnungen, sondern auch Spielplätze, Parks und Familienwohnungen. Mit den Rennäckern entsteht ein Quartier, in dem Fami- lien nicht nur wohnen, sondern wirklich Heimat finden können. Davon profitieren auch Vereine, Schulen, Einzel - handel und Gewerbe und das gesamte gesellschaftliche Leben in Hirschberg.
Deutschland steckt mitten in einer Wohnkrise: Hunderttausende Wohnungen fehlen, vor allem für kleine und normale Einkommen. Auch bei uns in Hirsch- berg sind die Möglichkeiten der Innenentwicklung fast ausgeschöpft. Ohne neue Flächen bleiben die Mieten hoch, junge Menschen ziehen weg – und unser Ort ver- liert Schritt für Schritt an Lebendigkeit. Im Ergebnis sind sich unsere Fraktionen einig: Das Neubaugebiet „Rennäcker“ ist notwendig, um Hirschberg zukunftsfähig zu machen. Wir wollen ein Wohngebiet für alle Generationen mit einem substanti- ellen Anteil an sozial geförderten und preisgedämpften Wohnungen in unserem Ort entstehen lassen.
Soziale Vielfalt statt Verdrängung
Innenentwicklung bedeutet oft Luxusmodernisierung und steigende Preise. Neubaugebiete dagegen eröffnen Chancen für geförderten Wohnraum, Baugenossen- schaften und Mietwohnungen – für mehr soziale Mi- schung und ein lebendiges Miteinander.
Zukunftssicherheit für unsere Gemeinde
Ohne Neubürger schrumpft Hirschberg – und damit auch die Einnahmen der Gemeinde. Sinkende Schlüssel- zuweisungen und weniger Steuereinnahmen gefährden Investitionen in Schulen, Kitas, Straßen und Kultur. Mit den Rennäckern sichern wir langfristig die finanziel - le Stabilität und Handlungsfähigkeit sowie die Lebendig- keit und Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinde.
Warum wir jetzt handeln müssen Ein Zuhause für Jung und Alt
Ob junge Familien, Alleinerziehende oder Senioren: Vie- le suchen bezahlbaren, barrierefreien Wohnraum. Doch in Hirschberg fehlen schon heute Wohnungen – und bis 2045 werden es mindestens 400 mehr sein. Ohne Neu-
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Ein lebendiger Ort für kommende Generationen
Nachhaltig bauen – lebenswert gestalten
Ohne junge Menschen verlieren Kitas, Schulen, Vereine und Feuerwehr Nachwuchs. Neubürger bringen Kauf- kraft, sichern Arbeitsplätze und halten unseren Ort attraktiv. Stillstand bedeutet Schrumpfung – und das wollen wir nicht.
Ein Neubaugebiet heißt nicht „Bauen um jeden Preis“. Im Gegenteil: Die Rennäcker sollen ein modernes, klima- freundliches Quartier werden – mit Photovoltaik, Dach- begrünung, Regenwassernutzung und kurzen Wegen. Wir planen Spielplätze, Grünflächen, Rad- und Fußwege sowie eine gute Busanbindung – alles, was ein lebens- wertes Viertel braucht. So entsteht ein Quartier, das nicht nur Häuser bietet, sondern echte Heimat.
Was passiert, wenn wir blockieren?
Familien sind gezwungen wegzuziehen
Ihre Stimme für ein lebendiges Hirschberg
Junge Menschen finden keine Wohnung in unserer Gemeinde
Natürlich müssen wir sorgsam mit Flächen um- gehen. Aber eine Gemeinde lebt nicht von Verbo- ten, sondern von klugen Entscheidungen. Mit den „Rennäckern“ haben wir die Chance, ein vorbild- liches, nachhaltiges Wohngebiet zu schaffen – und damit die Zukunft von Hirschberg aktiv zu gestal- ten. Darum bitten wir Sie: Stimmen Sie am 30. No - vember mit NEIN – für ein Hirschberg, in dem auch morgen noch Platz für alle ist und damit gegen den Stillstand.
Ohne neue, altersgerechte Wohnungen sind Senioren oft gezwungen, allein im viel zu großen Haus zu bleiben
Kitas und Schulen verlieren Kinder, Vereine verlieren Mitglieder
Miet- und Baupreise steigen, Spekulation nimmt zu
Einzelhandel, Gastronomie und Nahversor- gung sind gefährdet
Am 30. November mit
NEIN
gegen Stillstand stimmen
Wohnraum schaffen für alle
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Ihre Gemeinderäte
Werner Volk, Alexander May, Katharina Goss-Mau, Bernd Kopp, Jörg Mayer, Christoph Kiefer, Christian Würz, Matthias Dallinger, Thomas Götz, Ferdinand Graf von Wiser, Dr. Thomas Scholz, Ellen Kneier-Jost, Oliver Reisig und Tobias Rell.
NEIN
Beitrag der Gemeinderatsfraktion der GLH
Bezahlbarer Wohnraum – das Feigenblatt für die Rennäcker
1. Flächenversiegelung zerstört Lebensqualität
Fazit: Mehr Beton, mehr Verkehr, teurer Wohnraum – keine Lösung für Hirsch- bergs Zukunft. Stimmen Sie mit Ja zur Ablehnung des Gemeinderatsbeschlusses!
Hirschbergs Bebauung wächst seit Jahrzehnten – ohne Rücksicht auf Klima, Landwirtschaft und kommende Generationen. Jeder neue Quadratmeter Beton begünstigt Hitze- inseln, verringert die Grundwasserbildung, verschärft die Risiken bei Starkregen und vernichtet fruchtbaren Boden. Es geht auch anders, doch Hirschberg verwei- gert jede Debatte über das Ziel der „Netto-Null-Versie- gelung“.
2. Wohnraum liegt im Ort – nicht auf der grünen Wiese
Rund 220 Wohnungen stehen leer in Hirschberg, viele Grundstücke liegen brach. Bevor Felder geopfert werden, müssen diese Möglichkeiten genutzt werden. Andere Städte aktivieren Potenziale gezielt: Mann- heim berät Eigentümer zu Dachausbau, Aufstockung oder Umnutzung und schafft so Wohnraum im Bestand. Hirschberg hat hier kein Konzept, der politische Wille fehlt.
JA
3. „Bezahlbarer Wohnraum“ bleibt ein Vorwand
Die Initiatoren versprechen günstige Wohnungen. Konkrete Pläne dafür gibt es nicht. In umliegenden Neubaugebieten entstand aufgrund der hohen Bau- und Investitionskosten oft nur 10–15 % preisgedeckelter Wohnraum, der Rest wurde teuer wie überall. „Bezahl- barer Wohnraum“ ist hier nur ein Feigenblatt, um das Neubaugebiet Rennäcker durchzusetzen.
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Beitrag der Bürgerinitiative Hirschberg gegen Flächenverbrauch
Einleitung:Worum es geht In der Bürgerinitiative „Hirschberg gegen Flächenver- brauch“ engagieren sich Menschen mit sehr unter- schiedlichen Hintergründen. Uns eint die Verbundenheit mit unserem Ort und der Wunsch, seine besonderen Qualitäten zu bewahren.
Versiegelter Boden ist unwiederbringlich verloren – zukünftige Generationen können das nicht rückgängig machen. Wer weiß, ob wir in Zeiten globaler Verände- rungen nicht noch stärker auf unsere Böden angewiesen sein werden?
Wir wollen, dass sich Hirschberg nachhaltig entwickelt und dass wertvolle Böden nicht durch ein Neubaugebiet unwiederbringlich zerstört werden. Mit Ihrem „Ja!“ beim Bürgerentscheid nehmen Sie Ihr Recht wahr, die lokale Entwicklung mitzugestalten und Hirschberg zukunftsfähig zu erhalten.
Die Rennäcker sind im Flächennutzungsplan als hoch - wertig eingestuft und erfüllen all diese Funktionen.
Trotzdem soll hier ein 6,1 Hektar großes Neubaugebiet entstehen – davon 1,6 Hektar, die im Flächennutzungsplan überhaupt nicht als Entwicklungsfläche vorgesehen sind. Das ist ein Beispiel für den Flächenfraß, der in Deutsch- land täglich 56 Hektar zerstört. Die Bundespolitik fordert, diesen Wert bis 2030 auf 30 Hektar pro Tag zu halbieren und bis 2050 auf netto Null zu senken.
Boden & Klima
Die Folgen der Klimakrise sind spürbar: Hitze, Dürre, Grund- wassermangel und Starkregen. Gerade deshalb tragen auch wir hier in Hirschberg Verantwortung, kommenden Generationen ein sicheres Lebensumfeld zu hinterlassen. Ackerboden ist dafür unverzichtbar: Er sichert Ernäh- rung, erhält Artenvielfalt, speichert CO 2 , bildet Grund- wasser und reguliert das Klima an der Bergstraße.
Auch die Mehrheit der Parteien hat den Kampf gegen Flächen- verbrauch in ihre Grundsatzprogramme aufgenommen.
Fazit: Mit der geplanten Versiegelung aber stellt sich die Gemeinderatsmehrheit gegen diese Ziele – und gegen den dringend nötigen Schutz unserer Lebens- grundlagen.
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Was bedeutet „Innenentwicklung“?
Unsere Kritik:
Es geht darum, die Potentiale in den bereits erschlossenen Gebieten eines Ortes zu nutzen.
Die Bedarfsanalyse basiert rein auf statistischen Be- rechnungen, nicht aber auf einer Erhebung vor Ort in Hirschberg. Nicht berücksichtigt wurden u.a. Potenziale der Innenentwicklung, ebenso wenig die 600 Hektar Konversionsflächen der US-Kasernen, auf denen bereits tausende Wohnungen entstehen. Somit sind Vorgaben des Regionalplanes nicht berücksichtigt worden. Daher kann das Ergebnis der Analyse angezweifelt werden.
Dazu gehört: • die Bebauung von Baulücken • die intensivere Nutzung von bereits bebauten Grundstücken • die Umnutzung und Reaktivierung von Brachflächen Heute spricht man von „zweifacher Innenentwicklung“: Es geht dabei nicht nur um Nachverdichtung , sondern ebenso um Beibehaltung und Weiterentwicklung von Grünräumen in der Gemeinde, die – vor dem Hinter- grund des Klimawandels – für die Gesundheit der Menschen und das Mikroklima (Hitzeinseln, Luftqualität) unerlässlich sind.
Unterschätztes Potenzial:
Hirschberg verfügt über 137 Baulücken (30 im Sterzwin- kel) und laut Zensus 2022 über 223 leerstehende Woh- nungen. Hier besteht erhebliches Entwicklungspotenzial ohne Flächenverbrauch.
I nnenentwicklung statt Neubau:
Bund und Land fordern „Innenentwicklung vor Außen- entwicklung“ und fördern:
Wohnraumbedarf & Innenentwicklung
Junge Familien, Alleinerziehende, Senioren und Men- schen mit geringem Einkommen finden in Hirschberg nur schwer Wohnraum. Um diesem Bedarf zu begegnen, plant die Gemeinde ein Neubaugebiet.
• die Erstellung eines Gemeinde-Entwicklungskon- zepts zur Innenentwicklung und/oder ein kommuna- les Flächenmanagement. Das Landes-Förderprogramm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ hat seit seiner Einführung 400 Pro- jekte mit rund elf Millionen Euro bezuschusst.
Zur Begründung des Neubaugebiets hat die Gemeinde:
• eine Erhebung zu Baulücken und Leerständen durch- geführt (Ergebnis: geringe Rückmeldungen, Thema nicht weiterverfolgt).
Förderschwerpunkt ist die Schaffung von bezahlba - rem Wohnraum.
• eine Wohnraumbedarfsanalyse in Auftrag gegeben (Ergebnis: großer Bedarf für ein Neubaugebiet).
• die Aktivierung leerstehenden Wohnraums (durch Programme wie „Raumteiler“, „Wiedervermietungs- prämie“). Viele Nachbargemeinden (Schriesheim, Heddesheim, Weinheim) nutzen diese Programme bereits. Die Stadt Mannheim bietet außerdem eine kostenlose Beratung für „Wohnraum im Bestand“ an. Fazit: In Hirschberg werden diese innerörtlichen Mög- lichkeiten nicht ausgeschöpft. Stattdessen soll wertvol- le Ackerfläche für ein Neubaugebiet geopfert werden.
Baulücke Leutershausen, Foto BI
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Verkehr
Wirtschaftlichkeit
Das neue Baugebiet wird für ca. 550 neue Einwohner geplant, was vermutlich rund 300 zusätzliche Fahrzeuge bedeutet. Im Plan werden die Galgenstraße und die Görlitzer Straße als wichtigste Verbindungen nach außen ausge- wiesen. Die Galgenstraße wird voraussichtlich vollständig ausgebaut werden, um eine schnelle Verbindung von der Autobahn ins neue Wohngebiet zu schaffen. Sie würde dann jedoch auch von Autofahrern aus Leuters- hausen und Umgebung genutzt, die den Umweg über Großsachsen vermeiden wollen. Die geplante Bebauung und die fehlende Infrastruk- tur führt zwangsläufig zu einer starken Zunahme des Verkehrsaufkommens. Insbesondere die Heddes- heimer Straße wird erheblich stärker belastet. Für die Bewohner bedeutet das eine massive Einschränkung der Lebensqualität durch Lärm, Stau und Abgase. Noch gravierender ist jedoch die Gefahr für Kinder, Fußgänger und Radfahrer, die im Umfeld des neuen Bauge- biets künftig erheblichen Risiken ausgesetzt sein werden. Fazit: Mit den bestehenden Verkehrswegen und der örtlichen Struktur macht das geplante Neubaugebiet keinen Sinn. Daher lehnen wir dieses Vorhaben ab.
Ein häufiges Argument der Gemeinde für ein Neubauge - biet ist die Hoffnung auf höhere Einnahmen durch neue Einwohner.
Doch dieser Ansatz greift zu kurz – und ist wirt - schaftlich nicht tragfähig.
Eine erste Analyse zeigt: Das geplante Neubaugebiet auf 6 Hektar Fläche könnte in den nächsten 25 Jahren ein Defizit von rund 9 Millionen Euro verursachen. Ähnliche Warnungen gab es bereits beim Baugebiet Sterzwinkel, dort fehlen bis heute ca. 1 Million Euro an Rücklagen für den Erhalt der Infrastruktur. Das hat die Gemeinde selber errechnet, verschweigt es aber bis heute. Neubaugebiete rechnen sich nicht, der Haus- halt ist nachweislich durch die Flächenexpansion nicht besser geworden. Die größten Kosten entstehen durch zusätzliche Verwal- tung, Umlagen sowie laufende Unterhalts- und Rückstel- lungspflichten für Straßen, Wege und Kanäle. Der tatsächliche finanzielle Nutzen durch neue Einkom - mensteuerzahler wird oft überschätzt; nach Abzug aller Kosten bleiben der Gemeinde im besten Fall rund 240 Euro Einnahmen pro Einwohner im Jahr. Bei realistischer Annahme (ca. 70 % Steuerzahleranteil) ergibt sich ein Plus von deutlich weniger als 80.000 Euro jährlich in dem Baugebiet, viel zu wenig, um Folgekosten auszugleichen. Fazit: Dieses Modell ist weder nachhaltig noch ge - recht. Es braucht verantwortungsvolle Alternativen, nicht teure Illusionen.
1. Einnahmen aus kommunalen Finanzausgleich: höherer An- teil an Steuern, da mehr Einwohner; evtl. Verkauf Grund- stücke 2. Ausgaben: Reduktion beim kommunalen Finanzausgleich (Schlüsselzuweisung, da höhere Steuerkraftsumme); evtl. Ankauf der Grundstücke 3. Folgekosten: Unterhalt der Infrastruktur, höhere Verwal- tungskosten, Rückstellung für den zukünftigen Erhalt der Infrastruktur
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