Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, die politische Willensbildung und Entscheidung findet auf
Am 30. November 2025 haben Sie daher die Möglichkeit beim Bürgerentscheid in der Frage, ob der Beschluss des Gemeinderates für das Gebiet Rennäcker eine Bebauungsplan aufzustellen, aufgehoben werden soll, Ihre Stimme abzugeben.
kommunaler Ebene grund- sätzlich im repräsentativen System, also durch die von Ihnen gewählten Mitglieder des Gemeinde- rates, statt.
Helfen Sie bitte mit und machen Sie von Ihrem Wahlrecht am 30. November 2025 Gebrauch.
Zur Stärkung der bür- gerschaftlichen Mit- wirkungsrechte sieht die Gemeindeordnung für Baden- Württemberg ausdrücklich auch
Ihre Stimmabgabe stärkt die Demokratie und eine hohe Wahlbeteiligung sichert dem Wahlergebnis des Bürger- entscheids, wie auch immer dies sein wird, die Akzeptanz.
weitere direktdemokratische Formen vor.
Es grüßt Sie sehr herzlich
Mehr direkte Einflussnahme ist Teil einer lebendigen Demokratie, die wir alle durch aktive Beteiligung mit Leben erfüllen können.
Ralf Gänshirt, Bürgermeister
Worum geht es
beim Bürgerentscheid?
Der Gemeinderat hat am 25. März 2025 beschlossen, dass für das Gebiet Rennäcker ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll. Am 23. Juni 2025 reichte die Bürgerinitiative „Hirschberg gegen Flächenverbrauch“ ein Bürger- begehren bei der Gemeinde Hirschberg ein. Dieses wendet sich gegen den Beschluss des Gemeinde- rates. Ziel ist es, für das Gebiet Rennäcker keinen Bebauungsplan aufzustellen. Der Gemeinderat stimmte dem Antrag der Bürgerin- itiative zu und beschloss in seiner Sitzung am 29. Juli 2025 einen Bürgerentscheid mit der Fragestellung:
„Sind Sie dafür, dass der Beschluss des Gemeinde- rates vom 25.03.2025, für das Gebiet Rennäcker einen Bebauungsplan aufzustellen, aufgehoben wird?“
Der Bürgerentscheid findet am 30. November 2025 statt.
Damit entscheiden Sie, als Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Hirschberg, direkt über das weitere Vorgehen. Am Wahltag haben Sie die Möglichkeit, in den auf den jeweiligen Wahlbenachrichtigungen angegebe- nen Wahllokalen abzustimmen. Sollten Sie am Abstimmtag verhindert sein persön- lich ins Wahllokal zu kommen, können Sie Briefwahl beantragen.
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