Bürgerentscheid Hirschberg 2025_ebook

Was ist ein Bürgerentscheid und welche Bedeutung hat er? Bei einem Bürgerentscheid entscheidet die Bürgerschaft anstelle des Gemeinderates über eine Gemeindeangele- genheit. Der Bürgerentscheid hat nach § 21 Abs. 8 GemO die Wirkung eines endgültigen Beschlusses des Gemein- derates. Er kann innerhalb von 3 Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.

Was passiert, wenn sich das NEIN durchsetzt? Der Beschluss des Gemeinderates bleibt bestehen; die Planung eines Neubaugebietes wird weiterverfolgt.

Was passiert, wenn sich das JA durchsetzt? Die Gemeinde Hirschberg wird keinen Bebauungsplan für das Gebiet Rennäcker aufstellen.

Wie wird ein Bürger- entscheid entschieden?

Wer ist stimmberech- tigt und wie funktio- niert die Abstimmung? Stimmberechtigt sind Deutsche im Sin- ne von Art. 116 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige der Europäischen Union, die am Abstimmungs- tag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Mona- ten in Hirschberg a.d.B. wohnen und nicht vom Wahlrecht bzw. Stimm- recht ausgeschlossen sind. Hinweis: Bei dem Bür- gerentscheid handelt es sich rechtlich gesehen nicht um eine Wahl, sondern um eine Ab- stimmung. Zum besse- ren Verständnis werden jedoch der vertraute Begriff Wahl bzw. die davon abgeleiteten Be- griffe verwendet. Alle Wahlberechtigten erhalten eine Wahlbe- nachrichtigung.

Stimmenabgabe - Abstimmung

Briefwahl

Für einen erfolgreichen und damit bindenden Bürgerentscheid sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen: 1.Die Frage ist in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehr- heit der abgegebenen gültigen Stimmen (über 50 % aller Stimmen) beantwor- tet wurde und

Abgestimmt werden kann am Wahltag, Sonn- tag, 30. November 2025 von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr in den Wahllokalen, die auf den jeweiligen Wahlbenachrichtigun- gen angegeben sind. Damit die Stimmabgabe gültig ist, ist folgendes zu beachten: • der Stimmzettel muss eindeutig entweder mit „Ja“ oder „Nein“ gekennzeichnet sein, • der Stimmzettel darf keine weiteren Ver- merke enthalten.

Sollten Sie am Wahltag, Sonntag 30. November 2025, verhindert sein persönlich abzustim- men, können Sie Brief- wahl beantragen. Möglichkeiten zur An- forderung der Brief- wahlunterlagen: • persönlich im Rat- haus der Gemeinde Hirschberg mit dem

ausgefüllten und unterschriebenen Briefwahlantrag

2.diese Mehrheit

muss mindestens 20 % (Quorum) aller Stimmberechtigten betragen. Wird das Quorum von 20 % nicht erreicht, so ent- scheidet der Gemein- derat darüber, ob der Aufstellungsbeschluss aufgehoben wird.

• durch Ausfüllen und Zurücksenden des Briefwahlantrages an die Gemeinde Hirsch- berg • über das Internet unter www.hirsch- berg-bergstrasse.de

Ansprechpartner

Impressum: Gemeinde Hirschberg a.d.B.

Verantwortlichkeit: Seite 1 – 11 Gemeinde Hirschberg a.d.B. Seite 12 Bürgermeister Ralf Gänshirt Seite 13 – 15 Gemeinderatsfraktionen CDU, SPD, FDP und Freie Wähler Seite 15 Gemeinderatsfraktion der GLH Seite 16-19 BIH gegen Flächenverbrauch

Wahlamt: Herr Christian Müller Telefon: 06201 / 598 37 E-Mail: christian.mueller@hirschberg- bergstrasse.de

Großsachsener Str. 14 69493 Hirschberg a.d.B. 06201 / 598 – 00 www.hirschberg-bergstrasse.de gemeinde@hirschberg-bergstrasse.de

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