Was ist ein Bürgerentscheid und welche Bedeutung hat er? Bei einem Bürgerentscheid entscheidet die Bürgerschaft anstelle des Gemeinderates über eine Gemeindeangele- genheit. Der Bürgerentscheid hat nach § 21 Abs. 8 GemO die Wirkung eines endgültigen Beschlusses des Gemein- derates. Er kann innerhalb von 3 Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.
Was passiert, wenn sich das NEIN durchsetzt? Der Beschluss des Gemeinderates bleibt bestehen; die Planung eines Neubaugebietes wird weiterverfolgt.
Was passiert, wenn sich das JA durchsetzt? Die Gemeinde Hirschberg wird keinen Bebauungsplan für das Gebiet Rennäcker aufstellen.
Wie wird ein Bürger- entscheid entschieden?
Wer ist stimmberech- tigt und wie funktio- niert die Abstimmung? Stimmberechtigt sind Deutsche im Sin- ne von Art. 116 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige der Europäischen Union, die am Abstimmungs- tag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Mona- ten in Hirschberg a.d.B. wohnen und nicht vom Wahlrecht bzw. Stimm- recht ausgeschlossen sind. Hinweis: Bei dem Bür- gerentscheid handelt es sich rechtlich gesehen nicht um eine Wahl, sondern um eine Ab- stimmung. Zum besse- ren Verständnis werden jedoch der vertraute Begriff Wahl bzw. die davon abgeleiteten Be- griffe verwendet. Alle Wahlberechtigten erhalten eine Wahlbe- nachrichtigung.
Stimmenabgabe - Abstimmung
Briefwahl
Für einen erfolgreichen und damit bindenden Bürgerentscheid sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen: 1.Die Frage ist in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehr- heit der abgegebenen gültigen Stimmen (über 50 % aller Stimmen) beantwor- tet wurde und
Abgestimmt werden kann am Wahltag, Sonn- tag, 30. November 2025 von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr in den Wahllokalen, die auf den jeweiligen Wahlbenachrichtigun- gen angegeben sind. Damit die Stimmabgabe gültig ist, ist folgendes zu beachten: • der Stimmzettel muss eindeutig entweder mit „Ja“ oder „Nein“ gekennzeichnet sein, • der Stimmzettel darf keine weiteren Ver- merke enthalten.
Sollten Sie am Wahltag, Sonntag 30. November 2025, verhindert sein persönlich abzustim- men, können Sie Brief- wahl beantragen. Möglichkeiten zur An- forderung der Brief- wahlunterlagen: • persönlich im Rat- haus der Gemeinde Hirschberg mit dem
ausgefüllten und unterschriebenen Briefwahlantrag
2.diese Mehrheit
muss mindestens 20 % (Quorum) aller Stimmberechtigten betragen. Wird das Quorum von 20 % nicht erreicht, so ent- scheidet der Gemein- derat darüber, ob der Aufstellungsbeschluss aufgehoben wird.
• durch Ausfüllen und Zurücksenden des Briefwahlantrages an die Gemeinde Hirsch- berg • über das Internet unter www.hirsch- berg-bergstrasse.de
Ansprechpartner
Impressum: Gemeinde Hirschberg a.d.B.
Verantwortlichkeit: Seite 1 – 11 Gemeinde Hirschberg a.d.B. Seite 12 Bürgermeister Ralf Gänshirt Seite 13 – 15 Gemeinderatsfraktionen CDU, SPD, FDP und Freie Wähler Seite 15 Gemeinderatsfraktion der GLH Seite 16-19 BIH gegen Flächenverbrauch
Wahlamt: Herr Christian Müller Telefon: 06201 / 598 37 E-Mail: christian.mueller@hirschberg- bergstrasse.de
Großsachsener Str. 14 69493 Hirschberg a.d.B. 06201 / 598 – 00 www.hirschberg-bergstrasse.de gemeinde@hirschberg-bergstrasse.de
Made with FlippingBook Learn more on our blog