Beitrag der Gemeindeverwaltung
Bürgerentscheid ‚Rennäcker‘ , Zusammenfassung und Historie
Nach welchen Kriterien neu geschaffener Wohnraum den einzelnen Haushalten zur Verfügung gestellt werden soll, kann die Gemeinde selbst bestimmen und über so genannte städtebauliche Verträge mit mögli- chen Bauträgern aushandeln oder – sollte die Gemeinde selbst Bauherrin sein – sich selbst auferlegen. Mögliche beispielhafte Kriterien zur Schaffung von be - zahlbarem Wohnraum wurden dem Gemeinderat bereits bei verschiedenen Gelegenheiten aufgezeigt. Eine Ent- scheidung darüber wurde noch nicht gefasst.
1. Begriffe; Definitionen
Die Verwaltung verwendet in der Folge die Formulie- rung „bezahlbarer Wohnraum“. Dieser Begriff wird im Sprachgebrauch vielfach unterschiedlich genutzt. Für die folgenden Erläuterungen soll „bezahlbarer Wohn- raum“ jegliche Formen zur Schaffung von Wohnraum unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete beinhal- ten. In welchem Rahmen bezahlbarer Wohnraum in Hirschberg geschaffen werden soll, entscheidet der Gemeinderat innerhalb der Festlegung individueller Kriterien. Ein Vorgriff auf diese Entscheidung wird durch Formulierungen der Verwaltung ausdrücklich nicht vorgenommen. Unter den Begriff des „sozialen Wohnungsbau“ fallen staatlich geförderte Wohnungen, welche solchen Haus- halten vorbehalten sind, die sich am Markt nicht aus eigener Kraft angemessen mit Wohnraum versorgen können. Fördernehmerinnen und Fördernehmer ver- pflichten sich, die mit den Mitteln der sozialen Wohn - raumförderung geförderte Wohnung nur an solche Haushalte zu vermieten, die über einen Wohnberech- tigungsschein verfügen. Dieser wird erteilt, wenn die jeweils maßgeblichen Einkommensgrenzen nicht über- schritten werden. Gegenstand der sozialen Wohnraumförderung ist sowohl die Bereitstellung preiswerter Mietwohnungen als auch die Unterstützung bei der Bildung selbst ge- nutzten Wohneigentums, vor allem für Haushalte mit Kindern. Auch die Schaffung von behindertengerechtem Wohnraum wird von zahlreichen Ländern und Kommu- nen gefördert. „Preisgedämpfter Wohnungsbau“ unterscheidet sich vom „sozialen Wohnungsbau“. In der Regel legt die Ge- meinde bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum Kriterien fest, in welchem Umfang innerhalb von Ge- bäuden sozialer oder preisgedämpfter (preisgünstiger) Wohnraum bereitgestellt werden soll. Preisgedämpfte Mietwohnungen liegen in der Regel 1 – 2 Euro über dem gebundenen Mietpreis für Sozialwohnungen, aber immer noch unter der ortsüblichen Vergleichsmiete.
2. Historie
Bereits am 30.05.2017 wurde durch die Verwaltung das Thema „Sozialer Wohnungsbau“ in einer nicht öffentli - chen Sitzung des Gemeinderates präsentiert. Neben der grundsätzlichen Vorstellung des herausfordernden The - mas wurde von der Verwaltung ein alternatives Vorge- hen vorgeschlagen. So sollte zunächst die Entscheidung über ein Gebiet getroffen werden. Im Anschluss sollten Gespräche mit den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer erfolgen und deren Bereit- schaft abgefragt werden.
Innenentwicklung
Das Baugesetzbuch verlangt den sparsamen und scho- nenden Umgang mit Grund und Boden. Es verpflichtet die Gemeinden, die Möglichkeiten der Innenentwicklung zu nutzen. Das bedeutet, Flächen wieder nutzbar zu ma- chen und Baulücken zu schließen. Dies hat Vorrang vor Neubaugebieten „auf der grünen Wiese“. Die Gemeinde kommt dieser gesetzlichen Verpflichtung seit Jahren mit unterschiedlichen Maßnahmen nach.
a) Leerstandskataster
Selbstverständlich hat die Gemeinde Hirschberg auch die Möglichkeiten untersucht, die Innenentwicklung innerhalb der Gemeinde zu stärken und zu forcieren.
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