Bürgerentscheid Hirschberg 2025_ebook

In der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt am 10.09.2019 wurde die Verwaltung be- auftragt, das Einwohnermelderegister mit den Kataster- daten bereits untersuchter Fälle abzugleichen. Ziel war es, einen Überblick möglicher Leerstände in Hirschberg zu erhalten. Beauftragt mit der Erhebung der Innenentwicklungs- potenziale – Leerstandskataster – wurde die Baader Konzept GmbH aus 91710 Gunzenhausen. In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 20.07.2021 stellte das beauftragte Büro das Er- gebnis der Untersuchungen vor. Danach erfolgte eine systematische Befragung aller betroffenen Eigen - tümer*innen. Diese Befragung sollte Auskunft geben über die eigenen Bebauungsabsichten, eine eventuelle Verkaufsbereitschaft oder den Wunsch einer Beratung durch die Gemeinde. Bei der Befragung wurde zwischen klassischen Baulücken und leerstehenden Gebäuden unterschieden. Die Ergebnisse der ausgewerteten Fragebögen lagen Anfang Februar 2022 vor und wurden dem Ausschuss für Technik und Umwelt in öffentlicher Sitzung am 15.03.2022 präsentiert.

Eigentümeransprache Leerstände:

• Insgesamt wurden 25 Hauseigentümer*innen angeschrieben.

• 8 Eigentümer*innen haben geantwortet.

• Damit haben 32% die Fragebögen ausgefüllt und an die Gemeinde zurückgeschickt.

Von diesen Rückläufen

• planten 2 Eigentümer*innen eine Aufwertung der Immobilie,

• 1 Eigentümer*in würde das Grundstück verkaufen und

• 2 Eigentümer*innen wünschten eine Beratung durch die Gemeinde.

Die Beratungen der interessierten Eigentümer*innen erfolgte zeitnah durch die Verwaltung, blieben jedoch alle ohne Erfolg.

b) Änderung von Bebauungsplänen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.10.2024 eine Satzung über die Aufhebung von Festsetzungen von 5 Bebauungsplänen sowie den Erlass örtlicher Bauvorschriften beschlossen. Die Gemeinde kann durch eine solche Satzung örtliche Bauvorschriften erlassen. Hiervon macht die Gemein- de Gebrauch, um innerhalb der Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne „Häuselberg“, „Nord“ und „Im Alten Weg, Foßloch und Sonnen- berg“ – jeweils in der Gemarkung Leutershausen, sowie „Hauptschwell“ und „Brünnelweg II“ – jeweils in der Gemarkung Großsachsen, die Option für den Dachgeschossausbau und die Nutzung als Wohnraum zu ermöglichen. In den betroffenen Bebauungsplänen waren Rege - lungen enthalten, nach denen ein Ausbau von Dach- geschossen zu Wohnzwecken nicht zugelassen war. Diese restriktive Handhabung entspricht weder dem aktuellen Bedarf an zusätzlichem Wohnraum, noch dem Gebot, mit Grund und Boden sparsam umzugehen. Denn durch z.B. den Ausbau von Dachgeschossen kann dem herrschenden dringenden Wohnraumbedarf durch eine weitere Maßnahme entgegengewirkt werden, ohne dass zusätzlicher Grund und Boden beansprucht werden muss. Um den Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken zu fördern und attraktiv zu gestalten, wurden die ebenfalls strengen Regelungen zur Dachgestaltung angepasst.

Auswertung

Eigentümeransprache Baulücken:

• Insgesamt wurden die Eigentümer*innen von 137 Grundstücken angeschrieben.

• Zu 62 Grundstücken ging eine Antwort ein.

• Damit haben 45,3% die Fragebögen ausgefüllt und an die Gemeinde zurückgeschickt.

Unter diesen Rückläufen waren

• 2 Interessenten mit Verkaufsabsichten,

• 6 Grundstückseigentümer*innen mit Tauschinteresse, und

• für 10 Grundstücke wurde ein Beratungsgespräch gewünscht.

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