der dem freien Markt zur Verfügung stehen soll. Eng verbunden ist damit die Frage der Schaffung des Eigen - tums bzw. vertraglicher Regelungen. Schließlich kann die Gemeinde bei einer Gebietsdurchmischung nur bei eigenem Eigentum oder mit entsprechenden vertrag- lichen Reglungen den gewünschten Anteil an sozialge- bundenem Wohnraum festlegen, da ansonsten im Um- legungsverfahren eine Ungleichbehandlung zu erwarten wäre.
a. Anteil der Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau
Hier kommt es darauf an, welche Bauformen bzw. Wohntypologien umgesetzt werden sollen. Zu defi - nieren gilt es, wie der breite Mix an Einfamilienhaus-/ Doppelhausangeboten bis zu Geschosswohnungsbauten aussehen soll. Besonders der Anteil des Geschosswoh- nungsbaus ist festzulegen. Hierbei dürften die Ergeb- nisse aus dem MORO-Projekt wichtige Erkenntnisse liefern.
g. Baulandmodell
b. Flächensparendes Bauen – Dichte
Wie bereits unter „Punkt f.“ angesprochen, kann es not- wendig sein, dass die Gemeinde Grundbesitz erwirbt, um die gewünschten Ziele durchsetzen zu können. Die Instrumente hierfür müssen dargelegt und erörtert werden.
Hinsichtlich des Bodenschutzes besteht aus ökologi- scher Sicht die Notwendigkeit, den Flächenverbrauch möglichst sorgsam zu wählen. Hierbei soll eine verträg- liche Anzahl an Wohneinheiten bei möglichst wenig Flächenverbrauch realisiert werden.
h. Soziale Infrastruktur
c. Energie
Bei der Erschließung eines Neubaugebietes ist der zusätzliche Bedarf an sozialer Infrastruktur zu hinter- fragen. Die Fragestellung ist eng verbunden mit den gewünschten Zielgruppen. Mögliche Einrichtungen sind hier Kitas (ausreichend vorhanden), Schulen (aus- reichend vorhanden) , Seniorenstätten, Spielplätze und Mehrgenerationenbereiche. Selbstverständlich wird die endgültige Entscheidung eines möglichen Neubaugebietes auch von weiteren Faktoren abhängen, die in der vorstehenden Auflistung nicht aufgeführt sind. So ist zum Beispiel die Mitwir- kungsbereitschaft der Grundstückseigentümerinnen und Eigentümer ein entscheidender Faktor. Ebenso sind die umweltbezogenen Belange zu prüfen und haben un- mittelbaren Einfluss auf die Erschließung. Dies alles vor dem Hintergrund und in Verbindung mit einer breiten Öffentlichkeitsbeteiligung.
Hier ist insbesondere die Errichtung eines Wärme- netzes zu prüfen. Auch Vorgaben für Photovoltaik oder eine Dachbegrünung sollten untersucht werden. Weiter gilt es im Zielkonflikt zwischen Klimaschutzzie - len und sozialen Aspekten abzuwägen. Hierbei ist auch die Thematik der Material- und Ressourceneffizienz zu betrachten.
d. Ökologische Aspekte
Zu prüfen sind hier vor allem die Festlegung grünord- nungsrechtlicher Vorgaben sowie die Festlegung von Grünflächen. Auch die Freihaltung von Frischluftschnei - sen ist zu beachten. Insbesondere ist auch der Umgang mit Regenwasser zu diskutieren. Angesichts des Um- feldes kann auf größere Flächen für die Naherholung verzichtet werden.
7. Modellprojekt der Raumordnung für flächensparende Siedlungsentwicklung - MORO
e. Verkehr
Für das mögliche Neubaugebiet ist ein Mobilitätskon- zept aufzustellen. Hierbei sind die Bedürfnisse aller Ver- kehrsteilnehmenden zu betrachten. Auch die Regelung des ruhenden Verkehrs sowie die Forderung notwendi- ger Stellplätze ist zu erörtern. Um die Ziele des Klima- schutzes zu erreichen, müssen sowohl attraktive ÖPNV- Angebote gefördert werden als auch Möglichkeiten der klimaneutralen Fortbewegung.
Die Gemeinde Hirschberg hat in Zusammenarbeit mit dem Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim und dem Verband Region Rhein-Neckar an einem durch Bun- desmittel geförderten Modellprojekt für eine flächen - sparende Siedlungsentwicklung (MORO) teilgenommen. In Hirschberg wurden in diesem Zusammenhang städte- bauliche Entwürfe für die Fläche „Rennäcker“ entwickelt und diskutiert. Zu den zentralen bundesweiten Zielsetzungen der Siedlungsentwicklung gehört es, die Inanspruchnahme bislang unbebauter Flächen deutlich zu reduzieren. Gleichzeitig sollen angesichts der aktuellen Wohnungs- not weiterhin neue Wohnungen bereitgestellt werden.
f. Anteil an gefördertem/preisgedämpften Wohnraum
Festzulegen ist hierbei der Anteil an sozialgefördertem und preisgedämpftem Wohnraum sowie der Anteil,
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