Inhalt TITELTHEMA | UMWELT & ENERGIE
RECHTLICHES
Diese Umweltgesetze müssen Unternehmen umsetzen
Ökodesign-Verordnung und digitaler Produktpass • Die Ökodesign-Verordnung stellt ökologische Min- destanforderungen an nahezu alle Produkte, die in der EU in den Verkehr gebracht werden. • Konkret sollen Produkte robuster, reparaturfreund- licher, aufrüstbar und recycelbar sein. • Außerdem dürfen fabrikneue Textilien und Schuhe nicht mehr vernichtet werden. So sollen nachhaltige Produkte und Kreislaufwirtschaft gefördert werden. • Der Digitale Produktpass (DPP) wird ab 2027 verbind- lich und soll die Transparenz und Rückverfolgbarkeit von Produkten über ihren gesamten Lebenszyklus sicherstellen; im DPP sind alle Informationen zum Pro - dukt hinterlegt, aus was es besteht und wie es repariert werden kann Europäische Verpackungsverordnung: Das gilt ab 2026 • Betroffen sind ab August 2026 grundsätzlich alle Unternehmen, die Verpackungen herstellen, vertreiben oder verwenden. • Produkte müssen recycelfähig sein. • Gefahrenstoffe wie Blei, Cadmium, Quecksilber sind beschränkt. • Es gelten Mindestquoten für den Einsatz von Rezyklat aus Verbraucher-Kunststoffabfällen. • Außerdem gibt es Zielvorgaben für die Wiederverwen - dung von Verpackungen. • Das Volumen und Gewicht von Verpackungen sind minimiert, Mogelverpackungen sind verboten. • Es wird ein Pfand- und Rücknahmesysteme für Ein - weggetränkeflaschen gelten; an der Verkaufsstelle ist ein entsprechendes Pfand zu erheben. • Verbraucher müssen über die Wiederbefüllungsmög - lichkeiten von Verpackungen informiert werden. • Zu beachten ist außerdem die Kennzeichnungspflicht: Gut lesbare Kennzeichnung zur Materialzusammen - setzung; für bestimmte Verpackungen sind darüber hinaus Hinweise zur Kompostierbarkeit, Wiederver - wendbarkeit oder zum Rezyklatanteil verpflichtend. REACH • Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of Chemicals (Europäische Verordnung zur Regis -
trierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) • Stoffe sowie Stoffe in Gemischen und Erzeugnissen müssen bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registriert werden:
Stoff: Metalle, Ethanol
1.
Gemisch: Farbe, Klebstoff, Haushaltsreiniger
2.
3. Erzeugnis: Kleidung, Möbel, elektronische Geräte
• „Ohne Daten kein Markt“: In Abhängigkeit von der Herstellungsmenge müssen Daten zur Toxizität und zur Verwendung einschließlich der Einschätzung, inwieweit Menschen gegenüber diesen Stoffen ex - poniert sein können, bei der ECHA vorgelegt werden. Die Stoffe müssen einer Stoffsicherheitsbeurteilung unterzogen werden, die in einem Stoffsicherheitsbe - richt dokumentiert sein muss. • Die Gesamtzahl der von REACH betroffenen Chemi - kalien wird auf 30.000 Stoffe geschätzt. • Betroffen ist die chemische Industrie, aber über die Regelung für nachgeschaltete Anwender jedes Unter - nehmen, das Stoffe und Produkte importiert, herstellt oder vertreibt Neue EU-Verordnungen zu fluorierten Gasen und zu FCKW: Was ist zu tun? • Registrierung im F-Gas-Portal der EU-Kommission für Ein-/Ausfuhrlizenzen und Quotenverwaltung • Zertifizierungspflicht für Personal und Betriebe, inklusive Auffrischungskurse alle sieben Jahre • Dichtheitskontrollen und Leckageerkennungssysteme müssen installiert und dokumentiert werden • Berichtspflichten: Jahresberichte und Prüfberichte bei bestimmten Mengen sind verpflichtend • Konformitätserklärungen für vorbefüllte Geräte müssen erstellt werden
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